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Der weitere Fahrplan
Frühestens ab 1. Oktober können alle heiraten
Nach der Unterzeichnung der Ehe-Öffnung durch den Bundespräsidenten haben die Standesämter drei Monate Zeit zur Vorbereitung.

Das Gesetz zur Ehe-Öffnung muss noch einige formale Hürden nehmen
- 30. Juni 2017, 12:41h 2 Min.
Die Ehe für alle wurde zwar am Freitagmorgen vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen, das Aufgebot können schwule und lesbische Paare jedoch noch nicht bestellen. Das Gesetz muss einige formale Hürden überwinden, bevor es in Kraft treten kann. Dies dauert einige Wochen.
Zunächst muss das Gesetz den Bundesrat passieren, der es dem Bundestag ja vorgeschlagen hatte. Die Ehe für alle steht bereits auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung am 7. Juli. In der Länderkammer ist keine Zustimmung erforderlich, sie könnte lediglich aktiv einen Einspruch erheben. Dafür ist jedoch keine Mehrheit in Sicht, da Enthaltungen von Koalitionsregierungen als Nein-Stimmen gewertet werden.
Anschließend muss der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen – der SPD-Politiker Frank-Walter Steinmeier dürfte keine Einwände haben. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt haben die Standesämter dann drei Monate Zeit für die nötigen Vorarbeiten. Konkret wurde das Inkrafttreten des Gesetzes für den ersten Tag des dritten Monats nach dessen Verkündung bestimmt. Da bis zur Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten einige Wochen vergehen können, ist es lesbischen und schwulen Paaren frühestens ab dem 1. Oktober möglich, eine Ehe zu schließen.
Lebenspartnerschaften können umgewandelt werden
Ab diesen Stichtag, rund 16 Jahre nach ihrer Einführung, können dann keine Lebenspartnerschaften mehr eingegangen werden. Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann dann auf dem Standesamt unkomplizert in eine Ehe umgewandelt werden – mit all ihren Rechten und Pflichten, u.a. im Steuerrecht, sogar rückwirkend zum Datum der Eintragung. Paare, die ihre Lebenspartnerschaft nicht umwandeln möchten, können diese normal weiterführen – sie haben dann jedoch nach wie vor kein gemeinsames Adoptionsrecht.
Kann die Ehe für alle noch verhindert werden? Eher unwahrscheinlich. Theoretisch könnte eine Bundestagsfraktion oder ein Viertel der Bundestagsmitglieder oder ein Bundesland gegen die Ehe für alle vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und mit einem Normenkontrollverfahren die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen lassen. Doch nur mit einer einstweiligen Anordnung könnte Karlsruhe dann ein Inkrafttreten zum 1. Oktober verhindern. Sollten die Richter in der Hauptsache entscheiden, dass es für die Eheöffnung einer Verfassungsänderung bedarf, müsste der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beraten und abstimmen. Hier wäre dann eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. (cw)















Da der Bundesrat das nicht bestätigen muss, sondern nur aktiv ablehnen könnte, hoffe ich mal, dass das kein Problem ist.
Ich erwarte von den Landesregierungen, wo sich die Partner nicht einig werden, dass sie sich enthalten, so dass das also keine Gefahr ist. Dann wäre es wohl (wenn auch die FDP und Christian Lindner in NRW Wort halten) kein Problem.
Und danach hoffe ich, dass der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz so schnell wie möglich unterzeichnet, so dass noch im "goldenen" Oktober die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschlossen werden können.