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Ersatz für das Transsexuellengesetz
Grüne bringen Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag ein
Das völlig veraltete Transsexuellengesetz soll nach dem Willen der Grünen durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden.

Trans-Aktivisten fordern bereits seit Jahren eine Reform des Transsexuellengesetzes aus dem Jahr 1981 (Bild: Ted Eytan / flickr)
- 10. Mai 2017, 11:26h 3 Min.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf ins deutsche Parlament eingebracht, der das 36 Jahre alte und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ersetzen soll. Der Entwurf trägt den Namen "Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität und zur Änderung anderer Gesetze" (PDF).
Als Begründung heißt es in dem Entwurf, dass die augenblickliche Gesetzgebung nicht mehr dem "Stand der Wissenschaft" entspreche. Das gegenwärtig gültige Transsexuellengesetz stelle etwa "für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdige Weise beeinträchtigen".
Das Recht muss für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Gesetze"
"Im Zentrum des Gesetzesentwurfes steht der Respekt vor der Geschlechtsidentität der Menschen", begründete der Grünenabgeordnete Volker Beck die Initiative. "Das ist ein urliberales Anliegen. Das Recht muss für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Gesetze."
Das Gesetz soll das Verfahren zur Änderung des Vornamens und der Anpassung der Geschlechtszugehörigkeit vereinfachen. Transsexuelle müssten dann nicht mehr "entwürdigende Gutachten" (Beck) vorlegen, sondern könnten die Änderung ihres Namens und Personenstandes im Rahmen eines einfaches Verwaltungsaktes beim Standesamt beantragen. "Denn geschlechtliche Identität kann man nicht diagnostizieren. Lediglich Betroffene können darüber kompetent Auskunft geben", so Beck.

Volker Beck will mit "entwürdigenden Gutachten" Schluss machen (Bild: Fabian Stürtz)
Der Entwurf sieht auch vor, dass Jugendliche ab 14 Jahren diese Änderungen ohne Zustimmung der Eltern durchführen können. "Ab diesem Alter misst die Rechtsordnung Minderjährigen die Fähigkeit bei, Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen", begründete Beck diese Regelung.
Die grüne Fraktion kommt damit einer Bundesratsinitiative des von einer Ampelkoalition regierten Landes Rheinland-Pfalz zuvor. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte angekündigt, am kommenden Freitag die Forderung nach einer vollständige Überarbeitung des Transsexuellengesetzes auf die Tagesordnung der Länderkammer setzen zu wollen (queer.de berichtete).
Das aktuelle Transsexuellengesetz darf bereits teilweise nicht mehr angewandt werden. Schon mehrfach setzte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Teile des Gesetzes außer Kraft. So kippte Karlsruhe etwa 2011 die Regelung, dass sich Transsexuelle vor der rechtlichen Änderung von Geschlechtsangaben zwangsweise einer geschlechtsanpassenden Operation unterziehen müssen (queer.de berichtete). Bereits 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht den Scheidungszwang für verheiratete Transsexuelle für grundgesetzwidrig erklärt (queer.de berichtete). Dennoch schaffte es in diesem Jahrhundert keine Koalition – weder Rot-Grün noch Schwarz-Gelb oder die Große Koalition – eine Reform des Gesetzes auf den Weg zu bringen.
Im Februar hatte das Bundesfamilienministerium ein Gutachten zur dringend gebotenen Überarbeitung des Transsexuellengesetzes vorgelegt und einen Workshop mit Experten und Organisationen abgehalten, aber keine Initiative für eine Neufassung in dieser Legislaturperiode angekündigt (queer.de berichtete). Der Bundestag soll derweil in der nächsten Woche ein Gesetz zur Änderung von Personenstandsregelungen endgültig verabschieden, das das bestehende Transsexuellenrecht nur minimal verändert. (dk)















Leider wird auch dies wieder mal an Union und SPD scheitern, aber das heißt ja nicht, dass man aufgeben sollte. Deshalb Danke den Grünen.