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Strafprozess
Wirt vergewaltigt betrunkenen Gast – viereinhalb Jahre Haft
Ein 51-jähriger Kneipier mischte jüngeren Männern Betäubungsmittel in die Getränke, um sie gefügig zu machen – das Landgericht Kleve ging über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

Das Urteil der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve ist noch nicht rechtskräftig (Bild: Blogtrepreneur / flickr)
- 14. März 2017, 06:34h 2 Min.
Ein 51 Jahre alter Gastwirt aus Kleve wurde am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in Tateinheit mit einer Körperverletzung sowie einer gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die zweite Strafkammer des Landgerichts Kleve ging damit sogar noch sieben Monate über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Angeklagte selbst bestritt die Taten.
Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Kneipier im April des vergangenen Jahres zwei jungen Gästen Betäubungsmittel in die Getränke mischte. Während diese "nur" mit Übelkeit und Panikattacken reagierten, kam es im Mai in einem ähnlichen Fall zu einer Vergewaltigung.
Das zum Tatzeitpunkt bereits alkolisierte Opfer des sexuellen Missbrauchs beklagte laut "Rheinischer Post", dass der dritte Obstler "anders schmeckte", danachhabe er sich an nichts mehr erinnern können. Er sei hilflos im Hinterzimmer der mittlerweile geschlossenen Kneipe aufgewacht, als der Wirt ihn ausgezogen und anschließend anal penetriert habe. Der Kneipier räumte den Sex vor Gericht ein, sagte jedoch aus, dieser sei einvernehmlich geschehen.
Das fehlende Geständnis sowie den erheblichen Vertrauensmissbrauch des Wirtes gegenber seinen Gästen wertete das Gericht strafverschärfend. Es hielt die Angaben des Opfers, der durch seine Angaben keine finanziellen Vorteile erlange, für glaubhaft. Nach Verkündung des Urteils, gegen das Revision möglich ist, wurde der 51-Jährige noch im Saal festgenommen. Er sitzt nun zunächst in Untersuchungshaft. Ihm droht außerdem der Entzug seiner Konzession als Gastwirt. (cw)














Zumal in Deutschland solche Leute ja eh meistens schon nach der Hälfte der Zeit wegen "guter Führung" entlassen werden.