https://queer.de/?29499
Landgericht Köln
Dreieinhalb Jahre Haft für Rastplatz-Räuber
Die Staatsanwaltschaft wollte den Familienvater, der zwei schwule Cruiser auf Autobahn-Parkplätzen anmachte, bestahl und mit Pfefferspray besprühte, für sechs Jahre hinter Gittern sehen.

Autobahn-Raststätten werden nicht nur für Kaffee-, Raucher- und Pinkelpausen genutzt (Bild: Thomas Kohler / flickr)
- 17. August 2017, 05:57h 2 Min.
Das Landgericht Köln hat im Prozess gegen einen ehemaligen Wirt, der zwei schwule Männer auf Autobahn-Rastplätzen ausraubte, bereits am Mittwoch das Urteil gesprochen. Der 45-jährige muss für insgesamt dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der Angeklagte hatte seinen Opfern vor zehn bzw. sechs Jahren auf bekannten Cruising-Treffpunkten bei Köln und Aachen erst Avancen gemacht und sie dann beim Fummeln beklaut (queer.de berichtete). In beiden Fällen wurde er ertappt und setzte daraufhin Pfefferspray ein. Überführt wurde er erst im vergangenen Jahr durch eine DNA-Probe auf einer Baseballkappe, die er bei der Flucht verloren hatte.
Einbezogen in das Strafmaß wurde eine frühere Verurteilung durch das Landgericht Mönchengladbach zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. In dem ähnlich gelagerten Fall hatte der Angeklagte einen schwulen Mann in einem Pornokino ausgeraubt und ebenfalls mit Reizgas besprüht.
Geständnis und Reue wirken sich strafmildernd aus
Richter Harald Helmes blieb deutlich hinter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gesamtstrafe von sechs Jahren zurück. Laut "Focus" sprach er in seiner Urteilsbegründung von einem "minder-minder-schweren Fall" des räuberischen Diebstahls. Der mit einer Frau verheiratete Vater dreier Töchter habe nicht mit Raubvorsatz gehandelt, sondern einen Trickdiebstahl durch Ablenkung seiner Opfer begehen wollen. Die Beute sei mit einem Camcorder im Wert von 75 Euro und insgesamt 68 Euro Bargeld zudem gering ausgefallen.
Strafmildernd wirkte sich auch sein Geständnis und seine Entschuldigung am ersten Prozesstag aus. Der 45-Jährige hatte die Überfälle mit Schulden nach der Schließung seines Restaurants begründet, gegen Schwule habe er nichts. Bis zum Haftantritt verbleibt der nun zweifach Verurteile auf freiem Fuß. Er mache derzeit seinen LKW-Führerschein und pflege seine krebskranke Ehefrau, erklärte er vor Gericht.
Die Rechtsanwältin des Angeklagten akzeptierte das Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen. (cw)













