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Homofeindlicher Schauantrag
"Benachteiligung der heterosexuellen Mehrheit": AfD will Förderung queerer Gruppen streichen
Das Land Brandenburg solle die "finanzielle wie ideelle Unterstützung" der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule Belange einstellen, da die Personengruppen nicht mehr diskriminiert würden.

Birgit Bessin, die in Worms geborene stellvertretende Landesvorsitzende der AfD in Brandenburg, betonte vor zwei Wochen immerhin, dass Minderheiten existieren dürfen
- 1. Juni 2017, 16:28h 3 Min.
Die Landtagsfraktion der Brandenburger AfD hat einen Antrag beschlossen, mit dem der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule Belange des Landes Brandenburg (LKS) sämtliche Gelder gestrichen werden sollen. Das gab die familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Birgit Bessin, bei einer Pressekonferenz bekannt.
Mit dem Antrag "Brandenburg stellt finanzielle wie ideelle Unterstützung der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwul und Trans ein" soll die Regierung aufgefordert werden, die Koordinierungsstelle "bis Ende 2018 aufzulösen" (!) – "und alle damit in Verbindung stehenden Vereine, Gruppen und Aktivitäten nicht weiter finanziell zu unterstützen."
Die Koordinierungsstelle ist ein eingetragener Verein und leistet unter anderem Beratung für LGBTI aus Brandenburg, Aufklärungsveranstaltungen für Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Verwaltung und Unternehmen, Vernetzungsarbeit für die queeren Gruppen des Landes und eine politische Interessenvertretung.
AfD erklärt Arbeit der LKS für "überflüssig"
Im Beisein vom AfD-Fraktionsvorsitzenden in Brandenburg, Alexander Gauland, der zusammen mit der lesbischen AfD-Politikerin Alice Weidel die Spitzenkandidatur zur Bundestagswahl bestreitet, sagte Bessin weiter, der Gesetzgeber habe "alle tatsächlichen oder vermeintlichen Benachteiligungen und strafrechtlichen Sanktionen gegen diese Gruppen abgeschafft". Die Koordinierungsstelle sei daher eine "überflüssige Priviligierung dieser Gruppen". Die staatliche Förderung stelle eine "Verschiebung zugunsten einer kleinen Gruppe" und eine "tendenzielle Benachteiligung der heterosexuellen Mehrheit in der Gesellschaft" dar.
Der Staat solle vor allem "traditionelle Familien, bestehend aus Mutter, Vater und Kindern", die in Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt seien, wie auch Alleinerziehende fördern. Regenbogenfamilien ließ Bessin so vermutlich bewusst außen vor – dabei hatte das Bundesverfassungsgericht bereits geurteilt, dass auch diese durch den "Familienschutz"-Artikel des Grundgesetzes erfasst sind.
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Zweiter homofeindlicher Antrag in zwei Wochen
Erst vor rund zwei Wochen hatte Bessin in einer Landtagsdebatte am 18. Mai einen mehrere Punkte umfassenden Antrag der Partei zur "zukunftsorientierten Familienförderung" vorgestellt, der u.a. den Einsatz "für die klassische Familie" und eine "Beendigung des Gender Mainstreaming" fordert.
Wie bei christlichen Fundamentalisten wird der Kampfbegriff von der AfD dabei für alles mögliche genutzt. So wird im Antrag die Abschaffung von "Gender-Forschung" und Gleichstellungsbeauftragten gefordert, während es in der Begründung heißt: "Die Gender-Ideologie widerspricht dem Grundgesetz hinsichtlich der geschützten und herausgehobenen Stellung der Ehe und der klassischen Familie und versucht diese auszuhöhlen. Sie ist wissenschaftlich nicht bewiesen und darf nicht länger mit Steuermitteln gefördert werden."
Die "klassische Familie" aus Sicht der AfD sei die "Familie aus Mann und Frau, aus der eben auch die Kinder hervorgehen", sagte Bessin in der Debatte. Auf die Zwischenfrage, ob die AfD-Politikerin Alice Weidel, die mit ihrer Partnerin zwei Kinder aufzieht, in einer klassischen Familie lebe, meinte Bessin, die Partei habe sich "nie gegen andere Familienbilder gewandt. Wir haben aber das klassische Familienbild, aus dem die Kinder hervorgehen (…), die unsere Gesellschaft am Leben erhalten."
Man habe aber auch Organisationen wie "Schwule in der AfD und andere, Homosexuelle…, ich weiß gar nicht, wie die Gruppierungen alle heißen", so Bessin, "die auch alle von der AfD unterstützt werden. Denn auch Minderheiten dürfen logischerweise existieren."













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