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Homosexuellenverfolgung nach 1945
Paragraf 175: Bundesrat fordert Ausweitung der Entschädigung
Die Länderkammer begrüßte am Freitag das von der Bundesregierung geplante Rehabilitierungsgesetz, verlangte jedoch Nachbesserungen.

Die Länderkammer fordert eine Entschädigung nicht nur für Verurteilungen, sondern auch für strafrechtliche Ermittlungen nach Paragraf 175 (Bild: Bundesrat)
- 13. Mai 2017, 10:53h 3 Min.
Der Bundesrat hat sich am Freitag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung nach 1945 verfolgter schwuler und bisexueller Männer befasst. In einer Stellungnahme (PDF) begrüßte die Länderkammer das Vorhaben ausdrücklich, schlug jedoch Nachbesserungen vor.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen bislang nur von einem Gericht verurteilte Männer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro je Urteil und 1.500 Euro pro Haftjahr erhalten (queer.de berichtete). "Bei manchen Personen haben allein die polizeilichen, strafrechtlichen und dienstrechtlichen Ermittlungen dazu geführt, dass ihnen ihre Existenzgrundlage entzogen wurde und sie starke finanzielle Einbußen, bis hin zu einer geschmälerten Rente hinnehmen müssen", heißt es in dem Beschluss des Bundesrates. "Hier könnte der Gesetzgeber durch die Einrichtung eines Härtefonds mit einer entsprechenden Regelung bis hin zu einer Opferrente Abhilfe schaffen."
Kollektiventschädigung gefordert
Darüber hinaus forderte die Länderkammer eine Kollektiventschädigung, aus der Maßnahmen gegen Homophobie und für Respekt und Toleranz gefördert werden sollten. "Es böten sich insbesondere Projekte in der Seniorenarbeit, so zum Beispiel im Bundesaltenplan, an. Dies wäre ein Zeichen auch für die Menschen, die nicht von der Rehabilitierung und den Entschädigungsregelungen profitieren werden, die aber dennoch Schmach und Unbill in Kauf nehmen mussten."
Der Bundesrat regte außerdem an, dass das Bundesamt für Justiz nicht nur für die Ausstellung der Rehabilitierungsbescheinigung, sondern auch – anstelle der Staatssanwaltschaften der Bundesländer – für die Feststellung der Urteilsaufhebung zuständig sein soll: "Die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für das gesamte Verfahren hat wesentliche Vorteile. Die Betroffenen haben bundesweit eine einzige Anlaufstelle. Zuständigkeitsfragen, beispielsweise bei unbekanntem Gericht oder Auslandswohnsitz, stellen sich nicht; Verzögerungen durch die Klärung von Zuständigkeitsfragen können nicht entstehen." Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Länderkammer bei Teilaufhebungen von Urteilen auch Teiltilgungen im Strafregister ermöglicht werden.
Redebeiträge nur aus Niedersachsen und Berlin
In der 18-minütigen Aussprache meldeten sich aus den Bundesländern nur zwei Grünen-Politiker zu Wort. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewitz-Lennartz forderte über den Beschluss des Bundestags hinaus eine Erhöhung der Entschädigung: "Auch dann werden selbstverständlich nicht annnähernde die Schäden ausgeglichen, die die Verurteilung verusacht haben." Darüber hinaus erinnerte sie daran, dass die Diskriminierung von Homosexuellen nicht vorbei ist. Es sei Zeit für die Öffnung der Ehe, so Niewitz-Lennartz.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hofft "auch als schwuler Mann" auf eine Verabschiedung des Gesetzes Anfang Juni
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt sprach von einem "historischen Tag" und dankte in seiner Rede Historikern, der Bundesinteressenvertretung Schwuler Senioren, mutigen Zeitzeugen, der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ohne die es nicht zu diesem Gesetzentwurf gekommen wäre. Im Interesse der Betroffenen forderte er eine schnelle Verabschiedung der Regierungsinitiative und schlug vor, "den einen oder anderen offenen Punkt in der nächsten Legislaturperiode" zu klären. Nötig sei laut Behrendt etwa ein Härtefallfonds.
Für die Bundesregierung entgegnete der parlamentarische Staatssekretär Christian Lange. Man habe beim Gesetzentwurf bereits an Betroffene gedacht, die nicht zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, erklärte der SPD-Politiker. "Wir vergessen dabei nicht, dass schon allein die Existenz des Paragrafen 175 zu einer Stigmatisierung, zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensführung und zu belastenden Biografien geführt hat – und das auch ohne, dass es zu einer Verurteilung kommen musste." Aus diesem Grund erhalte die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld seit diesem Jahr eine jährliche Förderung in Höhe von 500.000 Euro als Kollektiventschädigung. (mize)
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Links zum Thema:
» Der Bundesrats-Beschluss als PDF















Insbesondere danke ich den Grünen, die sich wieder mal ganz besonders für unsere Rechte einsetzen.