60 Kommentare
- 13.04.2017, 13:29h
- Völlig richtige und nüchterne Entscheidung. Wäre der Beschuldigte hingegen infektiös gewesen, wäre der Tatbestand, erfüllt und er wäre hoffentlich entsprechend verurteilt worden, denn ihm ist zuzumuten, seine Sexpartner entweder über seine Infektion aufzuklären oder ein Kondom zu benutzen. Diese Rechtsauffassung besteht gegenwärtig und wird auch hoffentlich in Zukunft immer wieder bestätigt werden. Der Wunsch, HIV-negativ zu bleiben, ist bei jeder nicht-infizierten Person vorauszusetzen. Daß also eine gleiche moralische Verantwortung hinsichtlich der Verhinderung einer Infektion besteht, ist ein Trugschluß und widerspricht allen relevanten Rechtsgrundsätzen.
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- 13.04.2017, 14:01h
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"Der Wunsch, HIV-negativ zu bleiben, ist bei jeder nicht-infizierten Person vorauszusetzen."
weshalb wir voraussetzen sollten, dass sich jede person auch eigenverantwortlich darum bemüht und diese verantwortung nicht auf die jeweils anderen beteiligten abschiebt.
immerhin sind beim größten teil der neuinfektionen nicht WISSENTLICH infizierte beteiligt, sondern menschen, die nicht über ihre infektion reden werden, weil sie selbst gar nichts von dieser infektion wissen. in dieser situation ist es mehr als nur leichtsinnig, darauf zu hoffen, dass der andere es einem schon sagen würde, wenn er infiziert wäre. wer ungeschützten sex mit jemandem hat, trägt immer eine mitverantwortung.
mir ist schon klar, dass es menschen gibt, die irrationalerweise von einer welt träumen, in der sie für ihren eigenen schutz nicht sorgen müssen, weil die infizierten ihnen schon alle erzählen würden, dass sie positiv sind. diese welt können wir ihnen aber nicht schaffen und sollten es auch gar nicht versuchen. so zu denken ist (aus den genannten gründen) vollkommen irrational, und es ist auch verantwortungslos, sowohl sich selbst gegenüber als auch anderen gegenüber.
"Daß also eine gleiche moralische Verantwortung hinsichtlich der Verhinderung einer Infektion besteht, ist ein Trugschluß und widerspricht allen relevanten Rechtsgrundsätzen."
aus einer bestimmten perspektive kann man das vielleicht so sehen. aus einer präventionspolitischen perspektive muss man ganz pragmatisch feststellen, dass die gerichte nicht der geeignete ort sind, um präventionspolitische probleme zu lösen (es gibt in diesem bereich keinen erwiesenen abschreckungseffekt), sondern dass juristische eingriffe gesamtgesellschaftlich in diesem bereich sogar kontraproduktiv wirken können, weil sie irrationale ängste, stigmatisierungen und tabuisierungen tendenziell fördern, die sich negativ auf ein selbstverantwortliches verhalten auswirken.
da ist dann die frage, ob man ein fragwürdiges gerechtigkeitsempfinden wichtiger nimmt als die effektive verhinderung von neuinfektionen. - |
- 13.04.2017, 14:25hTauroa Point
- Abhängig vom Unterschied zwischen "unter der Nachweisgrenze" und gesund eine schwierige Sache.
Es ist nicht bekannt geworden, ob die Frauen sich nach dem Status des Mannes erkundigt haben, und ggf. zustimmten, falls er darüber erzählte.
Es gibt auch sehr Risiko tolerante Leute, die der Positiven-Status nicht davon abhält, mit wem zu verkehren. Inzwischen habe ich einen erlebt, dem sogar eine mögliche Ansteckung laut eigenen Worten egal ist.
