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Rehabilitierungsgesetz
Paragraf 175: Erster Antrag auf Entschädigung bewilligt
Der bislang älteste Antragsteller ist nach Angaben des Bundesamts für Justiz 99 Jahre alt. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren hilft Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Auch auf vielen CSD-Demonstrationen machte sich die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) für die Rehabilitierung und Entschädigung verurteiler Homosexueller stark (Bild: Norbert Blech)
- Von Manuel Izdebski
30. August 2017, 09:52h 4 Min.
Fünf Wochen nach Inkrafttreten des Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaHomG) für die nach 1945 aufgrund ihrer Homosexualität verurteilten Männer und Frauen hat das Bundesamt für Justiz bereits den ersten Antrag auf Entschädigung bewilligt. Dies erklärte die zuständige Referatsleiterin Dr. Yvonne Wilms gegenüber queer.de. Bis Mittwoch waren bei der Behörde nach Auskunft der Pressestelle insgesamt 24 Anträge eingegangen.
Am 22. Juli, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, wurden alle Urteile, die nach dem Krieg nach den Paragrafen 175 StGB und 151 StGB-DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen mit über 16-Jährigen gefällt wurden, automatisch aufgehoben (queer.de berichtete). Daneben sieht das Gesetz für die Betroffenen eine individuelle Entschädigung vor. Je Urteil werden 3.000 Euro und für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug 1.500 Euro Wiedergutmachung geleistet. Die Beträge werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet und können auch nicht gepfändet werden.
Anträge aus allen Teilen der Republik
"Die ersten Männer hatten sogar schon vorher mit uns Kontakt aufgenommen", erklärte Wilms. Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Webseite alle Informationen eingestellt, die Betroffene benötigen. Dort findet sich auch im Downloadbereich ein Antragsformular für die Entschädigung. "Wir wollen das Verfahren so einfach wie möglich gestalten", so die Referatsleiterin, die es mit Antragsstellern im Seniorenalter zu tun hat. "Der älteste ist 99 Jahre alt, viele sind über 70."
Die Anträge erreichen das Bundesamt aus allen Teilen der Republik, häufig nehmen die Antragssteller vorher telefonischen Kontakt mit der Behörde auf. "Das sind zum Teil sehr rührende Telefonate", so die Juristin, die ausdrücklich darauf hinweist, dass Antragssteller zur Geltendmachung ihres Anspruchs keine anwaltliche Hilfe benötigen: "Wenn ich merke, dass jemand Unterstützung braucht, dann verweise ich an die Beratungshotline der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren."
Die BISS richtete schon vor Wochen ein Beratungstelefon ein, das Betroffene beim Antragsverfahren unterstützt. Ihr Vorstand Georg Härpfer bestätigte die gute Zusammenarbeit mit dem Bundesamt: "Wir stehen in einem engen Austausch, damit das Entschädigungsverfahren zügig klappt. Das Bundesamt hat uns eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge zugesagt."

BISS-Vorstand Georg Härpfer, Bundesfamilienministerin Dr. Katharina Barley (SPD), Lela Lähnemann von der Antidiskriminierungsstelle des Landes Berlin und BISS-Vorstand Reinhard Klenke hatten die Hotline Ende Juli vorgestellt
Härpfer, der sich seit vielen Jahren für die Rehabilitierung der verurteilten schwulen Männer engagiert, erfuhr über die Beratungshotline von erschütternden Lebensgeschichten: "Ein Mann war drei Jahre in der Psychiatrie und ist dort mit Elektroschocks behandelt worden, um ihn von seiner Homosexualität zu 'heilen'."
Die Bundesinteressenvertretung wünscht sich, dass möglichst viele verurteilte Männer einen Entschädigungsantrag stellen. "Dafür muss sich niemand schämen", so Härpfer. Mitarbeiter des Beratungstelefons erteilen nicht nur Auskunft über das Verfahren, sondern übernehmen auch die schriftlichen Formalitäten. "Wenn nötig, machen wir das praktisch unterschriftsreif."
Die Antragsstellung ist vergleichsweise unbürokratisch
Auch wer über die vielen Jahrzehnte seine Prozessunterlagen nicht aufbewahrt hat, kann eine Entschädigung erhalten. Dann muss zunächst bei einer Dienststelle der Staatsanwaltschaft eine Rehabilitierungsbescheinigung beantragt und die Verurteilung mittels eidesstattlicher Erklärung glaubhaft gemacht werden
Eine offene Forderung bleibt für den Vorstand des Seniorenverbandes ein besonderer Fonds für Härtefälle. "Die Entschädigung ist nicht mehr als eine symbolische Wiedergutmachung", erklärte Härpfer. "Es gibt aber Fälle, wo Existenzen regelrecht vernichtet wurden, manchmal reichte dafür schon ein Ermittlungsverfahren aus."
Hilfe sicherte auch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zu. "Unsere Stiftung wird die Partner der Zivilgesellschaft und auf Bundesebene tatkräftig dabei unterstützen, so viele antragsberechtigte schwule Männer wie möglich zu erreichen und sie zu ermutigen, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen", sagte Stiftungsvorstand Jörg Litwinschuh, "Wir werden auch das Netzwerk unserer Zeitzeugen aus dem 'Archiv der anderen Erinnerungen' dazu nutzen."
Im Justiz-Haushalt für 2017 wurden insgesamt 4,5 Millionen Euro für die individuelle Entschädigung verurteilter Homosexueller eingeplant. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit rund 5.000 Antragstellern und einer Entschädigungssumme von 30 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre. Alle Anträge müssen vor dem 22. Juli 2022 gestellt werden.
Die kostenlose Beratungshotline der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren ist montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und zusätzlich mittwochs und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 175 2017 zu erreichen.















Vergessen wir auch nicht, daß solche Verurteilungen so schlimm waren bzw. die Ermittlungsverfahren, daß viele darauf Selbstmord verübten.
Angesichts der sehr geringen Anträge sind wahrscheinlich offenbar schon viele Betroffen tot.