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Leipziger Refugee Network schlägt Alarm

Asylanträge schwuler Iraker abgelehnt

Mit teils klischeebeladenen Begründungen lehnte das BAMF die Asylanträge mehrerer schwuler Iraker ab. LGBTI-Aktivisten warnen, dass ihnen bei der Rückkehr in ihr Heimatland die Ermordung droht.


Trotz Verfolgung in ihrem Heimatland werden queere Flüchtlinge nicht immer anerkannt (Bild: flickr / brx0 / by 2.0)

  • 11. Juli 2017, 12:48h 83 3 Min.

Das Queer Refugee Network Leipzig hat sich in einer Pressemitteilung am Dienstag bestürzt gezeigt über die Ablehnung der Asylanträge von vier schwulen Irakern. Den Männern drohe die Abschiebung, obwohl sie wegen ihrer sexuellen Orientierung in ihrem Heimatland voraussichtlich mit dem Tod bedroht werden würden.

Zwar ist Homosexualität laut dem irakischen Gesetzbuch nicht direkt strafbar, allerdings kann ein Gesetz gegen außereheliche sexuelle Beziehungen gegen Homosexuelle angewandt werden – zudem sind religiöse Milizen im Land aktiv, die bereits seit Jahren vermeintlich schwule Männer verfolgen und brutal hinrichten. Erst vergangene Woche wurde der Fall eines Schauspielers bekannt, der laut Medienberichten wegen seines "schwulen Aussehens" von einer derartigen Miliz gefoltert und ermordet worden sein könnte (queer.de berichtete).

BAMF: Bewerber wird "wegen Verhalten und Kleidung" keine Homosexualität unterstellt

Einer der Bewerber, der einen negativen Bescheid erhalten habe, sei laut dem Refugee Network nachweislich von Milizen verfolgt worden. Öffentlich sei zu seiner Tötung aufgerufen worden. Der Mann, der in seiner Heimat mit einer Frau zwangsverheiratet worden sei, ist aber nach Ansicht des BAMF "nicht von einer menschenrechtswidrigen Behandlung unmittelbar bedroht". Der Grund: Der Mann verhält sich für die BAMF-Mitarbeiter offenbar nicht auffällig genug, so dass ihm Homosexualität "bei einer Rückkehr aufgrund seines Verhaltens und seiner Kleidung auch nicht noch einmal unterstellt" werden würde.

Einem anderen Mann sei zum Verhängnis geworden, dass er aus Angst während seiner Anhörung in Deutschland zunächst nichts von seiner Homosexualität gesagt habe. Laut dem Refugee Network trachte ihm seine eigene Familie nach dem Leben und versuche weiterhin, ihn zu finden. Das BAMF hält diesen Fall allerdings für "konstruiert".

Zwei weitere Iraker sollen nach Dänemark und Norwegen abgeschoben werden, wo sie bereits einen negativen Bescheid erhalten hatten. Dort droht ihnen nach Aussagen der norwegischen LGBTI-Organisation "Skeiv Verden" auf dem Flughafen die sofortige Abschiebung in den Irak. Auch diese beiden Männer haben eine Tortur hinter sich und haben bei einer Abschiebung schlechte Überlebenschancen. Einer wurde laut dem Refugee Network bereits öffentlich geoutet und werde gesucht – einer seiner Bekannten sei bereits wegen seiner Homosexualität zu Tode gesteinigt worden. Der andere sei psychisch labil, weil er sein Leben lang ungeoutet und in Angst gelebt habe, und sei suizidgefährdet.

Forderung nach Neuprüfung der Anträge

Die Leipziger Refugee-Aktivisten fordern daher das BAMF auf, die aktuelle Situation von LGBTI im Irak zu berücksichtigen. Außerdem müssten die Anträge von in anderen EU-Staaten abgelehnten Asylbewerbern aus humanitären Gründen geprüft werden.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hatte erst im November 2016 über den Irak erklärt: "Personen, deren sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität nicht den traditionellen Vorstellungen entsprechen, … sind den Meldungen zufolge häufig zahlreichen Formen von Misshandlungen durch verschiedene staatliche und nicht staatliche Akteure ausgesetzt, einschließlich durch ihre nahen und entfernten Familienangehörigen, das allgemeine gesellschaftliche Umfeld, staatliche Behörden sowie eine Vielzahl bewaffneter Gruppen."

Das BAMF war bereits mehrfach wegen der Ablehnung von homosexuellen Geflüchteten kritisiert worden – mit teils haarsträubenden Begründungen wie der, dass Homosexuelle stets ihre sexuelle Orientierung verheimlichen könnten. Immer wieder revidierte es aber auch Entscheidungen: Anfang des Jahres setzte es etwa die Abschiebung eines Tunesiers aus, der offenbar wegen seiner sexuellen Orientierung von der Polizei seines Heimatlandes körperlich und sexuell misshandelt worden war (queer.de berichtete). (cw)

-w-

#1 memento_moriAnonym
  • 11.07.2017, 15:18h
  • Leider ist es nun mal so, dass man solche Gründe sehr leicht vorgeben kann. Asylberechtigt ist daher eigentlich zurecht nur, wer nachweisen (!) kann, dass er tatsächlich in seiner Heimat politisch verfolgt wurde. Und: die Abschiebung sollte bei den anderen erwähnten Irakern nicht in den Irak erfolgen, sondern nach Dänemark und Norwegen. Das sind demokratische Staaten. Außerdem: zwischen Deutschland in dem Irak liegen mehrere Länder, in denen man auch seine homosexualität ausleben kann. Ich kenne Schwule im Libanon, der Türkei und sogar in den Emiraten. Alle wollen dort bleiben. Ich finde die Naivität Deutschlands einfach nur peinlich.
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#2 PfuiAnonym
  • 11.07.2017, 15:57h
  • Antwort auf #1 von memento_mori
  • Und Du glaubst dann Dänemark und Norwegen nehmen dann die Iraker auf die uns hier in D nicht ausreichend bewiesen haben, das sie als Schwule verfolgt wurden.
    Interessanter Ansatz. LOL
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#3 AEMR1948Anonym
  • 11.07.2017, 15:58h
  • Antwort auf #1 von memento_mori
  • So verharmlosend wie Sie behaupten, ist es ja nun nicht! Um nachvollziehen, wie die Menschenrechtssituation in der Welt ist, genügt schon die Infoseite von Amnesty International bzw. Queer Amnesty, um hier ein wesentlich differenzierteres Bild zu erhalten! Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland auch eindeutige Vorgaben gemacht, an die sich auch Leipzig zu halten hat!
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