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Mobbing eines verpartnerten Jugendwarts

Sachsen: Kirchengemeinden verhängen Schwulenverbot

In der sächsischen Landeskirche ist Homophobie an der Tagesordnung. Jetzt sorgt der Fall eines langjährigen Mitarbeiters für Schlagzeilen, der den "Fehler" gemacht hatte, sich mit einem Mann zu verpartnern.


Die evangelische Kirche geht zwar in den meisten Regionen offen mit Homosexualität um – in der Provinz herrschen aber manchmal noch Vorurteile und Hass vor (Bild: Rüdiger Stehn / flickr)

Der offen schwule Jugendwart Jens Ullrich klagt an: Gegenüber "Tag24" erklärte der bibeltreue Christ, der seit 18 Jahren für die evangelische Kirche im Kirchenbezirk Aue arbeitet, dass ihm mehrere Kirchengemeinden wegen seiner sexuellen Orientierung verboten hätten, an Veranstaltungen mit Jugendlichen teilzunehmen. "Man bezweifelt, dass ich weiter 'segensreich' wirken könnte", so der 53-Jährige.

Ullrich hatte sich im September 2015 mit einem Mann verpartnert – dazu noch mit einem Venezolaner, was im nicht gerade ausländerfreundlichen Sachsen ein weiteres Problem bedeutete. Das Paar überlegte fast zwei Monate, ob es ein Foto der Verpartnerung auf Facebook veröffentlichen sollte. Als sich die beiden schließlich dazu durchrangen, schrieb die Evangelische Nachrichtenagentur Idea einen nicht gerade wohlwollenden Artikel mit der Überschrift: "Jugendwart 'heiratet' jungen Mann aus Venezuela".

Kurze Zeit später verbot der Vorstand der St.-Nicolai-Gemeinde in Aue dem Jugendwart Predigten und den Kontakt mit Jugendlichen – mit Verweis auf die Bibel. Seither folgten mehrere weitere Gemeinden. Sächsische Protestanten schrieben Ullrich gehässige Briefe – in einem hieß es etwa, dass Homosexualität eine "Krankheit wider den Heiligen Geist" sei.

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Landesbischof: Homosexualität widerspricht "Willen Gottes"

Das Mobbing des schwulen Jugendwarts scheint wenig überraschend, da auch der Landesbischof in der Vergangenheit mit homophoben Kommentaren in Erscheinung getreten war: Carsten Rentzing behauptete etwa in einem Zeitungsinterview, dass "gelebte Homosexualität" pauschal nicht "dem Willen Gottes" entspreche (queer.de berichtete).

Inzwischen gibt es aber auch Liberalisierungsbestrebungen in der Kirche: Im vergangenen Jahr erlaubte auch Sachsen die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren, allerdings nur "im Einzelfall" (queer.de berichtete). Zudem gründeten einige Pfarrer ein Forum für eine LGBTI-freundliche Kirche (queer.de berichtete).

Selbst Landesbischof Rentzing war das Mobbing des schwulen Jugendwarts offenbar zu viel: Er hat laut "Tag24" Ullrich angerufen und ihm den Rücken gestärkt.


Sogar dem homofeindlichen Landesbischof Rentzing ging das Verbot der Kirchengemeinden zu weit

Die homophoben Kirchengemeinden halten aber trotz der Unterstützung durch den Landesbischof an ihrem Schwulenverbot fest. Superintendent Dieter Backmann hält diese Verbote für ungültig. Er will allerdings die Gemeinden nicht zu einer Umkehr zwingen: "Wir suchen hier mit den Gemeinden das vermittelnde Gespräch und werden vermeiden, etwas gegen den erklärten Willen der Gemeinden durchzusetzen." (dk)

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#1 AlexAnonym
  • 11.08.2017, 12:32h
  • Wir brauchen endlich ein AGG, das auch für Religionen gilt.
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#2 Gpeterjoachim
  • 11.08.2017, 12:48h
  • "Schwul sein entspricht nicht dem Willen Gottes ".
    Ich frage mich immer wieder wie Menschen - und insbesondere Kirchenvertreter - so genau wissen was "Gottes Wille" ist.
    Ich "glaube" dass Gott die Welt erschaffen hat und die Menschen nach seinem Vorbild.
    Und wenn Schwulsein nicht Gottes Wille war und ist dann stimmt die ganze Erschaffungstheorie nicht, denn Gott ist unfehlbar - oder etwa doch nicht?
    Vielleicht ist es Zeit, dass sich die selbsternannten Interpreten Gottes mal Gedanken darüber machen ob der "liebe Gott" sie wirklich berufen und ermächtigt hat in seinem Namen zu sprechen.
    Wenn ja wäre eine Legitimation vielleicht hilfreich.
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#3 Paulus46Anonym
  • 11.08.2017, 12:49h
  • Antwort auf #1 von Alex
  • In der Landeskirche Sachsen ist im Gegensatz zu diesem Artikel keine Homophobie an der Tagesordnung, das Gegenteil ist der Fall.

    So hat die Landeskirche Sachsen erfreulicherweise öffentliche Segnungsgottesdienste, die der Kirchlichen Trauung gleichgestellt wurden kirchenrechtlich ermöglicht.

    *
    www.huk.org/cms/front_content.php?idart=352
    (HuK: Übersicht zu Segnungsgottesdiensten)

    Bedauerlich das dieser Artikel derart falsche Inhalte bereits in der Schlagzeile darstellt, wo ein Einzelfall verallgemeinert wird. Aber so ist die grün-linke Queerredaktion: sie verallgemeinert, betreibt Mobbing und informiert schlecht. Nur manchmal sind gute Artikel noch erkennbar, die zu loben sind; insbesondere wenn sie den Kulturbereich betreffen und nicht von Dennis Klein geschrieben wurden, den ich als den schlechtesten Autor der Queer bewerten würde.
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