Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?28488

Presseschau

Paragraf 175: Positive Reaktionen auf Gesetz zur Rehabilitierung

Selbst auf dem Portal der katholischen Kirche gab es Lob dafür, dass endlich die Opfer der deutschen Schwulenverfolgung der Nachkriegszeit entschädigt werden.


Die Bundes­regierung möchte Opfer des Paragrafen 175 entschädigen (Bild: uranus / flickr / by-sa 2.0)

  • 23. März 2017, 10:23h 9 3 Min.

In der deutschen Presse ist der Beschluss des Bundeskabinetts, die Unrechtsurteile gegen schwule Männer nach Paragraf 175 aufzuheben und die Opfer zu entschädigen, einhellig begrüßt worden. Sogar katholisch.de, ein im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz betriebenes Portal, lobt den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas: Selbst wenn die katholische Kirche "gelebte Homosexualität" nicht gutheißen könne, gebe es Anlass, "die Entscheidung zu begrüßen", heißt es in einem Standpunkt.

Die Begründung: "Eine religiöse Moral kann, darf und soll sich qualifiziert zu Grenzen und Geboten für die menschliche Sexualität äußern. Staatliches Recht dagegen hat die Freiheit aller zu sichern – auch derer, deren Verhalten bestimmten religiösen Moralvorstellungen nicht genügen." Diese Unterscheidung hört man aus der katholischen Kirche bei Gesetzesinitiativen eher selten – etwa, wenn es um die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht geht.

In weiteren Kommentaren wird unter anderem gelobt, dass der Gesetzentwurf positive gesamtgesellschaftliche Effekte habe. So heißt es im "Neuen Deutschland", dass vom Entwurf gehe eine "Signalwirkung" ausgehe. Schließlich gebe es noch immer "Milieus, in denen 'schwul' ein Schimpfwort ist, in denen es für Homosexuelle nicht ratsam ist, sich zu outen (…) Solange Schwulen und Lesben Schikane und Mobbing droht, braucht es weiterhin Bekenntnisse – auch aus der Bundespolitik, wie jenen Vorstoß des Justizministers Maas."

Gleichwohl kritisieren einige Zeitungen den späten Zeitpunkt des Gesetzes: "Dass Deutschland mit der Rehabilitierung so lange gewartet hat, bis 90 Prozent der Opfer verstorben sind, ist beschämend und zeigt, dass die 'Vergangenheitsbewältigung' wohl doch nicht so gut geklappt hat, wie immer wieder behauptet wird", befindet Frederik Schindler in der "taz".

In einem Kommentar der "Neuen Osnabrücker Zeitung" heißt es ergänzend: "Na endlich, möchte man sagen. Tatsächlich aber kommt diese Entscheidung Jahrzehnte zu spät." Das Resümee: "Welch ein Armutszeugnis für die Nachkriegspolitik."

Noch weiter geht die "Süddeutsche Zeitung": "Dass […] keine Koalition im vereinten Deutschland einen Versuch machte, die verfemten Männer zu rehabilitieren, die oft genug ins Gefängnis gemusst und Ruf und Existenz verloren hatten, ist ein Skandal."

Das in Bielefeld ansässige "Westfalen-Blatt" kritisiert außerdem die Höhe der Entschädigung als viel zu niedrig: "Beschämend sind auch die 1500 Euro, die Homosexuelle pro Haftjahr bekommen sollen. Zwar entsprachen die Urteile damaligem Recht, doch steht dieser Betrag in einem deutlichen Missverhältnis zu dem, was der Staat an zu Unrecht Verurteilte zahlt – nämlich 9125 Euro pro Jahr. Eine solche Summe hätte die Ernsthaftigkeit des Bedauerns unterfüttert." (dk)

15.07.25 | Autor von "Danke, Gustav!"
Harm-Peter Dietrich ist tot
17.06.25 | Von der Gestapo verhaftet, in der Bundesrepublik ermordet
Einer von uns: Der Fall Ludwig Meyer
-w-

#1 Simon HAnonym
  • 23.03.2017, 13:00h
  • Gut, dass sich endlich was tut. (Hat ja auch lange genug gedauert und viele Opfer erleben das leider nicht mehr.)

    Aber ich stimme dem LSVD zu:

    Die Verurteilung (und oft genug auch nur schon die Anklage) war ein lebenslanges Stigma und bedeutete oft den sozialen Tod.

    Die haben nicht nur oft Familie und Freunde verloren, sondern meistens auch nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten können und Karrieren verloren. Das bedeutete nicht nur riesige Verdienstausfälle, sondern dann auch später entsprechende Rentenausfälle.

    Entsprechend sollte es nicht nur bei einer Entschädigung als Einmalzahlung bleiben, sondern es sollte auch eine monatliche Opferrente geben (natürlich nicht auf andere Zahlungen angerechnet).
  • Direktlink »
#2 Simon HAnonym
  • 23.03.2017, 13:10h
  • Antwort auf #1 von Simon H
  • Und wichtig ist natürlich auch, dass die Aufhebung der Urteile und die Rehabilitierung der Verurteilten pauschal und antragslos erfolgt.

    Ich verstehe ja, dass man für Enschädigungszahlungen einen Antrag stellen muss.

    Aber die Rehabilitierung sollte pauschal und ohne Antrag erfolgen.

    Schließlich leben viele Opfer nicht mehr und haben auch keine Nachkommen. Aber auch denen sollte (wenn sie es schon nicht mehr selbst erleben) wenigstens posthum Gerechtigkeit widerfahren.
  • Direktlink »
#3 seb1983
  • 23.03.2017, 13:35h
  • Sind doch mal ein paar nette Stimmen aus den pösen BRD Konzernmedien.
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: