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Polizeibericht
Bremerhaven: Mann schlägt mutmaßlichen Lesben mit Faust ins Gesicht
Nur weil sich zwei Frauen umarmten, wurden sie von einem 28-Jährigen angepöbelt und verprügelt. Die Polizei erteilte dem Angreifer nach Feststellung der Personalien einen Platzverweis.

In Deutschland noch nicht selbstverständlich: Die Polizei in Bremerhaven erwähnte den mutmaßlich homophoben Hintergrund der Tat (Bild: Polizei Bremerhaven)
- 18. Juli 2017, 05:30h 2 Min.
In Bremerhaven kam es am frühen Sonntagmorgen zu einem homophoben Übergriff vor einem Lokal in der Hafenstraße. Dies meldete die Polizei am Montag.
Auslöser für die Auseinandersetzung waren zwei Frauen, die sich gegen fünf Uhr zur Begrüßung umarmten. Das gefiel einem Mann nicht, der in der Nähe ebenfalls vor der Gaststätte stand. Der 28-Jährige pöbelte die beiden Frauen an und bezeichnete sie als Lesben. Nach Angaben der Polizei handelte es sich bei dem Mann um einen nicht näher beschriebenen Migranten.
Der angetrunkene Pöbler schlug ohne Vorwarnung zu
Die Frauen entgegneten, dass sie sich in Deutschland sehr wohl umarmen dürfen. Der angetrunkene Aggressor schlug daraufhin ohne Vorwarnung zu. Er traf die erste Frau mit der Faust im Gesicht. Die 37-Jährige ging zu Boden. Die zweite 29-jährige Frau wurde ebenfalls im Gesicht getroffen.
Die beiden Frauen erlitten nach Angaben der Polizei leichte Verletzungen und wollten sich in ärztliche Behandlung begeben. Dem Angreifer erteilten die Beamten einen Platzverweis und schrieben eine Strafanzeige wegen Körperverletzung.
Nach der Mitte Mai vom Bundesinnenministerium vorgestellten Kriminalstatistik 2017 kam es im letzten Jahr bundesweit zu 313 Vorfällen, die LGBT wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Identität betrafen. Bei 74 davon handelte es sich um Gewalttaten.
Insgesamt wurde ein leichter Rückgang von ein Prozent bei allen Taten und neun Prozent bei Gewaltfällen verzeichnet. Die Zusammenfassungen der Rückmeldungen aus den einzelnen Bundesländern ist aber nur bedingt aussagekräftig, da die einzelnen Polizeien Hasskriminalität, wenn überhaupt, sehr unterschiedlich dokumentieren. Auch wird von einer hohen Anzahl von Gewalt ausgegangen, die nicht den Behörden gemeldet wird. (cw/pm)













wenn es überhaupt zu einer anklage kommt, dann monate später. und wie schon so oft berichtet wurde, dann kann sich der angreifer an nix mehr erinnern und ist maximal vermindert schuldfähig, weil betrunken, oder weil eine schlechte kindheit, oder weil ...