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Neues Kirchengesetz

Evangelische Kirche Oldenburg erkennt Homo-Paare als Eheleute an

Eine weitere evangelische Landeskirche gibt ihren Widerstand gegen die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren auf – und beteiligt sich erstmals am CSD.


In der evangelischen Kirche verschwindet nach und nach die Benachteiligung von Homo-Paaren (Bild: flickr / Cjames Fotografia / by 2.0)

  • 14. Juni 2017, 12:48h 15 2 Min.

Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Oldenburg hat vergangenes Wochenende die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit heterosexuellen Eheleuten in ihrem Kirchenrecht verankert. Das von Oberkirchenrätin Susanne Teichmanis eingebrachte "Kirchengesetz über die Anpassung gesetzlicher Regelungen in Bezug auf Eingetragene Lebenspartnerschaften" sieht nach Angaben der Landeskirche in einem allgemein gehaltenen Grundsatz vor, dass "bei Anwendung kirchenrechtlicher oder staatlicher Vorschriften eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner als Ehegatte der anderen Lebenspartnerin oder des anderen Lebenspartners [gilt], soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges bestimmt ist". Die Gleichstellung erstrecke sich auch auf die Verwandtschaftsbeziehungen von Lebenspartnern.

Zudem wird die Landeskirche am Samstag erstmals als Fußgruppe beim CSD Norwest in Oldenburg teilnehmen. Laut einem Bericht der "Nordwest-Zeitung" erklärte Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann, die Kirche fordere unter dem Bibelwort "Macht auch ihr euer Herz weit" die volle Teilhabe von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen in Kirche und Gesellschaft.

Die Oldenburger Kirche, die mit 420.000 Mitgliedern zu den kleineren Landeskirchen der EKD gehört, hatte im Jahr 2004, drei Jahre nach der Einführung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare beschlossen (queer.de berichtete). Damals hatte sich die Synode noch Sorgen um eine "Verwechslung" mit der Trauung gemacht. In den letzten Jahren hat sich die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare aber dem heterosexuellen Traugottesdienst immer mehr angenähert.

Bislang sind öffentliche Trauungen in vier der 20 evangelischen Landeskirchen möglich – in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Hessen und Nassau, Baden sowie im Rheinland. In allen anderen Landeskirchen – mit Ausnahme der erzkonservativen Kirche im "Demo für alle"-Land Württemberg – sind Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt. (dk)

-w-

#1 PositivAnonym
  • 14.06.2017, 15:08h
  • Diese Nachricht nehme ich positiv auf.
    Ich hoffe, dass es Menschen gibt, die in der Lage sind, diese Nachricht als positiv zu betrachten.
    Es gibt eine Nettiquette - ich bitte um sachliche Argumentation.
  • Direktlink »
#2 goddamn liberalAnonym
  • 14.06.2017, 16:10h
  • Antwort auf #1 von Positiv
  • Die Sachlichkeit kannst Du gerne haben.

    Deutschland ist eine Kirchentagsrepublik.

    Ohne die Kirchen geht hier gar nichts.

    Insofern ist das eine gute Nachricht.

    Weil es den Herrenmenschen in den C-Parteien zeigt, dass sie sich nicht an der ev. Kirche, sondern an ihrem eigenen postfaschistischen Schweinehund orientieren, wenn sie unsereinen juristisch niederträchtig nieder drücken.
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#3 krakalaAnonym