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Paragraf 175
Kabinett beschließt heute Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Schwuler
Union und SPD haben sich schon vor dem Koalitionsgipfel über die letzten Streitpunkte zu dem historischen Vorhaben verständigt.

Das Bundeskabinett der schwarz-roten Koalition bei seiner ersten Sitzung im Jahr 2013 (Bild: Bundesregierung / Bergmann)
- 22. März 2017, 04:48h 2 Min.
Die Bundesregierung will am heutigen Mittwoch bei ihrer Kabinettssitzung ihren Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des Paragrafen 175 aus der Nachkriegszeit verabschieden. Dies wurde queer.de aus der SPD und der Justizverwaltung bestätigt.
In den vergangenen Wochen war von Verbänden und der Opposition befürchtet worden, dass das lange aufgeschobene Vorhaben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) scheitern könnte (queer.de berichtete). Der Bundestag, der das 27-seitige Rehabiltierungsgesetz noch beraten und beschließen muss, tagt Ende Juni das letzte Mal vor der Wahl.
Aufgrund der Eile haben sich Union und SPD nun schon vor dem für den 29. März geplanten Koalitionsgipfel über die letzten Unstimmigkeiten verständigt. Das Bundesinnenministerium hatte u.a. ein schärferes Prüfverfahren verlangt.
Pro Urteil 3.000 Euro Entschädigung
Nach dem Gesetzentwurf des Justizministeriums sollen nach 1945 in der Bundesrepublik und in der DDR wegen homosexueller Handlungen verurteilte Männer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro sowie je "angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung" 1.500 Euro erhalten. Im Bundeshaushalt 2017 wurden dafür vom Bundestag bereits im vergangenen November 4,5 Millionen Euro bereitgestellt (queer.de berichtete).
In der Bundesrepublik galt der Paragraf 175 in der Fassung der Nationalsozialisten bis zum Jahr 1969, erst 1994 wurde er komplett abgeschafft. In der DDR waren homosexuelle Handlungen bis 1968 strafbar. Über 50.000 schwule und bisexuelle Männer wurden nach 1945 in beiden Teilen Deutschlands verurteilt. Die Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus waren bereits 2002 vom Bundestag aufgehoben worden; eine Entschädigung war dabei nicht vorgesehen. (mize)















Nur letztlich beschämend für Deutschland, dass erst jetzt Jahrzehnte zu spät, dieser Gesetzentwurf endlich dann zustandekommt. Viele der in Adenauerzeiten verurteilten Männer dürften bereits verstorben sein.
Wählen würde ich die SPD aber nur, wenn sie die Eheöffnung durchgesetzt hätten, das würde ich politisch mit meiner Stimme belohnen. Aber dieses Wahlversprechen hat die SPD bereits bei den Koalitionsverhandlungen 2013 VERRATEN !!!
Meine Stimme und die der allermeisten schwulen/lesbischen Wähler bekommit die SPD sicherlich im September nicht, denn dies hätte die SPD nur bei Einhaltung Ihres Wahlversprechens "Eheöffnung" erreicht.