Der Grünenabgeordnete Volker Beck hat am Donnerstagvormittag wegen der Blockade der Großen Koalition bei der Ehe für alle das Verfassungsgericht angerufen. Mit einer einstweiligen Anordnung will er im Namen seiner Bundestagsfraktion erreichen, dass der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode über die Ehe für alle abstimmen kann.
"Es ist Zeit für Nägel mit Köpfen, für die Anerkennung gleicher Würde und Rechte auch für Homosexuelle", erklärte Beck auf seiner Facebook-Seite. Die ständige Vertagung der Gesetzentwürfe zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare im Rechtsausschuss sei ein "grober, verfassungswidriger Missbrauch der Geschäftsordnungsmehrheit durch die Koalition", so Beck. "Deshalb haben wir beim Bundesverfassungsgericht beantragt, den Rechtsausschuss zu verpflichten, über die Gesetzentwürfe der Opposition und des Bundesrates zur Ehe für alle so zeitnah Beschluss zu fassen, dass der Bundestag noch vor den Wahlen im September darüber abstimmen kann."
Auch die grüne Fraktionschefin und Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt zeigte sich empört über die Blockade der Großen Koalition: "Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, warum der Staat gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung verweigert. Die Ehe für alle muss kommen."
Oppositionsantrag sitzt seit dreieinhalb Jahren im Rechtsausschuss fest
Im Rechtsausschuss liegen derzeit drei Gesetzentwürfe zur Ehe für alle, die von der Linksfraktion, den Grünen und dem Bundesrat erstellt worden waren. Obwohl der erste dieser Entwürfe von der Linkspartei bereits im Dezember 2013 eingebracht worden war, wird das Thema nicht zur endgültigen Debatte auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Grund: Immer wieder blockiert der von CDU/CSU und SPD dominierte Rechtsausschuss eine Ansetzung, am Mittwochmorgen bereits zum 28. Mal.
Wegen der Blockade hatte der Bundestag am Mittwoch auf Antrag der Opposition bereits zum dritten Mal über einen Zwischenbericht des Rechtsausschuss beraten, den er verlangen kann, wenn ein Gesetzentwurf nicht vorwärts kommt – diese Möglichkeit lässt aber keine Abstimmung zu. Ein Geschäftsordnungsantrag, der den Rechtsausschuss bis Ende Mai verpflichtet hätte, die Gesetzentwürfe freizugeben, wurde allerdings mit den Stimmen der Großen Koalition verhindert (queer.de berichtete). Der Grund: In der Regierung gebe es noch weiteren Beratungsbedarf. Da die letzte planmäßige Sitzung vor der Bundestagswahl am 30. Juni stattfindet und die Gesetzentwürfe am Ende der Legislaturperiode stets verfallen, gibt es nach Ansicht der Grünen jetzt einen erheblichen Zeitdruck.
Beck stützt sich mit seiner Klage auf Artikel 76 des Grundgesetzes. Darin heißt es: "Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen." Die Ausschussblockade verletze zudem die Rechte der Volksvertreter, da in Artikel 38 festgelegt sei, dass jeder Abgeordnete über die Gesetzentwürfe frei, "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden" und nach seinem "Gewissen" entscheiden könne. Laut Beck sei es auch wichtig für die Bürger, vor der Wahl zu erfahren, wie ihre Parlamentarier zur Ehe für alle stehen. (dk)
aktualisiert um 12.05 Uhr
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Ich danke den Grünen, die wieder mal für uns kämpfen und die schwarz-rote Blockade vors Bundesverfassungsgericht bringen.