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"Mutterschaft und Vaterschaft nicht beliebig austauschbar"

BGH: Transmann ist eine Mutter

Wenn ein Transmann ein Kind zur Welt bringt, ist er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Mutter – und zwar auch dann, wenn er bereits rechtlich als Mann anerkannt worden ist.


Der BGH hat den Wunsch eines Transmannes, als Vater eines von ihm geborenen Kindes eingetragen zu werden, abgelehnt (Bild: Nikolay Kazakov)

  • 25. September 2017, 12:13h 201 3 Min.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluss klargestellt, dass ein transsexueller Mann rechtlich die Mutter eines Kindes sei, wenn er dieses selbst zur Welt gebracht hat. Ein Transmann hatte erreichen wollen, als Vater des Kindes anerkannt zu werden. In seinem auf den 6. September datierten Beschluss argumentierte der BGH, dass "Mutterschaft und Vaterschaft als rechtliche Kategorien nicht beliebig untereinander austauschbar" seien.

Der aus Berlin stammende Transmann wurde laut dem Beschluss "im Jahr 1982 als Kind weiblichen Geschlechts geboren". Im November 2008 schloss er eine Ehe mit einem Mann ab. Im Jahr 2010 genehmigte ein Gericht die Änderung seines Vornamens, im April 2011 wurde durch eine weitere gerichtliche Entscheidung zudem festgestellt, dass der Beteiligte "dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist". Seine Ehe wurde im Februar 2013 rechtskräftig geschieden. Einen Monat später brachte der Mann das Kind zur Welt. Er erklärte vor Gericht, dass er nach seiner rechtlichen Anerkennung als Mann die Hormone abgesetzt habe und deshalb wieder fruchtbar geworden sei. Das Kind sei durch eine Samenspende ("Bechermethode") entstanden. Mit dem Samenspender – bei dem es sich nicht um seinen ehemaligen Ehemann handelte – sei vereinbart worden, dass dieser nicht rechtlicher Vater des Kindes werde.

Als der Transmann nach der Geburt beim Standesamt beantragte, als Vater dieses Kindes eingetragen zu werden, fragte die Behörde beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg an, ob dies möglich sei. Das Amtsgericht wies die Standesbeamten aber an, den Transmann als Mutter ins Geburtenregister einzutragen – und zwar mit seinem ehemaligen weiblichen Vornamen. Der Transmann legte dagegen Rechtsbeschwerde ein, verlor aber 2014 auch vor dem Kammergericht Berlin (queer.de berichtete).

Die Bundesrichter bestätigten die Entscheidung der unteren Instanzen. Zwar werde eine Transperson rechtlich nach einer Geschlechtsanpassung als zum anderen Geschlecht zugehörig angesehen. Dies betreffe allerdings lediglich das Verhältnis des Mannes zum Staat und nicht "das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern".

Gericht: Kinder müssen Vater und Mutter haben

Der Gesetzgeber verfolge laut den Richtern "ein berechtigtes Anliegen, wenn er ausschließen wolle, dass rechtlich dem männlichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder gebären oder rechtlich dem weiblichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder zeuge". Kinder sollten ihren biologischen Eltern "rechtlich so zugewiesen werden, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt werden könne", heißt es in der Entscheidung.

Laut den Richtern verstoße dies nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, der Diskriminierung verbietet. Der Transmann werde nicht wegen seines Geschlechtes diskriminiert, wenn er als Mutter eingetragen werde. Immerhin unterscheide sich der klagende Mann "von anderen Personen, die dem männlichen Geschlecht zugeordnet sind, durch seine Fähigkeit, Kinder zu empfangen und zu gebären". Die Eintragung unter dem weiblichen Vornamen sei außerdem wichtig für das Kind, da es so bei Nachweis seiner Herkunft die Transsexualität eines Elternteils nicht offenlegen müsse. (dk)

-w-

#1 Katrina_Reichert
  • 25.09.2017, 14:29hDüsseldorf
  • "Der Transmann werde nicht wegen seines Geschlechtes diskriminiert, wenn er als Mutter eingetragen werde. Immerhin unterscheide sich der klagende Mann "von anderen Personen, die dem männlichen Geschlecht zugeordnet sind, durch seine Fähigkeit, Kinder zu empfangen und zu gebären"."

    Diese studierten Volldeppen sollten mal BVerfG-Urteil AZ 1 BvR 16/72 nachlesen und endlich in ihre Holzköpfe kriegen dass Genital und Geschlecht nichts miteinander zu tun haben.
    Ich könnt so kotzen, wenn ich so einen Bullshit lesen muss.

    Hoffentlich geht der Mann in Revision und klagt diese Paragraphenscheißer in die Steinzeit.
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#2 BuntundSchönAnonym
  • 25.09.2017, 14:45h
  • Antwort auf #1 von Katrina_Reichert
  • Das ist wirklich Diskriminierung. Unglaublich, was da das Bundesgerichtshof entschied.
    Als Mann anerkannt, bedeutet Mann - Punkt.
    Ob gebährfähig oder nicht, spielt dabei ja keine Rolle.
    Oh je, es gibt viel zu tun. Es wird Zeit, die Gesetze up to date zu bringen - dringend.
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#3 MarkusMZAnonym
  • 25.09.2017, 14:52h
  • Irgendwo ist dann auch mal gut. Wenn man's so auf die Spitze treibt, braucht man sich über Verunglimpfungen wie "Genderwahn" nicht mehr zu wundern.
    Am meisten tut mir das Kind leid. Aber das spielt wahrscheinlich keine Rolle. Hauptsache dem eigenen inneren Zwiespalt wird genüge getan.
    Und der sog. 'Community' erweist man auch einen Bärendienst.
    Wie soll denn Lies'chen Müller, die vielleicht gerade mal die 'Ehe für alle' verdaut hat, sowas noch nachvollziehen können. "Mein einer Elternteil war mal Frau, hat mich aber als Vater zur Welt gebracht." Mein anderer Elternteil war ein Plastikbecher. Wow. What's next?
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