Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?29490

Wegen Geringfügigkeit

Schwule rausgeschmissen: Verfahren gegen Osnabrücker Wirt eingestellt

Der Rauswurf von vier Schwulen aus einem Lokal in Osnabrück bleibt ohne juristische Folgen.


Der Wirt, der Schwule aus seinem Lokal geworfen hat, wird nicht bestraft (Bild: flickr / Jack Pearce / by 2.0)

  • 16. August 2017, 08:42h 26 2 Min.

Das Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Osnabrück hat das Verfahren gegen den Wirt eines Lokals wegen eines angeblich homophob motivierten Rauswurfs von vier schwulen Männern wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das meldete die "Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ)" am Mittwoch.

Der Wirt soll die Männer am 20. Mai aus dem Etablissement in der Osnabrücker Johannisstraße geschmissen haben, nachdem sich zwei von ihnen geküsst hatten (queer.de berichtete). Die Männer beklagten sich darüber zunächst in einer geschlossenen Facebook-Gruppe. Anschließend erklärte der Wirt, der wie die Opfer anonym bleiben wollte, gegenüber der NOZ, dass ein rausgeworfener Gast als Schwuler "kein normaler Mensch" sei, und sagte: "Was die in ihrem Leben machen, ist mir scheißegal, aber nicht in meinem Laden". Außerdem beschuldigten die Opfer den Wirt, er habe sie vor der Tür auch beleidigt und mit einem Schlagstock angegriffen, was dieser allerdings abstritt.

- w -

Möglicher Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz

Die Polizei befragte daraufhin Beteiligte und Zeugen. Im Raum stand auch der Vorwurf des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, nach dem niemand beim Zugang zu Dienstleistungen wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden dürfe. Unterdessen erklärte einer der rausgeworfenen Gäste, er habe sich mit dem Wirt ausgesprochen und man gehe sich künftig aus dem Weg.

Der Fall hatte zu bundesweiter Aufmerksamkeit geführt, nachdem Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, auf ihn bei Facebook eingegangen war. Sie bezeichnete den Rausschmiss als "offen schwulenfeindlichen Vorfall" und rief die Betroffenen auf, dagegen vorzugehen. "Niemand in unserem Land darf aus der Kneipe oder aus der Disco geworfen werden, nur weil er einen anderen Menschen geküsst hat", so Lüders damals. Auch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Osnabrück und die grüne Stadtratsfraktion kritisierten den Vorfall als nicht hinnehmbar (queer.de berichtete). (dk)

#1 Paulus46Anonym
  • 16.08.2017, 11:16h
  • Da ich die Johannisstraße in Osnabrück gut kenne, würde mich einmal der Name der Gaststätte interessieren....
  • Direktlink »
#2 SebiAnonym
  • 16.08.2017, 12:00h
  • "Wegen Geringfügigkeit"

    Das ist mal wieder typisch Deutschland:
    parke für 5 Minuten 10cm zu nah an einer Einfahrt und du bekommst einen Strafzettel. Da ist nichts mit Geringfügigkeit oder so.

    Aber offensichtlich homophobe Gesetzesverstöße werden "wegen Geringfügigkeit" eingestellt.

    Das ist genau das falsche Zeichen.
  • Direktlink »
#3 FennekAnonym
  • 16.08.2017, 12:04h
  • Wie soll sich jemals in Deutschland die Akzeptanz verbessern, wenn selbst für die Justiz Homohass nur ein Kavaliersdelikt ist und offensichtliche Rechtsverstöße nicht verfolgt werden?!

    Wieso soll sich überhaupt noch irgendwer an Gesetze halten, wenn die immer nach gusto ausgelegt werden und niemals für Schwule gelten?
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: