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Debatte in Thüringen

AfD: Aufhebung der §175-Urteile ist "Schande"

Die Rehabilitierung der wegen Homosexualität verurteilten Männer geschehe "ohne triftigen Grund" und bereite einen "Regenbogenfamilienirrweg" weiter vor.


Dem Thüringer Landtag wäre am Freitag fast eine würdige Debatte zum Paragrafen 175 gelungen – wäre da nicht die AfD. (Bild: Lukas Götz / wikipedia)

Der Thüringer Landtag hat sich am Freitag für eine umfassende und zeitnahe Rehabilitierung und Entschädigung von Männern ausgesprochen, die nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Der gemeinsame Antrag der Regierungsfraktionen von Linken, SPD und Grünen (PDF) fordert und begrüßt entsprechende Handlungen auf Bundesebene.

Der Bundestag hatte vor einer Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zu der Frage beraten (queer.de berichtete). In dem Antrag aus Erfurt heißt es ergänzend: "Der Landtag drückt sein Bedauern darüber aus, dass die Betroffenen auch heute noch mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft gewesen zu sein, und bittet sie für das erlittene Unrecht und die sich daraus vielfach ergebenden negativen Folgen für die Biografie und den Lebensalltag um Entschuldigung."

Der Antrag wurde mit 67 zu acht Stimmen angenommen, also mit den Stimmen der oppositionellen CDU und gegen die AfD, die acht Abgeordnete stellt und die Ablehnung angekündigt hatte. Sie ging damit einen anderen Weg als die Berliner AfD, die kürzlich einen ähnlichen Antrag im Abgeordnetenhaus begrüßte, die Debatte aber überwiegend dazu nutzte, sich als heutige Verfolgte darzustellen und von der "schwul-lesbischen Funktionärscommunity" abzugrenzen (queer.de berichtete).

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AfD-Möller: Urteile verstießen nicht gegen Menschenwürde

"Niemand verlangt heute mehr, dass Homosexualität zu bestrafen ist, soweit nicht der Schutz von Minderjährigen oder sonstigen Schutzbedürftigen Vorrang genießt", betonte der AfD-Abgeordnete Stefan Möller am Freitag in der Debatte in Erfurt. Aber die Pläne zur Rehabilitierung lehne man ab, so der Abgeordnete, der dazu zunächst ausführlich frühere Aussagen des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU) über die Wichtigkeit der Gewaltenteilung und andere verfassungrechtliche Bedenken zitierte, die man sich "vollumfänglich zu eigen mache".


Stefan Möller am Freitag während der Debatte

Weiter beklagte Möller, dass die "Besserwisser aus heutiger Zeit" nicht einen "Millimeter vom derzeit herrschenden Zeitgeist" abweichen würden ("denn dazu fehlt ihnen der Mut oder die intellektuelle Fähigkeit"), wenn sie das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1957, das den Paragrafen 175 in der von den Nazis verschärften Form bestätigte, kritisierten: Ihr "mangelndes Schamgefühl" befähige sie, "die Richter (…), weil sie die damalige Moral und die damals geltenden Sitten berücksichtigten, in eine Linie mit den Rechtsbeugern der Nazi-Zeit und der DDR zu stellen. Das ist eine ziemlich große Schande, aber nicht für die Richter von 1957." An die Erfurter Abgeordneten gerichtet meinte er weiter: "Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie sich in diese Schande einreihen wollen."

Die Karlsruher Richter seien damals "sorgfältig und rechtstaatlich einwandfrei" vorgegangen, so Möller weiter. Wer das Urteil lese (in ihm wird Homosexualität u.a. als "Abartigkeit" bezeichnet, die "sittlich mißbilligt" wird, und der Paragraf 175 als "Schutz gegen homosexuelle Verführung" und gegen eine "stärkere Verbreitung der Homosexualität" begründet), der merke schnell, "dass das Gericht damals ausführlich die damals geltenden politischen, moralischen und sittlichen Grundlagen erörterte" und so zu einem anderen Ergebnis kam als heute: "Daran ist nichts rechtswidrig, daran ist nichts verfassungswidrig und da verstößt auch nichts gegen die Menschenwürde. Die Urteilsschelte ist also so falsch wie durchsichtig. Wenn hier jemand gegen die Verfassung verstößt, dann sind das Sie und die Antragssteller beim Bund, die nun rechtskräftig gesprochenes Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne triftigen Grund aufheben wollen".

