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In eigener Sache
Jan Böhmermann darf über Jens Riewa scherzen – doch queer.de darüber nicht berichten
Das Landgericht Hamburg bestätigte die einstweilige Verfügung des "Tagesschau"-Sprechers, der schon vor zwei Jahrzehnten gegen schwule Verlage klagte.

Jan Böhmermann musste im Mai in seiner eigenen Sendung erraten, dass er Jens Riewa ist (Bild: Screenshot "Neo Magazin Royale")
- 7. September 2017, 13:21h 3 Min.
Eine Überraschung war es nicht: In einem am Donnerstag bekannt gewordenen erstinstanzlichen Urteil hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg ihre vorab erlassene einstweilige Verfügung des "Tagesschau"-Sprechers Jens Riewa gegen queer.de bestätigt. Wir dürfen damit weiterhin nicht einige Sätze und Fremdzitate eines Artikels vom 20. Mai über die Satiresendung "Neo Magazin Royale" vom Vortag verbreiten.
In einem Quiz der ZDF-Show musste Moderator Jan Böhmermann erraten, dass er der "Tagesschau"-Sprecher Jens Riewa ist. Viel mehr über diese komische Szene dürfen wir aufgrund der einstweiligen Verfügung leider nicht mehr schreiben. Micha Schulze nahm sie im Mai jedenfalls zum Anlass einer queeren Geschichtsstunde und erinnerte in seinem Text an fragwürdige Klagen Jens Riewas gegen ein schwules Magazin und einen schwulen Buchverlag aus dem Jahr 1998. Auch zitierte er frühere Bewertungen des Verhaltens des "Tagesschau"-Sprechers in der "taz" und durch den Bundesverband Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ) – beides wurde vom Landgericht Hamburg untersagt.
Um eines klarzustellen: Der queer.de-Artikel stellte keine Behauptung über die sexuelle Orientierung Riewas auf. Stattdessen zitierte er eine Aussage von ihm selbst, dass er nicht schwul sei. Für das Hamburger Landgericht stand dennoch pauschal fest, dass wir ein Gerücht transportierten, was sich niemand gefallen lassen müsse. Die Pressekammer ignorierte, dass Riewa selbst zu diesem Thema ausführlichst Stellung nahm und er zudem öffentlich gegen die "organisierte Schwulenbewegung" austeilte, die ihn angeblich "als Spielball ihrer Machtkämpfe instrumentalisieren" wolle.
Keine Klage gegen Jan Böhmermann
Auf die Tatsache, dass uns verbotene Aussagen nachweisbar wahr sind, machte unser Anwalt Prof. Niko Härting bei der Verhandlung am vergangenen Freitag aufmerksam – leider vergeblich. Auf seine Frage, warum die Gegenseite konsequenterweise nicht die Sendung von "Neo Magazin Royale" verbiete, erhielt er keine Antwort. In einem Interview mit Hamburgs Gay-Radio "Pink Channel" ging Härting kurz darauf ein: "Es ist eine richtige Sauerei, dass sich ein Herr Riewa nicht mit denen anlegt, mit denen er sich eigentlich anlegen müsste."
/ nhaerting | queer.de-Anwalt Niko Härting kommentierte die Tendenz des Gerichts bereits am vergangenen FreitagDas LG Hamburg meint, man dürfe über den Riewa-Quiz im @neomagazin mit @janboehm und @Ingo_Zamperoni nicht berichten. https://t.co/1RS130p4kW
— Prof. Niko Härting (@nhaerting) September 1, 2017
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Auch wenn die schriftliche Begründung erst in einigen Wochen erwartet wird, ist für uns jetzt schon klar, dass wir gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden. Die Einstweilige Verfügung ist ein Eingriff in die Pressefreiheit, der eine kritische Berichterstattung über Jens Riewa unmöglich macht. Zudem hat unser Anwalt auf formale Fehler hingewiesen. So scheint es vor Erlass der einstweiligen Verfügung zu einer einseitigen Verständigung zwischen Gericht und Gegenseite gekommen zu sein, zudem war im Verfügungsantrag nicht Riewas Privatadresse angegeben.
Gegenüber "Pink Channel" stellte Härting zudem klar, dass es einen Unterschied zwischen sexueller Orientierung und Privatsphäre gibt: "Ich habe der Kammer zu bedenken gegeben: Wenn ich verbreite, Helene Fischer sei heterosexuell, würde niemand auf die Idee kommen, das sei jetzt ein Gerücht über die Privatsphäre, und das dürfe ich nicht. Warum soll das bei der Behauptung, er sei möglicherweise homosexuell, anders sein?"














