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Zeit drängt

Rehabilitierung von §175-Opfern: Schwule Senioren ermahnen Bundes­regierung

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) sorgt sich, dass die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Entschädigung der Betroffenen scheitern könnten.


BISS-Mitglieder beim letztjährigen CSD in Köln (Bild: Norbert Blech)

  • Von Norbert Blech
    14. März 2017, 18:30h 33 3 Min.

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat in Briefen die verantwortlichen Bundespolitiker aufgefordert, die angekündigte Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des Paragrafen 175 noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.

Man sehe die überfällige Maßnahme "in Gefahr", da bis zur Bundestagswahl nur noch sieben Sitzungswochen vorgesehen sind, so BISS. Der Verein mit Sitz in Köln kritisierte am Dienstag auch in einer Pressemitteilung, dass trotz der beschlossenen Rückstellungen von 4,5 Millionen Euro im Bundeshaushalt das eigentliche Gesetz zur Rehabilitierung noch immer nicht in den Bundestag eingebracht worden ist. Dort müsste er bis Ende Juni in letzter Lesung beschlossen werden, um nicht zu verfallen.

Man habe daher in Schreiben an Kanzleramtsminister Peter Altmaier und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (beide CDU) sowie an "in der Sache engagierte Abgeordnete der CDU/CSU appelliert, nun zügig Einvernehmen mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) herzustellen", so BISS. Regierung und Parlament seien "in der Pflicht, noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz jetzt endlich zu verabschieden und die historische Chance einer breiten Zustimmung im Deutschen Bundestag nicht verstreichen zu lassen!"

Offenbar Streit zwischen den Ressorts

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte im letzten Mai nach langem Zögern einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung versprochen, nachdem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein rechtliches Gutachten zu der Frage vorgelegt hatte und damit Druck auf die Regierung ausübte (queer.de berichtete). Im Sommer legte das Ministerum ein Eckpunktepapier vor, im Oktober dann einen Gesetzentwurf, der nach Rückmeldungen von Verbänden im Dezember noch einmal leicht angepasst wurde (queer.de berichtete).

Während es im Januar geheißen hatte, noch im Februar könnte das Bundeskabinett in einer seiner regulären mittwöchlichen Sitzungen den Entwurf abnicken und zur Beratung in den Bundestag geben, hieß es Anfang der letzten Woche plötzlich, der Entwurf werde Thema im Koalitionsausschuss. Das Treffen der Parteispitzen von CDU, SPD und CSU hätte ursprünglich am letzten Dienstag stattfinden sollen, wurde aber aufgrund einer Erkrankung von CSU-Chef Horst Seehofer verschoben. Ein neuer Termin wurde noch nicht bekannt.

Die Verschiebung des Themas in das Gremium, in dem die SPD beim nächsten Treffen zugleich auch die Ehe für alle thematisieren will, ist kein gutes Zeichen. Zuletzt hieß es aus Berlin, das Innenministerium habe noch zahlreiche Bedenken an dem Gesetzentwurf, die u.a. zu strengeren Einzelfallprüfungen führen könnten.

Der Entwurf des "Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" (StrRehaHomG) sieht eine individuelle Entschädigung von 3.000 Euro pro Urteil und je 1.500 Euro pro Jahr Freiheitsentzug vor; dabei ist bislang eine lockere Nachweispflicht für die Verfolgten vorgesehen, da viele nicht mehr auf Akten zurückgreifen können. Männer, die aufgrund des Paragrafen 175 in der Nazi-Zeit verurteilt worden waren, wurden bereits 2002 vom Bundestag rehabilitiert, aber nicht entschädigt.

Appelle zum Handeln

"Wir appellieren an alle Abgeordneten der Großen Koalition, die sich bisher tatkräftig für Rehabilitierung und Entschädigung eingesetzt haben, noch einmal auf die Tube zu drücken", erklärte Reinhard Klenke vom BISS-Vorstand am Dienstag. "Die noch lebenden Opfer sind hochbetagt. Sie wollen nicht als zu
Unrecht verurteilte Straftäter sterben."

Zwar hätte man in den Beratungen weitergehende Forderungen nach einem Härtefallfonds und einer Opferrente gestellt, so der Verein. Entscheidend sei nun aber eine schnelle Verabschiedung und ein "niedrigschwelliges, unbürokratisches Verfahren zur Rehabilitierung und Individualentschädigung, das im Sinne der betroffenen Opfer des Unrechtsparagrafen 175 ist".

Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, hatte bereits in der letzten Woche betont: "Die Männer, die unter dem Unrechtsparagrafen verurteilt wurden, weil sie Männer lieben, möchten es noch erleben, dass sie ihre Würde zurückerhalten." Je näher das Ende der Legislaturperiode rücke, "desto größer wird die Gefahr, dass dieses wichtige Vorhaben noch scheitert. Das darf nicht sein!"

-w-

#1 Paulus47Anonym
  • 14.03.2017, 20:00h
  • Nur noch peinlich und daneben die SPD...
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#2 EHkaAnonym
  • 14.03.2017, 20:45h
  • Was hat die SPD überhaupt für Homosexuelle gemacht? :(
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#3 PatroklosEhemaliges Profil