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Gröbenzell
Vermieter verbietet Regenbogenfahne am Balkon
In einem Vorort von München kämpft ein schwuler Mieter für seine Meinungsfreiheit. Der Eigentümer, ein früherer CSU-Gemeinderat, fürchtet um den Hausfrieden.

Diese Regenbogenfahne auf seiner Dachterrasse im zweiten Stock soll Christof Demuth nach dem Willen des Vermieters wieder entfernen (Bild: Christof Demuth)
- 13. Juli 2017, 09:13h 2 Min.
Eine Regenbogenfahne auf der Dachterrasse einer Mietwohnung sorgt in Gröbenzell, einem Vorort von München, für Aufregung. Von seinem Vermieter Joachim Netschert wurde Christof Demuth am Montag aufgefordert, die bunte Flagge zu entfernen, berichtete am Mittwoch die "Süddeutsche Zeitung" im Lokalteil.
Er sei nicht schwulenfeindlich, es gehe ihm allein um den Hausfrieden, erklärte Netschert, ein früherer CSU-Gemeinderat. "Die Fahne hängt seit zehn Tagen da, und ich habe nichts gesagt. Mir geht es darum, dass ich keine politischen Auseinandersetzungen in meinem Haus will", zitierte ihn die "Süddeutsche". Die Regenbogenfahne könne der Mieter in sein Fenster hängen, im öffentlichen Raum habe sie nichts zu suchen.

Viel Wirbel um eines kleines Stück Stoff in der Kirchenstraße von Gröbenzell (Bild: Christof Demuth)
Der Mieter will seinen Anwalt einschalten
Christof Demuth sieht dagegen eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit. "Es wird wieder einmal klar und deutlich, mit der Toleranz und Akzeptanz ist es nicht weit her", erklärte der homosexuelle Mieter, der selbst einmal für die CDU in Baden-Württemberg Mitglied eines Gemeinderates war. "Ich habe mehrfach Gewalt erfahren, weil ich schwul bin, und hab es satt, dass man mich so behandelt wie dies nun mein Vermieter meint tun zu dürfen."
Demuth will mit seinem Anwalt das weitere Vorgehen beraten. Eine einheitliche Rechtsprechung zu Flaggen oder politischen Transparenten auf dem Balkon gibt es in Deutschland nicht. Die Gerichte müssen dabei zwischen der Meinungsfreiheit des Mieters und der sogenannten Eigentumsverfügungsfreiheit des Vermieters abwägen, die beim öffentlichen Erscheinungsbild des Hauses zum Tragen komme. Oftmals wurde allerdings Vermietern bei der Gestaltung von Markisen, Balkons, Terrassen oder auch dem Anbringen von Satellitenschüsseln das letzte Wort zugesprochen. (cw)

Deutsche Rechtsprechung: Die kleine Flagge draußen ist strittig, doch gegen die große Regenbogenfahne im Fenster sind Vermieter machtlos (Bild: max.b98 / flickr)















Ansonsten viel Erfolg bei der Klage.