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Hans-Jürgen Papier
Ex-Verfassungsrichter: Grundgesetz enthält Ehe-Verbot für Schwule und Lesben
Der frühere Chef des Bundesverfassungsgerichts hält die Ehe-Öffnung zwar für grundgesetzwidrig, glaubt aber nicht, dass Karlsruhe das Gesetz überprüfen werden wird.

Laut Staatsrechtler Hans-Jürgen Papier ist für die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht eine Grundgesetzänderung notwendig (Bild: Michael Panse / flickr)
- 5. September 2017, 12:08h 3 Min.
Der Staatsrechtler Hans-Jürgen Papier hat in einem am Montag in der "Welt" veröffentlichten Interview erklärt, er halte die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben per einfachem Gesetz für nicht verfassungskonform.
Der 74-Jährige, der von 2002 bis 2010 Präsident des höchsten deutschen Gerichts gewesen war, hält eine Grundgesetzänderung für notwendig. "Der Inhalt des Begriffs der Ehe in Artikel 6 des Grundgesetzes ist vom Bundesverfassungsgericht wiederholt sehr eindeutig definiert worden", betonte das langjährige CSU-Mitglied. "Danach gehört es zum Wesensgehalt der Ehe, dass eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Frau und Mann besteht. Die Verschiedengeschlechtlichkeit gehört zu den Strukturprinzipien der Ehe im Sinne des Grundgesetzes."
Die Argumentation von Papier wird Gleichstellungsgegner erfreuen, die in den letzten Wochen und Monaten immer wieder angeführt haben, dass der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 des Grundgesetzes ein indirektes Ehe-Verbot für Schwule und Lesben enthalte. Konkret heißt es darin zwar nur: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" – vom Geschlecht der Eheleute ist in dem Dokument nichts zu lesen. Viele Unionspolitiker beharren aber darauf, dass die grundgesetzliche Ehe nur die Verbindung zwischen Frau und Mann anerkenne, weil die Rechtsprechung es so ausgelegt habe und sich bei der Entstehung der Verfassung die Frage nicht gestellt habe.
Papier rief dazu auf, das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben in der deutschen Verfassung zu achten, auch "wenn es einem politisch nicht passt". Sonst werde das Grundgesetz "beliebig".
Die meisten Verfassungsrechtler sehen allerdings in der Ehe-Öffnung per Gesetz kein Problem. So argumentierte Friederike Wapler von der Frankfurter Goethe-Universität bereits 2015 in einem Gutachten, dass die Ehe als auf Dauer angelegte Verantwortungs- und Solidargemeinschaft nicht Homosexuellen vorenthalten werden dürfe (queer.de berichtete). Viele Experten betonen zudem, die Ansicht des Gesetzgebers stehe in dieser Frage über einer Rechtsansicht, die von der Justiz entwickelt wurde.
Chance auf erneutes Ehe-Verbot "nicht sonderlich groß"
Papier erklärte in dem Interview auch, er glaube nicht, dass Homosexuellen das Ehe-Recht wieder entzogen werde. Er sehe die Chancen "nicht sonderlich groß", dass Karlsruhe über das Thema befragt werde. "Eine Verfassungsbeschwerde dürfte aussichtslos sein, weil kein Bürger in seinen subjektiven Grundrechten verletzt wird: Wer eine traditionelle Ehe eingehen möchte, kann das ja weiter tun", so Papier. "Möglich wäre eine abstrakte Normenkontrolle. Aber die müsste von einer Landesregierung, der Bundesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestags eingeleitet werden."
Derzeit prüft nur die CSU-Alleinregierung in Bayern, eine derartige Normenkontrollklage einzureichen. Das Land will aber keinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung stellen, so dass die Ehe für alle wie geplant am 1. Oktober in Kraft treten kann.
Im Kanzlerduell am Sonntag hatte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut die Ansicht vertreten, dass die Ehe im Grundgesetz ein indirektes Homo-Verbot enthalte (queer.de berichtete). Sie nannte die Ehe-Öffnung aber eine "befriedende Entscheidung".
Für Papier war 2002 die Lebenspartnerschaft noch verfassungswidrig
Bei der Frage der Anerkennung von eingetragenen Partnerschaften hatte Papier seine Meinung zuletzt geändert: 2002 hatte er als Richter noch gegen die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes gestimmt – die Richter erklärten aber mit fünf gegen drei Stimmen das von der rot-grünen Regierung eingeführte Gesetz für grundgesetzkonform. 2013 stellte sich Papier schließlich hinter Homo-Paare und erklärte, dass eingetragene Lebenspartnerschaften nicht im Steuerrecht gegenüber heterosexuellen Eheleuten benachteiligt werden dürften (queer.de berichtete).
Diese Ansicht vertritt er auch noch im "Welt"-Interview, sieht aber keinen Widerspruch mit seinem Festhalten am Ehe-Verbot für Schwule und Lesben. Schließlich sei für die Gleichbehandlung von verpartnerten und heterosexuellen Paaren der Antidiskriminierungsartikel 3 maßgeblich, für das Ehe-Verbot aber Artikel 6. (dk)















www.alexandervonbeyme.net/2017/07/02/der-schmu-mit-den-zitat
en-aus-karlsruhe/
von beyme zitiert zwei kurze passagen aus entscheidungen des BVerfG, die von den eheöffnungsgegner_innen immer herangezogen werden. er stellt ihnen zwei passagen aus denselben urteilen nach, die die scheinbare eindeutigkeit der ersten zitate ins genaue gegenteil verkehren und zeigen, dass das BVerfG längst signalisiert hat, dass die konkrete ausformung der ehe einem gesellschaftlichen wandel folgen kann, ja sogar sollte.
das ist unbedingt lesenswert und zur weiterverlinkung empfohlen!