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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Zwangssterilisation für Trans­sexuelle verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Ein Staat darf nach einer Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofes die Sterilisation nicht zur Voraussetzung für die Anerkennung Transsexueller machen.


Die Urteile des Menschenrechts­gerichtshofs in Straßburg sind pro forma für alle 47 Europaratsmitgliedsstaaten bindend (Bild: Mathieu Nivelles / flickr / by 2.0)

  • 6. April 2017, 13:16h 13 3 Min.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem am Donnerstag in Straßburg bekannt gegebenen Urteil entschieden, dass Transsexuelle nicht dazu gezwungen werden dürfen, sich in einer teilweise gefährlichen geschlechtsanpassenden Operation fortpflanzungsunfähig machen zu lassen. Das verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention – dieser garantiert das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das Urteil unter Vorsitz der deutschen Richterin Angelika Nußberger fiel mit sechs Stimmen gegen eine – die einzige Gegenstimme kam aus Liechtenstein.

Geklagt hatten drei Mann-zu-Frau-Transsexuelle aus Frankreich, die auf ihren Geburtsurkunden das Geschlecht und den Vornamen ändern wollten, aber in den letzten Jahren von französischen Gerichten abgewiesen worden sind. Nach Ansicht der Richtermehrheit dürfen sie nicht dazu gezwungen werden, ihre "körperliche Integrität" aufzugeben, um ihr Recht auf ein Privatleben als Frau durchzusetzen.

Die Richter entschieden auch, dass Staaten das Recht haben, vor der Änderung des Geschlechts in offiziellen Papieren zu prüfen, ob eine Person wirklich transsexuell ist. Das betrifft zwei der Klägerinnen: Eine von ihnen hatte sich nach einer geschlechtsanpassenden Operation in Thailand geweigert, sich in ihrem Heimatland untersuchen zu lassen, eine andere habe keine Unterlagen vorgelegt, dass sie wirklich eine weibliche Geschlechtsidentität habe. In dieser Frage sprachen die Richter den Gesundheitsbehörden Handlungsspielraum zu.

Frankreich und Deutschland haben Zwangssterilisation abgeschafft

Die Entscheidung spielt für Frankreich selbst keine praktische Rolle mehr, vor rund einem Jahr hatte die französische Nationalversammlung die Zwangssterilisation abgeschafft (queer.de berichtete). Allerdings könnte das Urteil Auswirkungen auf mehr als ein Dutzend europäische Länder haben, die nach wie vor von Transsexuellen verlangen, sich fortpflanzungsunfähig zu machen, um anerkannt zu werden. Dazu gehören unter anderem Russland, die Türkei, Griechenland, Finnland, Belgien und die Schweiz.

Im deutschen Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 wird die Zwangssterilisation zwar vorgeschrieben. Allerdings erklärte das Bundesverfassungsgericht 2011 diese Vorschrift als grundgesetzwidrig, weil sie gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoße (queer.de berichtete). Dieser Teil des Gesetzes darf damit nicht mehr angewandt werden. Bislang hat es die Bundessregierung aber nicht geschafft, ein neues verfassungsgemäßes Transsexuellengesetz vorzulegen.

Der Menschengerichtshof fällt seine Entscheidungen auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention, die einen Grundrechtekatalog für alle Personen festlegt. Die Urteile sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend. Ihm gehören alle europäischen Länder außer Weißrussland, Kasachstan und dem Vatikanstaat an.

In manchen Mitgliedsstaaten gibt es allerdings inzwischen erheblichen Widerstand gegen die Menschenrechtskonvention: 2015 hat etwa Russland entschieden, nicht mehr alle Urteil der Straßburger Richter anzuerkennen (queer.de berichtete). Die Türkei hat im letzten Jahr die Menschenrechtskonvention ausgesetzt. Auch im europafeindlichen Großbritannien gibt es Bestrebungen, die Konvention nicht mehr anzuerkennen. (dk)

-w-

#1 PatroklosEhemaliges Profil
  • 06.04.2017, 15:26h
  • "....die einzige Gegenstimme kam aus Liechtenstein"

    Was mag den Delegierten dazu geritten haben? Ist da der lange Arm der Katholischen Kirche wieder am Werk gewesen?
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#2 GerritAnonym
  • 06.04.2017, 15:48h
  • Richtig so!

    Das ist ja wie im Dritten Reich.

    Gut, dass das verboten wurde.
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#3 EHkaAnonym
  • 06.04.2017, 16:24h
  • Ich finde den Richterspruch gut!
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