*kopfkratz*
Die Eigenverantwortung sollte man unter einander ausmachen. Ich denke auch, dass die meisten Ansteckungen so passieren, dass die Leute selbst noch nichts von ihrem positiven Status ahnen. Evtl. einige Mutter-zu-Kind-Übertragungen. Bei Infektion im Drogen-Bereich denkt man da vermutlich noch weniger dran, als Sex relevant. In Kleinrisiko-Bereichen kommt das wahrscheinlich noch seltener in den Sinn. Man trägt ja Schutz. Arztberufe, Pflege, Polizei, Verletzungen vs. Kontakt usw. - |
- 13.04.2017, 15:19h
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Dein erster Satz ist völlig ausreichend. Mehr musst du gar nicht schreiben, weil es auf den FREIGESPROCHENEN nicht zutrifft.
Beweis: deine weiteren Sätze sind im Konjunktiv geschrieben - entspricht also nicht der Realität im Artikel. - |
- 13.04.2017, 16:53h
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Du machst mir Spaß! Ficken mit Vollkasko-Mentalität! Ohne Gummi vögeln wollen, aber wenn etwas passiert, dann trägt der andere die Verantwortung. Hallo? Geht's noch?
Wir wissen alle, dass wir beim Poppen Kondome benutzen sollen. Niemand kann mich dazu zwingen, es ohne zu tun. Lasse ich mich doch darauf ein, dann muss ich auch das Risiko tragen. Selbstbestimmung bedeutet auch immer Eigenverantwortung.
Zumal ja nicht behandelte Infizierte das Problem sind, deren Therapie mein Schutz ist, sondern die Infizierten, die von ihrer Infektion gar nichts wissen. - |
- 13.04.2017, 18:33hHannover
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Was genau hat dich nun veranlasst den Wortlaut des zitierten Gutachtens im Prozess wahrzunehmen ?
Ein Kondom ist zur Verhinderung einer Infektion nicht zwingend notwendig heißt es dort, was wohl als Nachweis dazu anzusehen ist, das eine therapierte Infektion inklusive der engmaschigen Kontrolle der Viruslast den gleichen Effekt wie ein Kondom hat..
Die "gültige Rechtsauffassung" ist hier also um eine weitere Erweitert worden..
Es besteht für solche Menschen dann auch keine "Verpflichtung" über eine bestehende weil therapierte Infektion aufzuklären..
Wer hier wie Du moralisiert und die Tatsachen einfach Beiseite wischt, hat offenbar immer noch nicht begriffen.. - |
- 13.04.2017, 18:37hHannover
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""Abhängig vom Unterschied zwischen "unter der Nachweisgrenze" und gesund eine schwierige Sache.""..
Der Begriff "Gesund" wird allzuoft immer noch als "Abwesenheit von Krankheit oder Symptomen" beschrieben, und tirfft hier nicht den kern der Sache..
Therapiert und unterhalb der Nachweisgrenze bedeutet hier schlicht und einfach :
Eine Weitergabe der Infektion ist nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen..
Nicht Infektiös..
Mehr können dann HIV-Negative auch nicht aufbieten.. - |
- 13.04.2017, 21:37hHannover
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""Was genau hat dich nun veranlasst den Wortlaut des zitierten Gutachtens im Prozess wahrzunehmen ?""..
NICHT wahrzunehmen, muß es dort natürlich heißen..
Sorry.. - |
- 13.04.2017, 22:02h
- Sehr gute Antwort :-)
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- 13.04.2017, 22:52h
- "Der 42-Jährige war beschuldigt wurden, Sex ohne Kondom mit mindestens zwei Frauen gehabt, ihnen aber nichts von seiner Infektion erzählt zu haben."
Wieso wird darüber berichtet? Der HIV-Positive hatte Sex mit mindestens zwei Frauen und nicht mit mindestens zwei Männern! Der Typ ist zwar freigesprochen worden, er hätte den Frauen, mit denen er Sex hatte, sagen müssen, daß er mit HIV infiziert und deswegen in Behandlung ist! In diesem Fall hätten die beiden Frauen trotzdem darauf bestehen müssen, daß der Mann beim Sex ein Kondom benutzt! - |