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Paragraf 175
Opposition fordert Nachbesserungen beim Maas-Entwurf
Grüne und Linke beklagen, dass keine Entschädigung für schwule Männer geplant sei, die Nachteile durch ein staatliches Outing erlitten hätten, aber nicht wegen Homosexualität verurteilt worden sind.

Volker Beck geht der Entwurf der Bundesregierung nicht weit genug (Bild: Fabian Stürtz)
- 23. März 2017, 12:30h 2 Min.
Abgeordnete von Grünen und Linksfraktion haben am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Bundestag Nachbesserung beim Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Opfern des Paragrafen 175 gefordert. Die Gruppe der Menschen, die entschädigt werden, sei zu eng gefasst, erklärten Politiker der beiden Oppositionsfraktionen.
Der Grünenpolitiker Volker Beck brachte das Thema in die Fragestunde ein: "Sie entschädigen für das Strafurteil und für die Haftzeiten. Allerdings hatte damals, vor 1969, ein eröffnetes Ermittlungsverfahren nach Paragraf 175 StGB auch dann zur Vernichtung der sozialen Existenz geführt, wenn es aus Mangel an Beweisen zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch kam." Mutmaßliche Homosexuelle hätten damals ihren Job verloren, seien aus dem Beamtenverhältnis entlassen oder von ihrem Vermieter vor die Tür gesetzt worden. Wie würden die Personen entschädigt, deren soziale Existenz vernichtet worden war, fragte Beck.
Verweis auf Kollektiventschädigung
Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) erwiderte, dass wegen Fällen, "in denen wir ein solches Strafrechtsurteil nicht als Anknüpfungspunkt haben", eine kollektive Entschädigung beschlossen worden sei. Er verwies damit auf eine Entscheidung des Bundestags vom letzten Herbst, mit der eine jährliche institutionelle Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 500.000 Euro auf den Weg gebracht wurde (queer.de berichtete).
Der Linkenpolitiker Harald Petzold beschwerte sich über die Antwort des Staatssekretärs. Ein Verweis auf die Kollektiventschädigung reiche nicht aus, da "Lebenswege" zerstört worden seien. Auch Britta Haßelmann von den Grünen hakte nach und schlug einen "Härtefonds" vor. Lange beharrte aber darauf, dass "für alle anderen Fälle, die wir sehr wohl im Blick haben", die Kollektiventschädigung vorgesehen sei. (dk)
Links zum Thema:
» Protokoll der Befragung (PDF, Seite 22448-50)















Grüne und Linke beklagen, dass keine Entschädigung für schwule Männer geplant sei, die Nachteile durch ein staatliches Outing erlitten hätten, aber nicht wegen Homosexualität verurteilt worden sind.
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Das ist nur eine der vielen Lücken dieses stümperhaften Gesetzes.
Es muss auch sichergestellt werden, dass Opfer, die nicht mehr leben und keine Angehörigen haben (also auch keine Anträge stellen können) ebenfalls posthum rehabilitiert werden und deren Namen reingewaschen werden.
Und es muss höhere Entschädigungen und/oder Opferrenten geben, da die lächerlich geringen Entschädigungen nicht mal die erlittenen Verdienst- und Rentenausfälle, nicht mal ansatzweise, ausgleichen. Von körperlichen und psychischen Schäden mal ganz zu schweigen.
Das muss jetzt alles ganz schnell korrigiert werden!