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Ehe-Öffnungs-Chaos im Wahlkampf

Bundesrat: Rechtsausschuss für Klagebeitritt in Karlsruhe

Die Länderkammer könnte am Freitag beschließen, die Klage der Grünen zur Ehe für alle zu unterstützen – der Rechtsausschuss des Bundestags vertagte das Thema am Mittwoch erneut.


Frühere Kundgebung zur Ehe für alle vor dem Bundesrat. Die Länderkammer selbst hatte im September 2015 einen Gesetzentwurf zur Ehe-Öffnung beschlossen, der zunächst über ein Jahr nicht in den Bundestag eingebracht wurde und nun nach erster Lesung im November 2016 ebenfalls durch Union und SPD im Rechtsausschuss vertagt und vertagt wird (Bild: LSVD)

  • Von Norbert Blech
    31. Mai 2017, 12:14h 14 3 Min.

Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat entschieden, der Länderkammer einen Beitritt zur Klage der grünen Bundestagsfraktion zur Ehe für alle beim Bundesverfassungsgericht zu empfehlen. Das gab das Büro des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) am Mittwoch bekannt.

Über einen entsprechenden Antrag seines Landes wird am Freitag der Bundesrat entscheiden. Mit der Klage, der inzwischen auch die Fraktion der Linken im Bundestag beigetreten ist, soll der Rechtsausschuss des Bundestags gezwungen werden, über vorliegende Gesetzesanträge der beiden Oppositionsfraktionen und auch des Bundesrats zur Ehe-Öffnung einen Beschluss zu fassen, damit diese noch vor der Sommerpause endgültig im Plenum des Bundestags beraten werden können. Nur so ist auch eine Abstimmung über die Entwürfe möglich, die ansonsten mit Ablauf der Legislaturperiode durch die Bundestagswahl im September verfallen.

Mit den Stimmen der Großen Koalition hatte der Rechtsausschuss hingegen die Gesetzentwürfe von Sitzung zu Sitzung immer wieder vertagt, und das teilweise schon seit Jahren. Auch am Mittwoch stellte die SPD erneut erfolgreich den Antrag, eine Beratung zu vertagen – nach Zählung der Opposition kommen die Entwürfe zur Ehe für alle damit insgesamt auf 29 Vertagungen. Der Entwurf der Linken wird dabei bereits seit Ende 2013 vertagt, auch nachdem der Rechtsausschuss bereits im September 2015 eine Expertenanhörung zum Thema durchführte.

Welche Rechte hat die Opposition?

Der Opposition blieb bislang so nur die Möglichkeit, Zwischendebatten im Bundestag zum Stand der Beratungen im Rechtsausschuss zu erzwingen. Die letzte hatte erst Mitte Mai stattgefunden, mit kämpferischen Reden für die Ehe-Öffnung auch seitens der SPD und klarer Ablehnung aus der Union (queer.de berichtete). Anträge der Opposition, das Thema sofort in zweiter und dritter Lesung zu beraten oder hilfsweise den Rechtsausschuss zur Beschlussfassung aufzufordern, scheiterten allerdings auch mit Stimmen der SPD.

Ob und wie Karlsruhe in dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung entscheiden wird, ist unklar – das Gericht wird aber nur formale rechtliche Fragen zum Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens und zu den Rechten und Pflichten einzelner Beteiligter klären und nicht inhaltlich über die Ehe für alle entscheiden. Setzen sich die Kläger durch, könnte sich die SPD mitten im Wahlkampf gezwungen sehen, an der Seite der Union gegen die Ehe für alle zu stimmen – auch zu einem Antrag des Bundesrats, den Genossen in den Ländern mit vorbereitet und unterstützt hatten.

Initiative für neues Transsexuellengesetz

Der Bundesrat wird sich derweil am Freitag auch mit einem Antrag des Landes Rheinland-Pfalz (PDF) befassen, mit dem der Bundestag aufgefordert werden soll, das bisherige Transsexuellengesetz aufzuheben und durch eine komplette, zeitgemäße Neuregelung zu ersetzen (queer.de berichtete).

Vor wenigen Wochen hatten bereits die Grünen in den Bundestag einen Entwurf für ein "Selbstbestimmungsgesetz" eingebracht, der viele Kritikpunkte von Betroffenen und Szeneverbänden berücksichtigt und das bisherige, vom Bundesverfassungsgericht in vielen Bereichen außer Kraft gesetzte Gesetz ersetzen soll (queer.de berichtete). Das Bundesfamilienministerium hatte zu der Frage mehrere Tagungen abgehalten und ein Gutachten zur Reformbedürftigkeit vorgestellt, aber keinen Entwurf mehr vorgelegt (queer.de berichtete). Im Rahmen mehrerer Änderungen im Personenstandsrecht wurden aber minimale Verbesserungen beschlossen (queer.de berichtete)..

In dieser Woche steht das Thema nicht auf der Tagesordnung des Bundestags. Es ist kaum davon auszugehen, dass in den letzten beiden Sitzungswochen vor der Bundestagswahl, die planmäßig Ende Juni stattfinden, noch eine Reform zu erwarten ist. Wie es danach weitergeht, hängt wie wohl die Ehe-Öffnung von der zukünftigen Regierungskoalition und den neuen Mehrheiten im nächsten Bundestag ab. Aus dem Bundesrat ist demnächst vorerst keine Unterstützung mehr zu erwarten: Nach den Landtagswahlen vor wenigen Wochen haben Länder mit Unions-Beteiligung wieder eine Mehrheit und können Gesetzesinitiativen durch erzwungene Enthaltungen blockieren.

-w-

#1 RobinAnonym
  • 31.05.2017, 14:27h
  • "der Rechtsausschuss des Bundestags vertagte das Thema am Mittwoch erneut."

    Wie oft wollen Union und SPD das Thema eigentlich noch vertagen? Man merkt ganz deutlich, dass es gar nicht um angeblich "weiteren Beratungsbedarf" geht, sondern dass die das Thema aussitzen wollen.

    Alles nur, weil die SPD nicht in einer Abstimmung Farbe bekennen will.

    Für ihre Verzögerungstaktik pervertiert Schwarz-Rot sogar rechtsstaatliche Prinzipien und nimmt den Abgeordneten und dem Bundesrat ihre verfassungsgemäßen Rechte.

    Wie soll man solchen Politikern, die Politik als Selbstbedienungsladen ansehen und die Rechte der Bürger als Spielball ihrer perversen Machtspielchen nutzen, denn noch vertrauen können?

    Die machen den ehemaligen Rechtsstaat Deutschland zur Bananenrepublik...
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#2 LinusAnonym
  • 31.05.2017, 14:38h
  • Antwort auf #1 von Robin
  • "Wie oft wollen Union und SPD das Thema eigentlich noch vertagen? "

    Und vor allem:
    wie lange wollen wir uns das noch bieten lassen?

    Wird Zeit, die endlich aus ihren komfortablen Ministersesseln zu verjagen.

    Schlimm genug, dass die fürs Nichtstun und Wählerverarsche auch noch abgesichert sind und mit Übergangsgeldern und Pensionen ausgesorgt haben.
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#3 SehrGutAnonym
  • 31.05.2017, 15:08h
  • Das klingt doch positiv. Die ganze Aufregung von wegen nur noch zwei Wochen Zeit im Bundestag, ist damit abgeschüttelt :-)
    Lasst uns nach langer Zeit mal wieder Glück haben - wir haben es verdient, und Deutschland auch
    ~~~~~',~@ eine Rose als Glücksbringer.
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