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Polizeibericht

Berlin: Taxifahrer würgt Fahrgast in Frauenkleidern

Der 48-Jährige hatte einem 44-Jährigen aufgrund seines Aussehens zunächst die Fahrt verweigert – dann kam es zum Streit.


Taxifahrer haben in Deutschland eine Beförderungspflicht (Bild: Emanuele / flickr)

  • 28. Juni 2017, 07:42h 11 2 Min.

Ein Berliner Taxifahrer hat in der vergangenen Nacht einem Mann, der Frauenkleider trug, die Fahrt verweigert und ihn körperlich angegriffen. Dies meldete die Polizei am Mittwoch.

Den alarmierten Polizisten gegenüber gab der 44-Jährige an, er sei von dem Droschkenkutscher homophob beleidigt worden, weil er ein Transvestit sei (so die von der Polizei genutzte Formulierung). Der 48-jährige Fahrer hatte ihn gegen ein Uhr in der Revaler Straße im Stadtteil Friedrichshain abgelehnt. Der Zurückgewiesene trat daraufhin wütend gegen die Taxitür, worauf der Streit eskalierte. Der Taxifahrer soll den 44-Jährigen im Verlauf der Auseinandersetzung an den Haaren gezogen und gewürgt haben.

Der Staatsschutz beim Landeskriminalamt hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Nähere Angaben zum mutmaßlichen Täter machte die Polizei nicht.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft der Hauptstadt besitzen eigene Ansprechpartner für LGBTI. Berlin gehört zu den wenigen Städten, die mögliche homo- oder transfeindliche Hintergründe von Straftaten gezielt in ihren Presse-Berichten erwähnen und die Fälle publik machen.

Laut vorläufiger Polizeistatistik wurden 2016 insgesamt 162 Delikte im Bereich "sexuelle Orientierung" gemeldet, darunter 44 Gewalttaten (2015: 105/38, 2014: 80/26, 2013: 132/46). In der Gesamtschau sei kein besonderer Grund für den Anstieg im letzten Jahr auszumachen, so die Polizei, auch eine gestiegene Anzeigebereitschaft spiele in die Statistik mit herein. Im Mai hatte das Berliner Beratungstelefon Maneo zugleich seine Statistik vorgelegt, die auch wegen anderer Zählweise mehr Taten erfasst und für das gesamte Jahr 2016 291 Fälle in der Hauptstadt erfasste. Ein Jahr zuvor war es auf 259 Taten gekommen. (cw)

#1 Simon HAnonym
  • 28.06.2017, 09:54h
  • Dieser Straftäter muss die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen!

    Und es ist natürlich auch klar, dass der seine Personenbeförderungs-Lizenz verlieren muss. Wer Fahrgäste tätlich angreift, ist nicht geeignet, so einen Job auszuführen.
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#2 BobAachen
#3 stromboli
  • 28.06.2017, 11:59hberlin
  • Antwort auf #1 von Simon H
  • wer Fahrgäste auf grund ihres Aussehens oder Herkunft oder Geschlechtes nicht aufnimmt, dem ist die personenbeförderungsderlaubnis zu entziehen.. das muss der casus belli sein, nicht das handgemenge!
    Für den rest gibt es dann zivilrechtliches.. sachbeschädigung, körperliche gewalt.
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