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Skandal im Rechtsausschuss
§175: Bundesregierung schränkt Rehabilitierung in letzter Sekunde wieder ein
Nach einem Änderungsantrag sollen nur Männer rehabilitiert werden, deren Partner mindestens 16 Jahre alt waren – die Aufhebung der Unrechtsurteile ist damit erneut diskriminierend.

Der Paragraf 175 ist längst Geschichte, wie dieses Plakat im Schwulen Museum in Berlin zeigt. Der Kampf gegen Diskriminierung geht weiter, auch im Streit um die Aufhebung der Urteile nach dem Paragrafen. (Bild: nb)
- 20. Juni 2017, 13:54h 3 Min.
Die Bundesregierung hat nach Informationen von queer.de ihre Vorlage zur Rehabilitierung der Männer, die aufgrund des Paragrafen 175 in der Nachkriegszeit verurteilt wurden, nachträglich eingeschränkt. In einer Sondersitzung des Rechtsausschusses stimmten demnach Union und SPD am Dienstag für einen gemeinsamen Änderungsantrag, der eine Rehabilitierung pauschal ausschließt, wenn der Partner des Betroffenen unter 16 Jahre alt war. "Hierdurch soll dem Gedanken des Jugendschutzes möglichst umfassend Rechnung getragen werden", heißt es in der Begründung.
Die Regelung gilt auch, wenn die Handlungen einvernehmlich geschahen. In dem bislang debattierten Entwurf lag die Grenze bei 14 Jahren und damit beim allgemeinem Schutzalter für heterosexuellen Sex. Die Neuregelung schafft damit erneut Diskriminierung – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in den letzten Jahren entsprechende ungleichende Schutzalterregelungen für freiwilligen hetero- und homosexuellen Sex als Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens bewertet (queer.de berichtete).
Die Schutzaltersfrage könnte in der Praxis auch einige Fälle von bestraften Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit wenig Altersunterschied zu ihren Partnern betreffen, die damals etwa von den Eltern des Partners angezeigt wurden.
Der lange verzögerte Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Heiko Maas (SPD) sieht dabei schon jetzt eine von einigen Betroffenen als diskriminierend angesehene Einzelfallprüfung vor, bei der die Männer unter Umständen nachweisen oder eidesstattlich versichern müssen, niemanden missbraucht zu haben.
Bundestagsdebatte am Donnerstag
Nach der Befassung im Rechtsausschuss soll der Bundestag am Donnerstag endgültig über das "Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" beraten; eine entsprechende Debatte wurde mittlerweile für 17.40 Uhr mit 45-minütiger Redezeit auf die Tagesordnung gesetzt. Mit dem "StrRehaHomG", das im März vom Bundeskabinett beschlossen wurde (queer.de berichtete), sollen solche Urteile nach Paragraf 175 StGB in der Bundesrepublik und nach entsprechenden Paragrafen in der DDR kollektiv aufgehoben werden, solange die Handlungen freiwillig waren.
Im April hatte eine erste Lesung des Gesetzes im Bundestag stattgefunden – einige Männer, die nach dem Paragrafen verurteilt worden waren, verfolgten die historische Debatte auf der Besuchertribüne (queer.de berichtete). Insgesamt waren Schätzungen zufolge rund 65.000 Männer in der Bundesrepublik nach dem Paragrafen 175 verurteilt worden, der bis 1969 in der von den Nazis verschärften Form galt und noch bis 1994 ein unterschiedliches Schutzalter für homo- und heterosexuellen Sex vorsah. Auch in der DDR waren schwule Männer nach dem Paragrafen 175 der Vorkriegszeit, später nach dem Paragrafen 151 verfolgt worden.
Auf Antrag erhalten die Verurteilten nach Prüfung eine Entschädigung von 3.000 Euro pro Urteil und 1.500 Euro pro angefangenem Jahr eines Freiheitsentzugs. Als eine Art Kollektiventschädigung hatte der Bundestag außerhalb des Gesetzes bereits im letzten Herbst erstmals eine jährliche institutionelle Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 500.000 Euro beschlossen.
Bundesrat, Opposition, LGBTI-Verbände und Betroffene hatten u.a. höhere Entschädigungssummen und umfassendere Kollektiventschädigungen gefordert sowie Entschädigungen auch für die Männer, gegen die lediglich ermittelt wurde – auch sie hätten teilweise ihren Arbeitsplatz verloren und dadurch kleinere Renteneinnahmen. Der Paragraf habe das Leben Homosexueller in der Nachkriegszeit umfassend beeinträchtigt. (nb)
aktualisiert um Bestätigung der Tagesordnung des Bundestags















Entweder wird das Thema so behandelt wie es damals geschehen ist, nämlich dass diejenigen entschädigt werden, denen der Paragraf Schaden zugefügt hatte, oder: eine andere Partei (Grüne, LINKE) übernimmt das!