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Homosexuelle als Kinderschänder dargestellt

Presserat rügt homophoben FAZ-Artikel

Kurz vor der Ehe-Öffnung veröffentlichte die Frankfurter Zeitung einen Beitrag, in dem ohne wissenschaftliche Grundlage Homo-Paaren vorgeworfen wurde, besonders häufig Kinder sexuell zu missbrauchen.


Die "FAZ" überspannte den Bogen mit einem homophoben Artikel (Bild: heipei / flickr)

  • 15. September 2017, 11:44h 25 3 Min.

Der Deutsche Presserat hat eine öffentliche Rüge gegen den in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" veröffentlichten Gastbeitrag "Wir verraten alles, was wir sind" ausgesprochen, weil es sich dabei um "diskriminierende Berichterstattung" gehandelt habe. Das hat der erste Beschwerdeausschuss auf seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen. Der Artikel war von einem eigenen Angaben zufolge schwulen Mann unter dem Pseudonym Johannes Gabriel veröffentlicht worden und bezichtigte Homosexuelle, eher Kinder zu missbrauchen. Insgesamt hatten sich nach Angaben des Presserates 31 Leser über den Beitrag beschwert.

Der Artikel, der Ende Juni anlässlich der bevorstehenden Bundestagsabstimmung zur Ehe-Öffnung sowohl in der Print- als auch in der Onlineausgabe der konservativen Zeitung veröffentlicht wurde, stellte die Behauptungen auf, dass adoptierte Kinder aufgrund einer wegfallenden "Inzest-Hemmung" ungleich stärker der Gefahr eines sexuellen Missbrauchs ausgesetzt seien und dass diese Gefahr bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung besonders hoch sei. Die diskriminierenden Behauptungen wurden mit pathetischen Fragen wie "Wird euch das Kind nicht zur Ware narzisstischer Selbstbefriedigung?" oder "Und dazu wollt ihr unschuldiges Kindesleben missbrauchen?" umrahmt.

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"Diese Behauptungen, für die es nach Auffassung des Presserats keinen wissenschaftlichen Beleg gibt, entfalten eine diskriminierende Wirkung gegenüber Homosexuellen und stellen einen schweren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 des Pressekodex dar", so der Presserat am Freitag. Laut Ziffer 12 darf in Presseberichten niemand "wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe" diskriminiert werden.

Spekulationen um Autor

Der FAZ-Beitrag hatte nach seiner Veröffentlichung hohe Wellen geschlagen und Spekulationen über den Autor ausgelöst. Der zuständige FAZ-Redakteur bestätigte damals gegenüber "Meedia", dass es sich bei dem angegebenen Autorennamen um ein Pseudonym handelte. Der Grund: Der Autor verweise im Text darauf, "wie schwierig das sachliche Argumentieren dieser Angelegenheit in der Gay-Community ist – wer etwas anderes meint, wird gleich als 'Verräter' gebrandmarkt".

In sozialen Netzwerken und in anderen Medien wurde spekuliert, dass es sich bei dem Autoren um den ehemaligen "Männer"-Chefredakteur David Berger handelt, der von "Spiegel Online"-Kolumnist Jakob Augstein in diesem Zusammenhang als "schwules Maschinengewehr Gottes" bezeichnet wurde. Der Text war auch in einem Blog Bergers unter dem gleichen Pseudonym erschienen. Gegenüber der "Zeit" bestritt Berger allerdings, der Autor zu sein.

Die These von der fehlenden "Inzest-Hemmung" homosexueller Eltern wurde auch vom Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera vertreten (queer.de berichtete). Der Professor behauptete im Sommer in einem Interview, dass wegen des Adoptionsrechts für Schwule und Lesben "schwerster Kindesmissbrauch" auf Deutschland zukomme. Die Äußerungen führten zu heftiger Kritik. So nannte der hessische Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) die Ausführungen des Professors "dermaßen abstrus", dass er eine Prüfung der Universität erwarte (queer.de berichtete). Die Uni-Leitung kündigte zwar eine Prüfung an, verwies aber auf die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Wissenschaft.

Insgesamt sprach der Presserat bei seiner Sitzung am Donnerstag neun öffentliche Rügen aus. Kritisiert wurde unter anderem die Berichterstattung von "Bild Online" und "TZ Online" über den Terroranschlag in Manchester, bei dem Opferschutz verletzt worden sei. Weitere Rügen wurden wegen mangelhafter Kennzeichnung von Werbung oder Schleichwerbung erteilt. Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse; sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. Weitere Konsequenzen gibt es allerdings nicht. (dk)

#1 goddamn liberalAnonym
  • 15.09.2017, 12:13h
  • Das dürfte das erste Mal sein, dass dieser Presserat sich für uns einsetzt.

    Der Fortschritt ist hierzulande eine Schnecke.

    Aber auch Schnecken sind keine Fabelwesen.
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#2 Crikkie
#3 FelixAnonym
  • 15.09.2017, 13:21h
  • Die FAZ war mal eine Qualitätszeitung. Heute ist sie nur noch homophobes Schmierenblättchen, das es nötig hat, zynische Vorurteile irgendwelcher Rechten zu bedienen, um noch irgendwie Absatz zu finden.
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