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- 27. Mai 2005 1 Min.
Straßburg Österreich ist wegen des mittlerweile abgeschafften "Schwulen-Artikels" 209 erneut vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Die Straßburger Richter wiesen die Wiener Regierung am Donnerstag an, einem 37 Jahre alten Kläger 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, berichtet AFP. Der Mann war im November 2000 zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er homosexuellen Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen hatte. Die Strafe war nach einem Urteil des Verfassungsgerichtes zwar im Juni 2002 aufgehoben worden, der Mann erhielt jedoch kein Schmerzensgeld und nur einen Teil der Gerichtskosten zurück - 27.739,70 Euro sollte der Mann trotz Freispruch an Gerichts- und Anwaltskosten selber tragen. Dabei habe der Kläger auch Anspruch auf Wiedergutmachung für den "moralischen Schaden", so die Straßburger Richter in dem Urteil. Die Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention sind verpflichtet, die Straßburger Urteile umzusetzen. Erst am Mittwoch hatte amnesty international zum fünften Mal in Folge die Regierung aufgefordert, Opfer des §209 zu entschädigen und rehabiliteren. (nb)
Links zum Thema:
» Details bei der Plattform gegen §209
» Pressemitteilung des Gerichts














