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Umgang der Kirche mit §175
Volker Beck bezichtigt Kardinal Marx der Lüge
Der Chef der Bischofskonferenz rüstet zwar gegenüber Homosexuellen rhetorisch ab, lehnt aber weiterhin die Öffnung der Zivilehe als verfassungswidrig ab. Volker Beck bemängelt, dass es der Kardinal mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.

Kardinal Marx bedauert die Schwulenverfolung in Deutschland, mit der sich die Kirche seiner Meinung nach "eigentlich nicht befasst" habe (Bild: Erzbistum München)
- 14. Juli 2017, 11:17h 4 Min.
Reinhard Kardinal Marx hat in einem am Freitag veröffentlichten Gespräch mit der "Augsburger Allgemeinen" nach teils aggressiven Reaktionen aus der katholischen Kirche gegen die vom Bundestag am 30. Juni beschlossene Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben versöhnlichere Töne angeschlagen. In der Sache beharrte der Münchner Erzbischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz aber auf der Ablehnung der Ehe für alle und erklärte, er unterstütze eine Klage Bayerns gegen das Gesetz.
Angesprochen auf eine Äußerung der AfD-Europaabgeordneten Beatrix von Stroch, dass die Ehe für alle ein "Dammbruch" sei, der etwa zur Ehe zu dritt führen könne, erklärte Marx:" Bei dem jetzigen Gesetz geht es um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und nicht für Verwandte oder drei, vier Personen. Ich verstehe diese Sorgen, aber man sollte nicht gleich einen Dammbruch heraufbeschwören."
Zudem erklärte Marx, die Kirche müsse auch ihr Bedauern aussprechen, dass sie der Verfolgung Homosexueller in Deutschland tatenlos zugesehen habe: "Ich habe ja auch nichts dagegen getan, dass Homosexuelle strafrechtlich verfolgt wurden. Der entsprechende Paragraf wurde erst 1994 gestrichen. Wir haben uns als Kirche eigentlich damit nicht befasst."
Volker Beck: Katholische Kirche unterstützte Homo-Verfolgung
Trotz des gemäßigten Tons des Kardinals griff der grüne Bundestagabgeordnete Volker Beck den 63-jährigen Erzbischof nach der Veröffentlichung des Interviews scharf an – und bezichtigte ihn gar der Lüge: "Seine Behauptung, die Kirche habe sich mit der strafrechtlichen Verfolgung der Homosexuellen nicht befasst, ist schlicht die Unwahrheit. Die Katholische Kirche hat immer und überall, wo es um ein Ende der Kriminalisierung oder Diskriminierung von Homosexuellen ging, sich dagegen gewandt und intensivst lobbyiert."

Volker Beck, der religionspolitische Sprecher der Grünen, wirft dem Kardinal vor, die Unwahrheit zu sagen (Bild: flickr / Heinrich-Böll-Stiftung / cc by 2.0)
Als Beispiel nannte der Kölner Politiker, dass das Bundesverfassungsgericht 1957 unter Berufung auf die Lehre der Kirchen den Paragrafen 175 als verfassungskonform erklärt hatte. Zudem hätten die Kirche noch 1994 Lobbyarbeit gegen die Aufhebung des Paragrafen 175 betrieben. Danach habe sie sich weiter gegen jeden Schritt der Anerkennung von LGBTI-Rechten gewehrt, etwa gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz oder das Gleichbehandlungsgesetz.
Auch zur Homosexuellenverfolgung in Afrika schweige die Kirche, beklagte Beck allgemein. 2015 hatte die Deutsche Bischofskonferenz unter Führung von Kardinal Marx den nigerianischen Erzbischof Ignatius Kaigama nach Berlin eingeladen, obwohl dieser offen die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in seinem Land unterstützt. Damals beschönigte ein Sprecher von Marx die extrem homophobe Haltung des Ehrengastes als "kulturell bedingte Unterschiede in der Beurteilung der Homosexualität" (queer.de berichtete).
Marx für Verfassungsklage gegen Ehe für alle
In dem Interview mit der "Augsburger Allgemeinen" unterstützte Marx auch die bayerische Staatsregierung in ihrem Vorhaben, möglicherweise in Karlsruhe gegen die Gleichbehandlung im Ehe-Recht zu klagen: "Ich möchte schon wissen, was das Bundesverfassungsgericht über die Ehe für alle denkt. Wie eine richterliche Prüfung des Gesetzes ausgehen könnte, weiß ich nicht. Für den Rechtsfrieden in Deutschland wäre ein Urteil gut." Der katholische Würdenträger wiederholte auch seine Einschätzung, dass die deutsche Verfassung ein verstecktes Ehe-Verbot enthalte. "Die jetzt gefundene Regelung definiert Ehe anders, als das bis jetzt auch im Grundgesetz angelegt war", so Marx. Die Kirche hatte vermeintliche verfassungsrechtliche Bedenken bereits im Herbst 2015 in einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags kundgetan – die meisten Experten sahen damals keine Probleme (queer.de berichtete).
Marx betonte aber auch, dass die katholische Kirche nicht die Gesetzgebung für alle Menschen bestimmen könne und dürfe: "Wir leben in einer offenen Gesellschaft, in der es Christen, Juden, Muslime, Buddhisten, Nichtgläubige gibt. Der Staat muss in einer säkularen Gesellschaft Gesetze schaffen, die für alle gelten. Eine christliche Prägung zeigt sich doch nicht und nur in den Gesetzen, sondern in den alltäglichen Werten, die in der Gesellschaft gelebt werden."
In den letzten Jahren hatte Marx seinen Ton gegenüber Homosexuellen sichtlich gemäßigt. Noch 2011 attestierte er allen Schwulen und Lesben, "gescheiterte Menschen" zu sein (queer.de berichtete). Nach scharfer Kritik ruderte er ein wenig später zurück und erklärte, dass nur die "Lebensentwürfe" von Homosexuellen gescheitert seien (queer.de berichtete). (dk)















Im Unterschied zur EKD, die bereits das standesamtliche Lebenspartnerschaftsinstitut 2001 aktivi unterstützt und begrüßt hatte (damaliges EKD-Grundsatzpapier "Verlässlichkeit und Verantwortung stärken"), griff 2001 gerade die Deutsche Bischofskonferenz bereits das Lebenspartnerschaftsinstitut und die damalige Öffnung der Standesämter an.
Gleiches macht die Deutsche Bischofskonferenz auch nunmehr, wo die Eheöffnung und gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder erlaubt wurde, die ebenso von der EKD-Leitung durch öffentliche Stellungnahme unterstützt wurde.