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Nach Vertagungswelle im Rechtsausschuss
17.5.: Ehe für alle wieder Thema im Bundestag
Ausgerechnet zum Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie debattiert das Parlament mal wieder die Gesetzentwürfe zur Ehe-Öffnung – erneut ohne Abstimmung.

Statt dem Bild eines halbleeren Bundestags während einer vorherigen Debatte zur Ehe für alle hier ein buntes-frohes Symbolbild (Bild: Amaury / flickr / by-nd 2.0)
- Von Norbert Blech
8. Mai 2017, 18:29h 3 Min.
Der Bundestag wird sich am Mittwoch, den 17. Mai, erneut mit den Gesetzentwürfen der Opposition und des Bundesrats zur Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare befassen. Für den entsprechenden Tagesordnungspunkt fünf ist nach aktuellem Stand um 16.15 Uhr eine 30-minütige Debatte vorgesehen.
Erneut werden nicht die Gesetzentwürfe selbst beraten und über sie endgültig abgestimmt, sondern das Parlament befasst sich ohne Ergebnis mit einem Zwischenbericht zum Stand der Beratungen im Rechtsausschuss. Die Opposition hat das Recht, einen solchen Bericht zu verlangen, wenn ein Gesetzentwurf in einem Ausschuss nicht voran kommt – die Entwürfe zur Ehe für alle werden im Rechtsausschuss durch die Mehrheit von Union und SPD teils schon seit Jahren von Sitzung zu Sitzung vertagt.
Entsprechende Debatten zu Zwischenberichten hatte es bereits im November und Februar des letzten Jahres gegeben; in diesem März gab es zudem eine Aktuelle Stunde zum Thema. Mit überraschenden Reden, Äußerungen und Ankündigungen wird folglich auch diesmal nicht gerechnet. Im März hatte die Führung der Union bei einem Koalitionsgipfel noch einmal klar gemacht, dass es mit ihr keine Ehe für alle und keine Freigabe der Abstimmung für den Koalitionspartner SPD geben werde (queer.de berichtete).
Debatte auch vor der Tür
Vermutlich die gleichen Abgeordneten werden am 17. Mai auch außerhalb des Parlaments über die Ehe für alle "streiten": Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes lädt anlässlich des Internationalen Tags gegen Homo- und Transphobie zu einem Aktionstag ab 14.30 Uhr auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes will Druck auf die Politik machen, lässt aber letztlich nur erneut Politiker reden
Während dieser Veranstaltung zum "Themenjahr für sexuelle Vielfalt" der Behörde, bei der es auch ein musikalisches und künstlerisches Rahmenprogramm geben soll, ist eine Podiumsdiskussion zur Ehe für alle geplant: Dazu werden die Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD), Stefan Kaufmann (CDU), Renate Künast (Die Grünen) und Harald Petzold (Die Linke) erwartet.
Bereits ab 10 Uhr gibt es direkt vor dem Bundestag eine Kundgebung diverser Gruppen, darunter "Enough is Enough" und Deutsche Aids-Hilfe, unter dem Motto "Vielfalt für alle" – im Mittelpunkt soll aber allgemein der Kampf gegen rechte Bewegungen stehen. Speziell Druck auf Union und SPD will in diesen Tagen noch die Initiative "Ehe für alle" machen: Mit einem "Messenger"-Tool bietet sie seit Montag Interessierten die Möglichkeit, seine lokalen Abgeordneten per Knopfdruck zur Zustimmung zur "Ehe für alle" aufzufordern (queer.de berichtete).
Grüne bringen neues Transsexuellengesetz ein
In den letzten Sitzungswochen vor der Bundestagswahl im Herbst wird sich derweil der Bundestag auch noch einmal mit dem Transsexuellengesetz befassen müssen: Die Grünen wollen an diesem Mittwoch einen neuen Entwurf für ein komplett neues Gesetz, das "Selbstbestimmungsgesetz", öffentlich vorstellen und dann ins Parlament einbringen.
An diesem Freitag soll zudem der Bundesrat auf Initiative von Rheinland-Pfalz den Beschluss fassen, die Bundesregierung zu einer kompletten Überarbeitung oder Neufassung des in die Jahre gekommenen und teils verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes aufzufordern (queer.de berichtete). Im Februar hatte das Bundesfamilienministerium ein Gutachten zur dringend gebotenen Überarbeitung vorgelegt und einen Workshop mit Experten und Organisationen abgehalten, aber keine Initiative für eine Neufassung in dieser Legislaturperiode angekündigt (queer.de berichtete).
Allerdings plant die Bundesregierung minimale Änderungen am bestehenden Gesetz, im Rahmen eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften, das am 18. Mai am späten Abend abschließend beraten und verabschiedet werden soll (PDF). Das Gesetz schafft auch Eheurkunden, in denen "Ehegatten" statt "Ehefrau" und "Ehemann" gelistet werden – allerdings nur, wenn es sich um "Ehegatten gleichen Geschlechts" handelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einigen Jahren entschieden, dass sich transsexuelle Eheleute nicht scheiden lassen müssen, wenn ihr rechtliches Geschlecht angepasst wird.














