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"Sicherer Herkunftsstaat"

Sie trugen Make-up: Zwei Monate Haft für junge Tunesier wegen "Anstößigkeit"

Die beiden Angeklagten wurden wegen "weiblichen" Verhaltens in ihrer Wohnung festgenommen, nachdem sie einen Einbruchsversuch gemeldet hatten.


Homo­sexuelle werden in Tunesien nach Gesetzen aus französischer Kolonialzeit verfolgt – Reformen wurden auch zuletzt noch von der Regierung abgelehnt (Bild: Riyadh Al Balushi / flickr)

  • 15. März 2017, 03:53h 41 3 Min.

Ein Berufungsgericht in der tunesischen Stadt Sousse hat am Montag zwei junge Erwachsene im Alter von 19 und 25 Jahren zu zwei Monaten Haft wegen eines "Angriffs auf die öffentliche Ordnung durch eine obszöne Haltung" verurteilt. Im Polizeibericht wurden sie als Männer bezeichnet, Die Beiden wurden anschließend freigelassen, da sie seit der Festnahme am 12. Januar in Haft gesessen hatten.

Die Verurteilung ist ungewöhnlich, weil sie sich nicht auf den Anti-Homosexuellen-Paragrafen 230 bezieht, sondern auf eine allgemeinere Strafnorm. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Shams hatten die beiden Angeklagten die Polizei gerufen, nachdem jemand versucht hatte, in ihre Wohnung einzubrechen.

Anstatt diese Straftat zu verfolgen, hätten die Beamten in ihrem Bericht festgehalten, dass das Paar Make-up und Lippenstift getragen hätte, auch hätte es "langsam in weiblicher Manier" gesprochen. Auf diesen Bericht stützte das Gericht sein Urteil, so Shams. Die Organisation spricht von zwei "Jungen"; in Berichten der Zeitung "Kapitalis" werden sie als "Homosexuelle" bezeichnet und das letztlich auch als Bestrafungsgrund angesehen.

Mehrere Urteile in wenigen Wochen

Erst am letzten Freitag hatte ein Gericht ebenfalls in Sousse in erster Instanz zwei junge Männer wegen homosexueller Handlungen zu acht Monaten Haft verurteilt, nachdem sie offenbar auf Verdacht hin auf der Straße verhaftet und einem Analtest unterzogen worden waren (queer.de berichtete). Bis zu einer Berufungsverhandlung sind sie auf freiem Fuß. Paragraf 230 des tunesischen Strafrechts sieht Haftstrafen von bis zu drei Jahren für homosexuellen Sex vor.

Auch das neueste Urteil bezog sich offenbar auf Homosexualität bzw. auf den Verdacht darauf – und das im Privaten. Die deutsche Bundesregierung hatte in den letzten Jahren mehrfach argumentiert, dass es in Tunesien wie in Algerien und Marokko keine "systematische Verfolgung" Homo- und Transsexueller gebe und man halbwegs sicher sei, wenn man seine Homosexualität nicht auslebe. Damit wollte sie auch die Einstufung der Länder als "sichere Herkunftsländer" rechtfertigen; das Vorhaben scheiterte in der letzten Woche im Bundesrat (queer.de berichtete).

Unter Berufung auf die Argumentation hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) allerdings mehrfach Asylanträge queerer Flüchtlinge etwa aus Tunesien mit dem Tenor abgelehnt, dass man nichts zu befürchten habe, wenn man seine Homosexualität nur diskret im Privaten auslebt (queer.de berichtete).

Wie ein weiteres Urteil zeigt, ist die bereits allgemein problematische Argumentation schwer mit der Praxis vor Ort vereinbar: Mit dem Paragrafen 226 zu öffentlicher Anstößigkeit war im letzten November in der Stadt Hammamet auch eine transsexuelle Frau angeklagt worden, die auf einer Halloween-Party von der Polizei festgenommen worden war. Die Beamten, die sie auf der Wache belästigt haben sollen, sah einen Gesetzesverstoß, da es sich laut Ausweis um einen Mann handelte. Die erste Gerichtsinstanz verurteilte sie am 19. Januar zu vier Monaten Haft, am 9. Februar wurde das Urteil von einem Berufungsgericht aufgehoben. Die nächste Instanz verurteilte sie am 7. März zu einer Geldstrafe. (nb)

-w-

#1 JustusAnonym
  • 15.03.2017, 08:02h
  • Und das ist also für Union und SPD ein "sicheres Herkunftsland"...

    Solange es kein generelles Asylrecht für verfolgte Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuelle gibt, sondern LGBTI auf das Wohlwollen von Sachbearbeitern oder ausreichend große Empörung in den Medien angewiesen sind, um nicht in solche LGBTI-Hasser-Staaten abgeschoben zu werden, sind jegliche Regeln bzgl. angeblich "sicherer Herkunftsstaaten" abzulehnen.
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#2 ThanedAnonym
  • 15.03.2017, 08:09h
  • Antwort auf #1 von Justus
  • INFORMIER DICH.
    Homosexuelle, politische Verfolgte,
    waren laut Papier nicht dahin abgeschoben worden.
    Nur eindeutige Wirtschaftsfluechtlinge.
    Was droht denen in Tunesien? "nichts"
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#3 JustusAnonym
  • 15.03.2017, 09:05h
  • Antwort auf #2 von Thaned
  • Informier Du Dich lieber mal.

    Fakt ist, dass die SPD das behauptet hatte, genauso wie das angeblich auch bisher schon galt. Aber wir haben schon oft genug (auch hier auf queer.de) von Gegenbeispielen gelesen. Oft hat die nur ausreichend große Berichterstattung in den Medien vor Abschiebung geschützt. Ich will nicht wissen, wieviele andere Fälle es gab, die nicht das Glück hatten und wo wir entsprechend gar nichts von erfahren haben.

    Wenn das nur von Politikern gesagt wird, aber kein Rechtsanspruch darauf besteht, dann ist das de facto nicht-existent.

    Wenn das wirklich schwarz auf weiß in einem Gesetz drin steht und ein einklagbarer Rechtsanspruch darauf besteht (es also ein generelles Asylrecht für verfolgte Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuelle gibt), können wir gerne über solche Regelungen diskutieren. Vorher nicht!
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