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Kein Verstoß gegen Religionsfreiheit

Homogegner scheitern vor Dänemarks höchstem Gericht

Lesbische und schwule Paare dürfen im Nachbarland auch weiterhin kirchlich heiraten, entschied das Højesteret in Kopenhagen.


Die erste kirchliche Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares fand in Dänemark am 15. Juni 2012 statt.
  • 24. März 2017, 06:10h 22 2 Min.

Das Højesteret, das oberste Gericht Dänemarks, hat am Donnerstag eine Klage einer Gruppe von Homogegnern zurückgewiesen. Die Vereinigung "Med Grundlov skal land nygges" wollte erreichen, dass Trauungen homosexueller Paare in der Dänischen Volkskirche gestoppt und alle bisher von Pfarrern der Folkekirken geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen annulliert werden.

Dänemark hatte 2012 die Ehe geöffnet und aufgrund der rechtlichen Regelungen zwischen Staat und Kirche neben zivilen auch kirchliche Trauungen ermöglicht (queer.de berichtete). Die große Mehrheit der evangelisch-lutherischen Folkekirken, der 78,4 Prozent der Dänen angehören, akzeptierte die Gleichstellung. Eine Minderheit leistete jedoch Widerstand und klagte sich durch die Instanzen. Die gesetzliche Anordnung, dass auch homosexuelle Paare ein Recht auf eine kirchliche Trauung haben, sei ein Verstoß gegen die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit.

Das Oberste Gericht wies – wie zuvor bereits im Juni 2016 die Vorinstanz Østre Landsret – den Vorwurf zurück. Das Gesetz zur Ehe-Öffnung befindet sich im Rahmen der staatlichen Regelungen mit der Folkekirken und verstößt nicht gegen die Verfassung, verkündeten die Richter in Kopenhagen. Dänemarks LGBTI-Verbände begrüßten das letztinstanzliche Urteil.

Dänemark hatte sich bereits früh für LGBTI-Rechte stark gemacht und 1989 als erstes Land Eingetragene Partnerschaften eingeführt. Seit 2009 ist homosexuellen Paaren auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern möglich. Mit der Ehe-Öffnung, im Parlament mit 85 zu 24 Stimmen verabschiedet, wurde Dänemark das achte Land in Europa mit einer Ehe für alle, neben Belgien, Schweden, Norwegen, Island, Spanien, Portugal und den Niederlanden. (cw)

-w-

#1 Paulus47Anonym
  • 24.03.2017, 08:28h
  • Die evangelischen Kirchen in Dänemark, in Island, in Schweden und in Norwegen sind im Vergleich zur Katholischen Kirche in Rom die besseren christlichen Kirchen. Dort ist die Trauung für gleichgeschlechtliche Paare in diesen Kirchen der Reformation erlaubt. Übrigens in Deutschland haben dies auch die Landeskirche Rheinland, die Landeskirche Hessen-Nassau. die Landeskirche Baden oder auch die Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenrechtlich erlaubt.
  • Direktlink »
#2 stromboli
#3 Homonklin44
  • 24.03.2017, 09:29hTauroa Point
  • Hier eine klare Ansage dazu, dass die staatliche Angelegenheit nicht durch die Kirchen oder Anteile der Kirchenanhänger überstimmt werden kann.

    Schön säkular.

    Wan man in Deutschland wohl den unterschied zwischen Religionsfreiheit, Diskriminierung und Säkularisation verstehen wird?
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