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Parteipolitik vor der Bundestagswahl
Bundesrat lässt eigenen Entwurf zur Ehe für alle im Stich
Die Länderkammer entschied sich dagegen, einer Klage der grünen Bundestagsfraktion in Karlsruhe beizutreten. Dafür macht sie sich – symbolisch – für Transsexuelle stark.

Die Länderkammer hatte vor zwei Jahren erst den Bundestag zu einer Ehe-Öffnung aufgefordert und dann einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen endgültige Beratung im Bundestag sie jetzt aber nicht gerichtlich erzwingen will
- 2. Juni 2017, 13:13h 4 Min.
Der Bundesrat ist am Freitag einem Antrag des Landes Berlin und der Empfehlung des eigenen Rechtsausschusses nicht gefolgt, einer Klage der grünen Bundestagsfraktion zur Ehe für alle beim Bundesverfassungsgericht beizutreten. Ohne Debatte stimmte nur eine kleine Minderheit der Länder, darunter das rot-rot-grüne Thüringen und das aktuell noch rot-grüne NRW, für den Antrag.
Mit der Klage in Karlsruhe, der auch die Linksfraktion im Bundestag beigetreten ist, wollen die Grünen den Rechtsausschuss des Bundestags zwingen, Entwürfe der Grünen, der Linken und eben auch des Bundesrats zur Ehe für alle endgültig zu beraten, damit noch in den letzten beiden Sitzungswochen des Bundestags vor der Sommerpause Ende Juni, die zugleich die letzten planmäßigen vor der Bundestagswahl sind, über sie diskutiert und endgültig abgestimmt werden kann. Ohne diese Lesung verfallen die Gesetzentwürfe, darunter auch der im September 2015 vom Bundesrat beschlossene Entwurf.

Der Bundesrat am Freitagmittag. Viele Arme hebten sich – wohl auf Druck der SPD – nicht, um den eigenen Gesetzentwurf in Karlsruhe zu verteidigen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte gemeint, die Länderkammer solle an dem Verfahren teilnehmen, um ihre eigenen Rechte wahrzunehmen. Sie kann sich in dem Verfahren allerdings noch äußern.
Mit den Stimmen der Großen Koalition hatte der Rechtsausschuss des Bundestags die Gesetzentwürfe immer wieder vertagt, zuletzt am Mittwoch. Nach Zählung der Opposition kommen die Entwürfe zur Ehe für alle damit insgesamt auf 29 Vertagungen. Der Entwurf der Linken wird dabei bereits seit Ende 2013 vertagt, auch nachdem der Rechtsausschuss bereits im September 2015 eine Expertenanhörung zum Thema durchführte.
Ob und wie Karlsruhe in dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung entscheiden wird, ist unklar – das Gericht wird aber nur formale rechtliche Fragen zum Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens und zu den Rechten und Pflichten einzelner Beteiligter klären und nicht inhaltlich über die Ehe für alle entscheiden. Setzen sich die Kläger durch, könnte sich die SPD mitten im Wahlkampf gezwungen sehen, an der Seite der Union gegen die Ehe für alle zu stimmen.
Bundesrat fordert mehr Einsatz für Trans- und Intersexuelle
Am Freitag hat der Bundesrat zudem ohne Debatte einem Antrag (PDF) des Landes Rheinland-Pfalz zugestimmt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das bisherige Transsexuellengesetz aufzuheben und durch eine komplette, zeitgemäße Neuregelung zu ersetzen (queer.de berichtete). Die Länderkammer bedauert, dass Trans- und Intersexuelle noch immer auf Vorurteile und Ablehnung stießen und gesundheitliche und rechtliche Regelungen weiterhin nicht angemessen seien.
Vor wenigen Wochen hatten bereits die Grünen einen Entwurf für ein "Selbstbestimmungsgesetz" in den Bundestag eingebracht, der viele Kritikpunkte von Betroffenen und Szeneverbänden berücksichtigt und das bisherige, vom Bundesverfassungsgericht in vielen Bereichen außer Kraft gesetzte Gesetz ersetzen soll (queer.de berichtete). Mit einer Verabschiedung des Oppositionsentwurfs in den letzten beiden Sitzungswochen Ende Juni rechnet allerdings niemand.
Das SPD geführte Bundesfamilienministerium hatte zu der Frage mehrere Tagungen mit Betroffenen abgehalten und ein Gutachten zur Reformbedürftigkeit vorgestellt, aber keinen Entwurf mehr vorgelegt (queer.de berichtete). Im Rahmen mehrerer Änderungen im Personenstandsrecht wurden zuletzt nur minimale Verbesserungen beschlossen (queer.de berichtete).
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Letzte Revolte vor Blockademehrheit der Union
Mit der Sitzung vom Freitag verabschiedet sich voraussichtlich eine – zumindest in der Theorie – progressive Mehrheit für LGBTI-Rechte aus dem Bundesrat – die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stimmten am Freitag noch in der jeweiligen Koalitionsbesetzung aus der Zeit vor den Landtagswahlen ab.
In beiden Ländern war die CDU bislang nicht an der Regierung beteiligt, was sich nach Abschluss des Koalitionsverhandlungen voraussichtlich ändern wird und sich bereits zur nächsten Sitzung am 7. Juli auch in der Länderkammer widerspiegeln könnte: Ergänzt um diese zehn Stimmen hätten Länder mit Unions-Beteiligung wieder eine Mehrheit, um Anträge aus (rot)-rot-(grünen) Ländern wie etwa zur Ehe für alle scheitern zu lassen – durch ein direktes Nein oder durch vom Koalitionspartner CDU erzwungene Enthaltungen, die als Nein-Stimmen gezählt werden.

Der aktuelle Stand im Bundesrat; in NRW (6 Stimmen) deutet sich Schwarz-Gelb an, in Schleswig-Holstein CDU, Grüne und FDP. Nächste Wahlen: 2018 Bayern (6 Stimmen, bisher CSU), Hessen (5, CDU und Grüne) und Niedersachsen (6, SPD und Grüne), 2019 Brandenburg (4, SPD und Linke), Sachsen (4, CDU und SPD) und Thüringen (4, Linke, SPD, Grüne), 2020 nur Hamburg (3, SPD und Grüne).
Wenn in Bayern im nächsten Jahr kein Wunder geschieht, wird sich diese Mehrheit bis frühestens 2019 nicht ändern, ansonsten wäre erst 2021 die nächste Möglichkeit. Die Blockademöglichkeit der Union zu LGBTI-Themen betrifft zunächst nur Initiativen des Bundesrats – um Gesetzentwürfe aus dem Bundestag zu verhindern, bräuchte sie eine aktive Mehrheit von Ja-Stimmen. Wenn diese Entwürfe denn in einem Bundestag eine Mehrheit fänden.
















Es freut mich, dass das Transsexuellengesetz erneuert werden soll, und die Ehe für alle, inklusive Gleichstellung, ist genauso wichtig, wenn sich die Situation in Deutschland verbessern soll!
Die Regierung lässt uns im Stich - danke!