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Bericht der "B.Z."
Er nannte Homosexuelle "degeneriert": AfD-Politiker soll wegen Volksverhetzung vor Gericht
Kay Nerstheimer zog 2016 für die rechte Partei in das Berliner Abgeordnetenhaus ein, gehört aber nicht zur Fraktion. Jetzt soll er seine Immunität verlieren.

Kay Nerstheimer wurde im September 2016 als einer von 25 AfD-Politikern in das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Im Wahlkreis Lichtenberg 1 konnte er sich mit 26 Prozent sogar das Direktmandat sichern (Bild: AfD Lichenberg)
- 12. Juni 2017, 19:16h 2 Min.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft will den AfD-Politiker Kay Nerstheimer, der im vergangenen September in das Abgeordnetenhaus gewählt wurde, nach Informationen der Tageszeitung "B.Z." wegen Volksverhetzung anklagen. Damit es zu einem Prozess kommen kann, muss zunächst der Rechtsausschuss und dann das ganze Parlament die Immunität des 52-Jährigen aufheben.
Vorgeworfen werden Nerstheimer u.a. homophobe Facebook-Posts. So hatte er im Dezember 2014 Homosexuelle als "genetisch degeneriert", "widernatürlich" und "unnormal" bezeichnet und erklärt, dass man Kinder "vor so etwas" schützen müsse. Schwule und Lesben forderte er auf, sich in der Öffentlichkeit zurückzuhalten: "Also etwas leiser und die normalen Menschen nicht immer mit eurem Mist belästigen, dann klappt auch das Zusammenleben!" (queer.de berichtete).
Flüchtlinge nannte Nerstheimer "widerliches Gewürm"

Screenshot von Nerstheimers homophober Facebook-Hetze
Auch mit rassistischen Äußerungen machte er in Facebook-Einträgen zwischen 2014 und 2016 von sich reden: So bezeichnete er Flüchtlinge aus Syrien als "einfach widerliches Gewürm" und dunkelhäutige Menschen als "Bimbos". Asylbewerber erklärte er zu "Parasiten, die sich von den Lebenssäften des deutschen Volkes ernähren".
Selbst der AfD gingen Nerstheimers Äußerungen und seine frühere Mitgliedschaft in der rechtsextremen "German Defence League" (GDL) zu weit. Wegen parteischädigenden Verhaltens leitete der Berliner Landesverband im Oktober 2016 ein Parteiausschluss-Verfahren ein (queer.de berichtete), bislang ohne Ergebnis. Zuvor hatte Nerstheimer erklärt, dass er nicht Teil der AfD-Fraktion werden würde (queer.de berichtete). In den Medien beklagte er sich über eine angebliche Hexenjagd gegen seine Person (queer.de berichtete).
Volksverhetzung kann nach Paragraf 130 der Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Erst in der vergangenen Woche hatte das Amtsgericht Hannover einen arbeitslosen 26-Jährigen wegen des Facebook-Kommentars "Vergasen muss man die!" unter dem Bild eines schwulen Paares zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt (queer.de berichtete). (cw)













