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Mehr als Schönheitsfehler
Zynische Rehabilitierung, oder wie man einen historischen Tag vergeigt
Heute Abend will der Bundestag die Entschädigung der Opfer des Paragrafen 175 beschließen – doch Union und SPD setzen weiter auf Diskriminierung. Ein Kommentar von Micha Schulze.

Historisches Motiv von Ralf König auf einem aktuellen Plakat zur Ausstellung "§ 175 – Geschichte und Schicksale": Die Streichung des Paragrafen war bis 1994 das wichtigste Thema der westdeutschen Schwulenbewegung
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22. Juni 2017, 06:00h 3 Min.
Ich will nichts kleinreden: Natürlich dürfte der heutige Tag ein historischer werden. Tausende Männer, die nichts anderes getan haben als einen anderen Mann zu lieben oder zu begehren, werden bald nicht mehr vorbestraft sein, sollen für das erlittene Unrecht sogar eine kleine Entschädigung erhalten. Als ich 1990 am Brandenburger Tor gegen den (erst 1994 abgeschafften) Paragrafen 175 demonstrierte, hätte ich von einem solchen Schuldeingeständnis des deutschen Staates, das auch international wegweisend ist, nicht zu träumen gewagt.
Und doch haben es Union und SPD geschafft, diesen historischen Moment ziemlich zu vergeigen. Die Beschlussvorlage für den Bundestag enthält mehr als nur Schönheitsfehler, die man wirklich nicht mit mangelnder Zeit erklären kann. Fünfzehn lange Jahre brauchte die Politik, bis sie nach Aufhebung der Nazi-Urteile im Jahr 2002 endlich erkannte, dass genau derselbe Paragraf auch in einer Demokratie ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist.
Ohne das Burgi-Gutachten der Antidiskriminierungsstelle wäre Bundesjustizminister Heiko Maas vermutlich nie aktiv geworden, ohne diesen Schachzug von Christine Lüders wäre auch die Union nie über ihren Schatten gesprungen.
Doch an vielen Punkten ist der Gesetzentwurf der Koalition halbherzig: So sollen die verurteilten Schwulen deutlich weniger Entschädigung erhalten als alle anderen Menschen, die unschuldig im Knast saßen. Und obwohl allein ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 175 eine Existenz vernichten konnte, klammert das Gesetz genau diese Fälle aus. Auch eine kollektive Entschädigung, die ihren Namen verdient und direkt der betroffenen Generation zu Gute kommt, fehlt nach wie vor. Die meisten Opfer sind ohnehin verstorben.
Jugendschutz als Vorwand für Diskriminierung
Neben Grünen und Linken hatte auch der Bundesrat Nachbesserungen gefordert, doch die berechtigten Anregungen der Länderkammer wischten die Regierungsparteien vom Tisch. Jetzt ginge es erstmal darum, das Gesetz vor der Wahl durchzubringen, hieß es aus der SPD. Die dann aber am Dienstag auf Druck der Union im Rechtsausschuss doch einer Änderung und gravierenden Einschränkung zustimmte: Während das Schutzalter für heterosexuellen Sex bei 14 Jahren lag und liegt, sollen Schwule nun pauschal von der Rehabilitierung ausgeschlossen werden, wenn ihr Partner unter 16 war – auch bei einvernehmlichen Kontakten.
Diese mit dem Jugendschutz begründete Änderung betrifft vermutlich nicht allzuviele Verurteilte, dennoch ist sie an Zynismus und Homophobie nicht zu überbieten. Es war schon immer richtig, Schwule anders zu behandeln als Heteros, lautet die unmissverständliche Botschaft der Großen Koalition. Die Rehabilitierung schafft damit keinen Schlussstrich unter das traurige Kapitel der staatlichen Homoverfolgung, sondern neue Diskriminierung, neues Unrecht.
Was mich besonders entsetzt: Mit dem Jugendschutz war die Existenz des Paragrafen 175 auch immer wieder begründet und verteidigt worden. Mit dem unterschiedlichen Schutzalter bedienen Union und SPD so das Vorurteil, homosexuelle Männer seien in Wahrheit ja doch gefährliche Kinderschänder. Die neue Jugendschutzbestimmung verhöhnt alle Opfer des Paragrafen 175, weil sie dadurch erneut unter einen Generalverdacht gestellt werden und nun auch indirekt nachweisen oder an Eides statt versichern müssen, kein vermeintlicher Missbrauchstäter zu sein.
Dass dahinter Absicht steckt, möchte ich mir nicht vorstellen. Der Bundestag muss der inakzeptablen Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (PDF) übrigens nicht folgen. Ab 18.10 Uhr soll das Plenum beraten, kurz vor 19 Uhr wird abgestimmt.















Aber die erst diese Woche geplante Änderung, dann auch noch bei der Rehabilitierung wieder andere Schutzalter zu wählen als sie für Heteros galten, ist wirklich ein Skandal.
Hier werden wieder mal für Schwule andere Regeln angewendet als für Heteros.
So ist die von Union und SPD beschlossene Regelung nicht nur ein Versuch, sich so billig wie möglich aus der Affäre zu ziehen, sondern das ist auch in der Rehabilitierung wieder diskriminierend...