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Eingetragene Lebenspartnerschaft
Immer mehr Lesben und Schwule beziehen Witwen- oder Witwerrenten
Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl der Bezieher einer Rente nach dem Tod des eingetragenen Lebenspartners um mehr als ein Fünftel erhöht.

Der Lebenspartner eines Verstorbenen erhält aus Rentenversicherungsbeiträgen eine Witwen- oder Witwerrente (Bild: Nahid V / flickr)
- 25. Juli 2017, 14:04h 2 Min.
Immer mehr Schwule und Lesben beziehen nach dem Tod ihres eingetragenen Lebenspartners oder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin eine Rente. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Rentenversicherung meldet, erhielten im vergangenen Jahr 2068 Witwen oder Witwer gesetzliche Renten nach einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Die Zahlen zeigen eine steile Tendenz nach oben: Binnen eines Jahres hat sich die Zahl der Empfänger um 378 Fälle bzw. 22 Prozent erhöht. Männer bekamen im Schnitt ein wenig mehr (516 Euro) als Frauen (455 Euro). Insgesamt beliefen sich die Ausgaben im vergangenen Jahr auf 13 Millionen Euro.
Rentenversicherung rechnet mit weiterem Anstieg
Mit die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben werde sich die Zahl der Empfänger voraussichtlich weiter erhöhen, erklärte ein Sprecher der Rentenversicherung gegenüber "Bild". Allerdings spart der Staat auch Geld ein, wenn mehr gleichgeschlechtliche Paare einander heiraten, da sie im Krisenfall – etwa bei Hartz IV oder im Krankheitsfall – füreinander einstehen müssen.
Im rot-grünen Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 war die Gleichbehandlung von verpartnerten Paaren mit verheirateten Heterosexuellen im Rentenrecht noch nicht vollzogen worden. Erst das im Januar 2005 in Kraft getretene Überarbeitungsgesetz stellte eingetragene Lebenspartner in diesem Bereich gleich.
Voraussetzung für eine Witwer- oder Witwenrente ist, dass der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Außerdem gilt als Regel, dass eine Lebenspartnerschaft oder Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden haben muss. Einzig bei einem Unfalltod kann eine Ausnahme gemacht werden. (cw)














