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Seehofer lässt prüfen

Klagt Bayern gegen die Ehe für alle?

Der Freistaat erwägt, die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht in Karlsruhe stoppen zu lassen.


Ministerpräsident Horst Seehofer will die Gleich­behandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht nicht kampflos hinnehmen

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat nach Angaben der "Rheinischen Post" am Montag bei einer Vorstandssitzung mit der CDU angekündigt, möglicherweise gegen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Karlsruhe zu klagen. Er wolle aber erst ein entsprechendes Rechtsgutachten einholen. Die Prüfung könne noch Monate dauern, hieß es weiter aus Teilnehmerkreisen.

Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ("abstrakte Normenkontrolle") kann nur von einer Landesregierung, der Bundesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages beantragt werden. Bayern ist derzeit das einzige Bundesland, in dem die Union alleine regiert.

Aus der CSU wird eine derartige Klage bereits offen gefordert, etwa von Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer. "Um Rechtsklarheit zu schaffen, empfehle ich, das Verfassungsgericht anzurufen", sagte der CSU-Politiker am Montag gegenüber der Tageszeitung "Die Welt".

Auch aus der CDU gibt es Stimmen, die in Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den "besonderen Schutz" des Staates stellt, ein verstecktes Ehe-Verbot für Schwule und Lesben sehen. Davon geht etwa Bundesinnenminister Thomas de Maizière aus. Bei einer Bundestagsanhörung im Jahr 2015 sah dies allerdings die Mehrheit der Sachverständigen anders (queer.de berichtete).

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Heribert Hirte: Klage "politisch unklug"

Eine Klage der Unionsbundestagsabgeordneten gegen die Gleichbehandlung im Ehe-Recht sei mit Sicherheit nicht zu erwarten, erklärte der Kölner CDU-Politiker Heribert Hirte, der am Freitag als einer von 75 Parlamentariern von CDU und CSU für die Ehe für alle gestimmt hatte. "Wir können die Abstimmung nicht erst als Gewissensentscheidung freigeben und das Ergebnis als verfassungswidrig anfechten", sagte Hirte. Er halte eine mögliche Verfassungsklage der bayerischen Staatsregierung zudem für "politisch unklug".


Der Rechtswissenschaftler Heribert Hirte, ein Professor der Uni Hamburg, lehnt eine Klage in Karlsruhe ab (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

Eine Klage wäre ein Déjà-vu-Erlebnis: Bereits 2001 zog Bayern – damals gemeinsam mit den CDU-Regierungen aus Sachsen und Thüringen – vor das Bundesverfassungsgericht, um das von der rot-grünen Regierung beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz zu verhindern. Damals wie heute argumentierten die Kläger, dass die Anerkennung homosexueller Partnerschaften gegen Artikel 6 des Grundgesetzes verstoße. Die Karlsruher Richter sahen das aber anders und wiesen das Begehren in einem Urteil vom Juli 2002 ab. Einige Jahre später klagte Bayern erneut gegen eine Ausweitung der Rechte von Lebenspartnern – vor der Urteilsverkündung zog der Freistaat aber die Klage zurück (queer.de berichtete). (dk)

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#1 US Supreme CourtAnonym
#2 JuraProfessorinAnonym
  • 04.07.2017, 13:03h
  • Macht euch keine Sorgen, liebe queere Menschen.

    Die homophoben Politiker würden sich mit einer Klage in Karlsruhe lediglich erneut eine schallende Ohrfeige abholen.

    Vielmehr sollte angeprangert werden, dass diese homophoben Politiker den Artikel 3 des Grundgesetzes nicht respektieren wollen.

    Zu Artikel 6 des Grundgesetzes hat das Bundesverfassungsgerichts am 19.02.2013 bereits unumstößlich Folgendes geurteilt:

    "Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft, bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes."
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#3 stephan
  • 04.07.2017, 13:03h
  • Ich kann mir schon gut vorstellen, dass die Ewiggestrigen innerhalb und außerhalb der Union reichlich Druck machen und vermutlich können diese Leute nicht einmal glauben, dass ihre Rechtsauffassung nicht selbstverständlich ist.

    Ich halte mich mit der Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage gerne zurück, da dazu mein juristischer Sachverstand nicht ausreicht, aber zwei Aspekte scheinen mir doch wesentlich zu sein:

    1. Mich und meinen Mann hat noch nie gefragt, ob wir 'verpartnert' seien, sondern sprechen selbstverständlich von 'verheiratet'. Daraus schließe ich einmal, dass sich tatsächlich die Auffassung der Ehe in der breiten Bevölkerung durchaus geändert hat, was ja auch die hohen Zustimmungswerte zur Eheöffnung belegen!

    2. Bei Artikel 6 des GG geht es nach meiner Kenntnis um den Schutz der Ehe und Familie - auch gegenüber dem Staat und sonstigen Institutionen. Es soll der engste Zusammengehörigkeitsraum geschützt werden, so dass der Staat - anders als in der NS-Zeit - große Schwierigkeiten hat, in diesen inneren Zirkel einzugreifen. Diesen Schutz verliert die 'klassische Ehe' nicht dadurch, dass man den Schutz auch anderen Menschen gewährt - zumal das GG gar nicht sagt, was eine Ehe ist. Dass Regenbogenfamilien auch Familien im Sinne von Artikel 6 sind, hat das Bundesverfassungsgericht schon klargestellt!
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