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Grußwort zu Ausstellung im Potsdamer Landtag
Der Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit
Vor 60 Jahren erklärte Karlsruhe den Paragrafen 175 für grundgesetzkonform. Über diesen "Fehler" und "Unrecht, das im Recht selbst begründet liegt", spricht Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer in diesem Grußwort.

Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer ist seit 2011 die erste verpartnerte Bundesverfassungsrichterin. Wir dokumentieren ihr Grußwort für die Ausstellung "§ 175 – Geschichte und Schicksale", die am Dienstag im Brandenburger Landtag eröffnet wird
- 23. Mai 2017, 08:12h 4 Min.
Das Recht hat eine eigene Geschichte – und mit dieser Geschichte ist immer auch das Schicksal von Menschen verbunden, ganz konkret, selbst erfahren, individuell erlebt. "Recht" mag also abstrakt klingen – aber Gesetze und die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und Urteile der Gerichte, die auf diesen Gesetzen beruhen, sind eben konkret, sie übersetzen Worte in Schicksal, und sie können damit Leben verändern. Das zeigt die Geschichte des Rechts im Umgang mit Homosexualität. Und sie zeigt es doppelt, denn hier musste das Recht selbst das in ihm lagernde Unrecht überwinden.
1935 hatten sich mit den Nazis politische Mehrheiten in Deutschland sich für eine Strafnorm gefunden, die Verachtung und Ächtung, Ausgrenzung und Verfolgung ins Werk setzte – den Paragrafen 175 StGB. Nach 1945 wurde dieses Unrecht der Verfolgung von Homosexuellen nicht adressiert, war nicht Teil des "Nie wieder!", das in der Garantie der Unverletzlichkeit der Menschenwürde in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes seinen Niederschlag fand. Und 1957, vor genau 60 Jahren, fand nicht einmal das Bundesverfassungsgericht klare Worte, um diese Diskriminierung zu beenden.
Die Verfassungsbeschwerde zweier Männer wurde zurückgewiesen. Die "sittlichen Anschauungen des Volkes" und die Lehren "der beiden großen christlichen Konfessionen" rechtfertigten, so hieß es damals, dem "hemmungslosen Sexualbedürfnis" homosexueller Männer mit dem Strafrecht entgegen zu treten. Nur Männer, wohlgemerkt, aber lesbische Frauen wurden nicht etwa geschützt, sondern ihnen überhaupt jedweder aktive "Geschlechtstrieb" aberkannt. Hier schlossen Sexismus und Patriarchat mit Homophobie und Heteronormativität einen verächtlichen Pakt.
Die eigenen Fehler korrigieren

Plakatmotiv zur Ausstellung im Brandenburger Landtag
Die Zeiten haben sich geändert. Auch Unrecht, das im Recht selbst begründet liegt, kann beendet werden, wenn Menschen dagegen aufstehen, und wenn Gerichte und Gesetzgeber erkennen, wo dieses Unrecht liegt, und wenn sie die eigenen Fehler dann auch korrigieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2013 angemerkt, dass die "damalige Vorstellungswelt" eine andere war. In dem Urteil, dass den Gesetzgeber ermahnt, dass er auch im Fall der Adoption nicht allein nach der sexuellen Orientierung unterscheiden darf, stellt das Gericht fest, dass sich die Rechtsprechung von einem "einerseits" im Jahr 1957 zu einem "andererseits" in den Jahren 2002, 2009 und seitdem fortlaufend verändert hat.
Es konstatiert damit in dürren Worten, was heute verlässlich gilt: Die Zeit des Rechts, das Unrecht setzt, indem es Menschen allein wegen ihrer sexuellen Orientierung ächtet und verfolgt, ist vorbei. Das ist der menschenrechtliche Anspruch in den Ländern des Europarates nach der heutigen Rechtsprechung des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Es gilt nach Artikel 23 der Grundrechtecharta in der Europäischen Union. Und auch das Grundrecht auf Gleichbehandlung in Artikel 3 des Grundgesetzes wird heute so verstanden, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität genau so deutlich untersagt ist wie jede andere.
Die Geschichte des Paragrafen 175 erinnert uns damit an das bittere Schicksal von Menschen, die erst sehr spät vom Makel des Unrechts befreit wurden. Sie erinnert auch daran, dass der tatsächlich demokratische, jeden Menschen in gleicher Weise achtende Rechtsstaat keine Selbstverständlichkeit ist. Die Gesellschaft der gleichermaßen freien Bürgerinnen und Bürger, die auch das Recht als solche anerkennt und schützt, ist eine Errungenschaft, die immer wieder erkämpft sein will. Das gilt auch in der Politik und Gesetzgebung, und es gilt auch in den Gerichten.
Es ist beeindruckend, wenn sich Bürgerinnen und Bürger dafür engagieren, dass das nicht vergessen wird. Es ist beruhigend, dass der Landtag Brandenburg mit dieser Ausstellung eine private Initiative aufgreift, genau daran zu erinnern. Und es ist wichtig, dass sich alle an je ihrem Ort und mit ihren Möglichkeiten dafür engagieren, das Leiden auch einem Unrecht in der Form des Rechts zu beenden, damit also unser "nie wieder!" tatsächlich das Schicksal der Menschen prägt.
§ 175 – Geschichte und Schicksale. Ausstellung bis 23. Juni 2017 im Brandenburger Landtag, Alter Markt 1, Potsdam. Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-18 Uhr. Eröffnung am Dienstag, 23. Mai um 18 Uhr, anschließend Podiumsdiskussion zur Rehabilitierung mit Volkmar Schöneburg (Linke). Dirk Behrendt (Grüne), Georg Härpfer (BISS) und Tobias Kersten-Bittner (Bundesfamilienministerium). Eine Ausstellung von Katte e.V. Potsdam, unterstützt vom Schwulen Museum* Berlin, gefördert von der Fraktion Die Linke im Brandenburger Landtag und der Rosa Luxemburg Stiftung Brandenburg.















Es klingt so, als könnten wir uns auf die Eheöffnung freuen?
Ich bin auf die Antwort gespannt, über die Klage, die V. Beck einreichte.