Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?29013

Amtsgericht Hannover

1.800 Euro Geldstrafe für homophoben Facebook-Kommentar

Ein 26-Jähriger aus Hannover, der das Foto eines schwulen Paares mit dem Spruch "Vergasen muss man die!" kommentierte, wurde am Freitag wegen Volksverhetzung verurteilt.


Facebook ist kein rechtsfreier Raum: Die Anzeige eines anderen Users führte zur Veurteilung (Bild: Blogtrepreneur / flickr)

  • 9. Juni 2017, 18:13h 27 2 Min.

Das Amtsgericht Hannover hat am Freitag einen 26-jährigen Hannoveraner wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Muzaffer G. war von einem anderen Facebook-User wegen zweier homophober Kommentare bei der Polizei angezeigt worden. Im vergangenen Oktober hatte der Angeklagte in dem sozialen Netzwerk ein Foto eines sich küssendes schwulen Paares mit den Worten "Bastarde" und "Vergasen muss man die!" kommentiert.

Während Muzaffer G. sich in der polizeilichen Vernehmung noch auf die "Meinungsfreiheit" berief, zeigte er sich vor Gericht reumütig. Er sehe ein, dass sein Kommentar falsch gewesen sei, und wolle sich entschuldigen, erklärte er laut einem Prozessbericht der "Hannoverschen Allgemeinen".

Auch Homosexuelle "haben ihre Rechte", so der derzeit Arbeitssuchende. Nach Angaben seines Rechtsanwalts habe er zudem einen Entschuldigungsbrief an den Erstatter der Anzeige geschickt. Der 26-Jährige sagte außerdem aus, er sei im vergangenen Herbst psychich labil und in ärztlicher Behandlung gewesen und habe ein Alkoholproblem.

Milde Strafe für Muzaffer G.

Staatsanwalt Jan Büermann warf dem Angeklagten in seinem Plädoyer vor, "Homosexuellen das Lebensrecht abgesprochen" und "zum Hass aufgestachelt" zu haben. Da G. bislang allerdings nicht straffällig geworden sei – nur in jungen Jahren fiel er zweimal wegen Schwarzfahrens auf -, plädierte er für eine Strafe, die nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht. Der 26-Jährige hatte vor Gericht erklärt, er stehe kurz davor, eine Arbeitsstelle anzutreten.

Die Richterin hob in ihrem Urteil hervor, dass die Verwendung des Wortes "Vergasen" vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte "besonders übel" sei. Dennoch folgte sie der Staatsanwaltschaft und fällte mit 90 Tagessätzen à 20 Euro ein mildes Urteil. Volksverhetzung kann nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. (cw)

-w-

#1 Carsten 80Anonym
  • 09.06.2017, 21:37h
  • Richtig so!

    Das ist die einzige Sprache, die solche Fanatiker verstehen.

    Man hätte das ruhig auf die runde Summe 2000 Euro aufrunden können.
  • Direktlink »
#2 Flieder07Anonym
  • 09.06.2017, 22:27h
  • Ja Ja, vor Gericht ein bischen rumheulen, ein auf Mitleidstour machen, etwas Reue zeigen, mein Leben war ja so scheiße jammern und schwups Frei isa der süsse Muhamad. Wer solche Äußerungen macht der macht auch noch ganz andere Sachen. Wir nennen es Demokratie, Rechtstaat. Andere nennen Narrenfreiheit.
  • Direktlink »
#3 NursonebenbeiAnonym