Offenbar wolle die Politik eine "wahltechnisch interessante Klientelgruppe erschließen", so Möller, ansonsten müsste sie auch andere frühere Verurteilungen "aufgrund der herrschenden Moral" aufheben, etwa zu Ehebruch. "Wenn Sie sich so am Recht vergehen wollen, dann werden Sie das Recht zurechtbiegen, dass es keinen Rechtsfrieden mehr schaffen kann. Denn dann wird Recht immer nur so lange gelten, bis sich der Zeitgeist wandelt und eine Lobbygruppe sich der vermeintlichen zu Unrecht Verurteilten von gestern annimmt und erfolgreich ihre gesetzliche Rehabilitierung fordert."

AfD-Brandner warnt vor "Regenbogenfamilienirrweg"

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner ergänzte später, in der Politik könne es nicht um Gefühle gehen, sondern um Rechtsstaatlichkeit: Eine Zustimmung zum Antrag sei "Beihilfe zum Verfassungsbruch", da die Gewaltenteilung ignoriert werde. Auch gehe es beim Antrag nur "vordergründig" um verurteilte Homosexuelle: In Wirklichkeit gehe es den "Rot-Rot-Grünen" darum, "einen weiteren Pflock einzurammen, einen weiteren Weg zu bereiten in den Regenbogenfamilienirrweg".


Stephan Brandner steht auf Landeslistenplatz 1 der AfD zur Bundestagswahl

Brandner mokierte sich noch, dass der Landtag sich für etwas entschuldige, mit dem er nicht einmal ansatzweise etwas zu tun habe. Da könne man ja gleich eine Sondersitzung machen, in der sich jeder für etwas entschuldige, was ihm in der Menschheitsgeschichte nicht gefallen habe.

Die Rednerinnen und Redner der übrigen Parteien betonten hingegen, der Paragraf 175 sei ein "Schandfleck" der Nachkriegsgeschichte gewesen, und lobten die CDU, die anders als früher den Schritt zur Aufhebung mittrage. Die gesamte Debatte lässt sich als Video auf der Webseite des Landtags verfolgen.

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#1 RobinAnonym
  • 05.05.2017, 18:45h
  • Menschen wegen einvernehmlicher Liebe zu verurteilen, ihre Gesundheit und ihre Leben zu zerstören, ist eine "Schande".

    Die Aufhebung dieser Unrechts-Urteile eines Staates, der bis in die Betten regieren will, war dagegen längst überfällig.
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#2 NAZIS RAUSAnonym
  • 05.05.2017, 18:48h
  • "Die Karlsruher Richter seien damals "sorgfältig und rechtstaatlich einwandfrei" vorgegangen, so Möller weiter. Wer das Urteil lese (in ihm wird Homosexualität u.a. als "Abartigkeit" bezeichnet, die "sittlich mißbilligt" wird, und der Paragraf 175 als "Schutz gegen homosexuelle Verführung" und gegen eine "stärkere Verbreitung der Homosexualität" begründet), der merke schnell, "dass das Gericht damals ausführlich die damals geltenden politischen, moralischen und sittlichen Grundlagen erörterte" und so zu einem anderen Ergebnis kam als heute: "Daran ist nichts rechtswidrig, daran ist nichts verfassungswidrig und da verstößt auch nichts gegen die Menschenwürde."

    Die Karlsruher Richter waren damals noch von Alt-Nazis unterwandert und ebenso waren die damals geltenden politischen, moralischen und sittlichen Grundlagen noch von der Nazi-Mentalität durchseucht.

    Da die AFD nun Nazi-Unrecht als Recht erklärt, dann ist es nicht rechtswidrig diese AFD-Sprecher als das zu bezeichnen, was sie sind:
    NAZIS!
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#3 VeritasAnonym
  • 05.05.2017, 18:57h
  • Schon putzig - eine Partei wie die AfD, deren frischgewählte Spitzenkandidatin mit ihrer eingetragenen Lebenspartnerin im "Homo-Konkubinat" nebst Kindern lebt, agitiert öffentlich gegen Regenbogenfamilien.

    Klarer und deutlicher kann man die Schizophrenie dieser Partei nicht auf den Punkt bringen.
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