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Störfeuer von Union und AfD
Ehe für alle: Innenminister sieht "massive Probleme" bei Umsetzung
Immer mehr Politiker von CDU/CSU wollen gegen die Eheöffnung klagen. Die AfD will auch nach Karlsruhe ziehen, kann's aber gar nicht. Ihr Kandidat Nicolaus Fest wettert gegen "Päderastie für alle".

Bundesinnenminister Thomas de Maizière fühlt sich von der Umsetzung der Ehe für alle überfordert. Der CDU-Politiker stimmte im Bundestag gegen das Gesetz (Bild: Pressefoto)
- 2. Juli 2017, 12:00h 4 Min.
Scheinheiliger geht's nicht: Unions-Fraktionschef Volker Kauder fürchtet bei einer Klage gegen die Ehe für alle vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verunsicherung der Betroffenen. "Wir haben einen unguten Schwebezustand", sagte der Gleichstellungsgegner der Nachrichtenagentur AFP. Schuld daran seien jedoch nicht etwa seine Kollegen aus CDU und CSU, die lautstark den Gang nach Karlruhe fordern, sondern SPD, Linke und Grüne. Die Befürworter der Ehe für alle hätten "eine breitere Debatte anstreben sollen, anstatt schnell einen recht unausgegorenen Gesetzentwurf mal eben schnell aus dem Rechtsausschuss zu holen".
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht Erfolgschancen bei einer Verfassungsklage gegen die Ehe für alle. Er habe im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt, da aus seiner Sicht als Jurist dafür eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre, sagte er gegenüber der "Bild am Sonntag". Zudem sei die Ehe für ihn "eine Verbindung zwischen Mann und Frau".
Der Innenminister warnte zudem davor, dass das Gesetz "nicht ohne Weiteres umsetzbar" sei, weil eine Reihe von Folgeregelungen fehlten. So sei unklar, ob und wie eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden. "Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss", prophezeite der CDU-Minister.
Panikmache und heiße Luft
Hinter dieser Warnung steckt jedoch entweder Panikmache – oder das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist in der Frage der Umwandlung eindeutig: "Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen", heißt es darin. "Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden." Das sollte sich doch organisieren lassen.
Die Stimmen in der Union, die eine Klage in Karlsruhe fordern, werden unterdessen immer lauter: Armin Schuster, Obmann der CDU im Innenausschuss, erklärte gegenüber der "Heilbronner Stimme", dass er diesen Schritt unterstütze: "Die Ehe aus Mann und Frau ist ein nicht dem Zeitgeist unterliegendes Institut mit Ewigkeitsgarantie, nur aus ihr entsteht neues Leben". Die Eheöffnung sei grundgesetzwidrig und bedürfe einer Verfassungsänderung, erklärte auch der Justiziar der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), der "Passauer Neuen Presse".
Im Deutschlandfunk sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): "Ich glaube auch angesichts einer festen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes bisher, dass Ehe eben die Verbindung von Mann und Frau ist – das ist verfassungsgerichtlich feste Rechtsprechung." Diese Auffassung sei auch "über viele Jahrhunderte in der europäischen, in der Menschheitsgeschichte völlig unbestritten selbstverständlich" gewesen.

Nach der Entscheidung des Bundestags feierten Schwule und Lesben am Freitag in ganz Deutschland, hier ein Flashmob in Stuttgart (Bild: Kelly Scandalous / twitter)
Gegen die Ehe für alle klagen könnte ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages oder eine Landesregierung. Eine entsprechende Normenkontrollklage in Karlsruhe müsste also beispielsweise von mindestens 158 Abgeordneten getragen werden – gegen die Ehe für alle stimmten 225 Unions-Politiker. Wahrscheinlicher erscheint eine Klage der bayerischen CSU-Alleinregierung. Von den 56 CSU-Abgeordneten im Bundestag stimmten nur sieben für die Ehe für alle.
Die Aussichten auf Erfolg einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von der Mehrheit der Staatsrechtler allerdings als gering eingeschätzt. Sie glauben nicht, dass Karlsruhe sich dem gesellschaftlichen Wandel widersetzt und sehen die Ausgestaltung des Rechtsinstituts der Ehe als Aufgabe des Gesetzgebers. Zudem erkannten die höchsten Richter bereits im Jahr 2008 gleichgeschlechtliche Ehen nach der Geschlechtsanpassung eines transsexuellen Partners an.
Auch die AfD will klagen – kann es aber gar nicht
Die Gleichstellung lesbischer und schwuler Paare möchte am liebsten auch die AfD in Karlsruhe kippen: "Wir prüfen derzeit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht", erklärte Spitzenkandidat Alexander Gauland gegenüber der "Bild am Sonntag". "Ich bin für einen solchen Schritt. Die Ehe für alle bedeutet eine Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet."
Da eine Normenkontrollklage aber nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages eingereicht werden kann, ist Gaulands Drohung nur heiße Luft. Selbst für eine individuelle Verfassungsbeschwerde müsste ein Kläger nachweisen, dass er durch die Ehe für alle in seinen eigenen Grundrechten verletzt wird – das dürfte schwierig werden.
Parallel überschlägt sich die homophobe Hetze aus der AfD in den sozialen Netzwerken: Nach AfD-Pressesprecher Christian Lüth, der Volker Beck auf Twitter mit einem Gorilla verheiraten wollte, legte AfD-Bundestagskandidat Nicolaus Fest in einem Youtube-Video nach. Das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule nannte der ehemalige stellvertretende Chefredakteur der "Bild am Sonntag" darin "Familie nachspielen" – und setzte die Ehe für alle mit "Päderastie für alle" gleich: "Vor allem jedoch für eine Gruppe ist die Ehe für alle super: Für Päderasten. Sie können sich zu Paaren zusammentun und Knaben adoptieren." (mize)
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Dass für eine Öffnung der Ehe eine Grundgesetzänderung nötig ist, glaube ich allerdings nicht. Im Grundgesetz wurde der Ehebegriff ganz bewusst geschlechtsneutral formuliert. Fakt ist: Die Debatte um das sogenannte "Dritte Geschlecht" gab es nicht erst nach 1945 und dürfte den Verfassern des GG durchaus bekannt gewesen sein. Bereits im 19. Jahrhundert hatte der Sexualwissenschaftlter Karl Heinrich Ulrichs in Deutschland die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen öffentlich gefordert. Er forschte und publizierte über gleichgeschlechtliche Liebe, die er Uranismus nannte, und propagierte die Möglichkeit der Eheschließung zwischen zwei Männern. Ich vermute dies war auch den Müttern und Vätern des Grundgesetztes klar und deshalb blieben sie mit ihrer Definition bewusst geschlechtsneutral.