Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen unter bestimmten Bedingungen in Kürze auch in Belgien Blut spenden (Bild: Alex Juel / flickr)
Das belgische Kabinett des liberalen Premierministers Charles Michels hat am Freitag auf Initiative von Gesundheitsministerin Maggie De Block die Aufhebung des vollständigen Blutspendeverbots für schwule und bisexuelle Männer beschlossen. Bislang waren im Königreich – wie auch in Deutschland – alle Männer automatisch ausgeschlossen, die mindestens einmal sexuelle Aktivitäten mit einem anderen Mann gehabt haben.
Nach den neuen Richtlinien soll es für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), allerdings eine Einschränkung geben: Sie müssen ein Jahr lang keusch gelebt haben, selbst Sex mit dem eigenen Ehemann ist tabu. Die Zwölfmonatsregel gilt auch für Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter sowie für Heterosexuelle, die in den letzten zwölf Monaten Sex mit mehreren Partnern gehabt haben.
Das belgische Rote Kreuz begrüßte die Aufhebung des generellen Verbots. Die zwölfmonatige Karenzzeit sei aber notwendig: "MSM-Kontakte sind ein unbestreitbarer Risikofaktor", sagte Rotkreuz-Sprecherin An Luyten nach Angaben der flämischen Zeitung "Standaard".
Das generelle Blutspendeverbot für schwule Männer war in vielen Ländern im Rahmen der Aids-Krise eingeführt worden. Mehrere andere Länder haben ihre Regeln aber bereits gelockert, in diesem Jahr die Republik Irland und die Schweiz. Beide Länder haben ebenfalls eine Karenzzeit von je einem Jahr eingeführt. Diese Regelung gibt es auch in den Niederlanden, Großbritannien und den USA.
Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat im letzten Jahr eine ähnliche Regelung für Deutschland in Aussicht gestellt. Allerdings konnte sich die zuständige Bundesärztekammer noch nicht zu einer Änderung durchringen.
LGBTI-Aktivisten und Aids-Hilfen fordern bereits seit Jahren auch in Deutschland eine Reform, lehnen aber die einjährige Karenzzeit ab. Nicht die sexuelle Orientierung solle den Ausschlag geben, ob jemand als Spender geeignet ist oder nicht, sondern nur das individuelle Risikoverhalten der spendewilligen Personen. Eine derartige Regelung gilt derzeit nur in sechs von 28 EU-Staaten (Bulgarien, Italien, Lettland, Polen, Portugal und Spanien). (dk)