10 Kommentare
- 06.06.2005, 17:15h
- man merkt doch auch bei solchen nichtigkeiten, wohin dieses land abtriftet.
- Antworten » | Direktlink »
- 06.06.2005, 20:44h
- wohin wohl, in die richtige richtung
- |
- 06.06.2005, 22:01h
- Haut einfach alle Naziez und alle konservativen Drecksäcke tot und es geht allen besser! Ideologien können aussterben wir nicht!!! Das hat werder die Tatsache, dass wir uns nicht vermehren können noch der Hiv-Virus geschafft!
mfg - |
- 07.06.2005, 07:12h
- Ich war auch auf dem CSD in Kiel und bin entsetzt, was dort passiert ist. Wo bleibt das ADG, die Velspol Kollegen sind sehr mutig. Ich hoffe sie lassen sich von so einem Vorfall nicht beeindrucken. Sie brauchen Hilfe und Unterstützung gegen solche Kollegen und Vorgesetzten. Darum stärkt sie, sie haben Mut und dürfen nicht alleine bleiben.
- |
- 07.06.2005, 08:55h
- Jede Maßnahme, die die Polizei trifft, muß rechtmäßig sein. Das heißt es gibt eine gesetzliche Grundlage für das Handeln der Polizei. Die Sache mit der Mütze mag vielleicht nicht schlimm sein - doch wo kommen wir hin, wenn Polizeiführungen willkürlich handeln und anordnen? Ich fiinde das dies das erschreckende an der ganzen Sache ist und man sollte den VelsPol unterstützen.
- |
- 07.06.2005, 10:59h
- Das erschreckt Euch? Dann wartet mal ab, bis Angie ihren neuen Bundesoberwachhund installiert. Beckstein hechelt schon!
- |
- 07.06.2005, 11:29h
- das sieht man was bei einem Regierungswechsel droht und in Kiel regiert die SPD sogar mit
- |
- 07.06.2005, 19:25h
- Aktuelle Informationen und den gesamten Pressespiegel zu der Aktion der Kieler Polizei findet ihr auf unserer Internetseite.
www.velspol-sh.de
Liebe Grüße, Tobias K. - |
- 07.06.2005, 21:07h
- Heiner Garg: Landesregierung muss Umstände der Videoüberwachung klären - Null-Toleranz bei Diskriminierung
- Kleine Anfrage zu den Vorkommnissen auf dem CSD in Kiel -
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, hat heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Garg verlangt von der Landeregierung Aufklärung über die Umstände der Videoüberwachung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Rahmen des Christopher-Street-Day (CSD), der am vergangenen Wochenende in Kiel stattgefunden hat. Die Lübecker Nachrichten hatten in ihrer heutigen Ausgabe von den Vorfällen berichtet.
"Ich will von der Landesregierung wissen, wer die Überwachung veranlasst hat und auf welcher Rechtsgrundlage diese Überwachung erfolgte", sagte Garg heute in Kiel. "Eine Maßnahme, die üblicherweise nur der Überwachung links- oder rechtsradikaler Demonstrationsmärsche dient, auf dem friedlichen CSD speziell gegen lesbische und schwule Polizeibedienstete einzusetzen, ist ungeheuerlich. Für diese Form der Diskriminierung darf es keine Toleranz geben", meinte Garg abschließend.
Anlage
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG[TAB]Drucksache 16/ 16. Wahlperiode 07.06.2005
Kleine Anfrage
Dr. Heiner Garg (FDP)
und
Antwort der Landesregierung -
Videoüberwachung auf dem Christopher-Street-Day (CSD)
Ich frage die Landesregierung:
1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage und welchen Sachverhalts wurden am 04.06.2005 anlässlich des Christopher-Street-Day (CSD) in Kiel Video- und Bildaufnahmen von den Teilnehmern der Versammlung, speziell von Vertretern des Landesverbandes lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Schleswig-Holstein (VelsPol), angefertigt (Bericht der LN vom 07.06.2005)?
2. Wurden Video- und Bildaufnahmen gezielt von Vertretern des Landesverbandes lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Schleswig-Holstein (VelsPol) angefertigt oder von allen Teilnehmern der Veranstaltung?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es sich beim Christopher-Street-Day (CSD) um eine Ansammlung rechts-/und oder linksradikaler Demonstranten bzw. einer staatsfeindlichen Demonstration handelt?
Wenn ja, aufgrund welcher Hinweise erfolgte diese Einschätzung?
4. Trifft es zu, dass der Einsatzleiter Video- und Bildaufnahmen veranlasst hat?
Wenn nein, von wem und von welcher Stelle wurden Video- und Bildaufnahmen veranlasst und autorisiert?
5. Werden die Video- und Bildaufnahmen ausgewertet und/oder archiviert?
Wenn ja, nach welchen Kriterien und aufgrund welcher Rechtsgrundlage
werden diese ausgewertet und/oder archiviert?
6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es sich bei den auf dem CSD gefertigten Video- und Bildaufnahmen um einen massiven diskriminierenden Eingriff handelt?
Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um ggf. künftige diskriminierende Eingriffe zu unterbinden? - |
- 09.06.2005, 13:16h
- Aus der Pressemitteilung der Polizei geht hervor:
"Nach Bewertung des Vorfalls im Rahmen des Gesamteinsatzes sah die
Polizei in dem Verhalten der Interessenvertreter keine
Rechtsverletzung. Das Beweismaterial wurde zwischenzeitlich
vernichtet. Der Interessenverband erhält darüber unverzüglich
Kenntnis."
----Immerhin dies hat die Polizei in Kiel offiziell eingeräumt. Aber es ist ein Skandal, das selbst in der Pressemitteilung noch von Anfangsverdacht gesprochen wird:
"Aufgrund des Anfangsverdachts wurde Bildmaterial der Personen und
eine Übersichtsaufnahme der Gesamtsituation angefertigt.
Bei dieser Datenerhebung handelt es sich um ein übliches Verfahren
bei Verdachtslagen im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz, das
darüber hinaus der Dokumentation von Einsatzsituationen dient."
Wie kann ein ordentlich ausgebildeter Polizist in einer solchen Situation von einem Anfangsverdacht einer Straftat ausgehen, die videoüberwacht werden muss ?
1. Rechtmäßig angemeldete Demonstration
2. Infomations-Standbereich der Demonstration
3. Ein Baseball-Capi mit Aufschrift "Polizei", der nicht einmal als Unfiformteil zu bewerten ist.
Dies läßt nur meines Erachtens die Vermutung offen, dass schlecht ausgebildete Polizisten an Werk waren, die keine Ahnung vom Umfang des Demonstrationsrechtes haben und was zu den Bestandteilen einer Polizeiuniform gehört.
Die andere Vermutung lautet, dass homophob geprägte polizisten vor Ort waren. Dies wirft ein schlechtes Bild auf die jeweiligen Polizisten des Einsatzes.
Wer sich beschweren will:
Polizei Kiel
Polizeiinspektion Kiel
Telefon: 0431/ 160-1030
" - |