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Ein erster Schritt
UN-Menschenrechtsrat fordert Abschaffung der Todesstrafe für Homosexualität
Mit 27 zu 13 Stimmen bei sieben Enthaltungen verabschiedete das UN-Gremium am Freitag eine wegweisende Resolution – Deutschland stimmte dafür, die USA dagegen.

In acht Staaten der Welt droht Homosexuellen bei einvernehmlichen Kontakten der Tod (Bild: Amnesty International)
- 3. Oktober 2017, 06:45h 2 Min.
Mit deutlicher Mehrheit hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am Freitag eine wegweisende Resolution verabschiedet. Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, werden darin aufgefordert, diese Strafe bei einvernehmlichen homosexuellen Beziehungen, Ehebruch Blasphemie sowie Abfall vom Glauben nicht mehr anzuwenden.
Für den Beschluss stimmten 27 der 47 Mitglieder des Menschenrechtsrats. Es gab 13 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen. Zu den Befürwortern der Resolution gehörten neben Deutschland, Großbritannien und der Schweiz auch die afrikanischen Staaten Ghana und Togo, die Homosexualität kriminalisieren. Dagegen stimmten u.a. China, Japan und die USA zusammen mit dem Verfolgerstaat Saudi-Arabien gegen die unverbindliche Aufforderung, die Todesstrafe nicht mehr anzuwenden (siehe Kasten mit dem Abstimmungsergebnis).
Ja-Stimmen: Albanien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Deutschland, Ecuador, Elfenbeinküste, El Salvador, Georgien, Ghana, Großbritannien, Kirgisistan, Kongo, Kroatien, Lettland, Mongolei, Niederlande, Panama, Paraguay, Portugal, Ruanda, Schweiz, Slowenien, Südafrika, Togo, Ungarn, Venezuela
Nein-Stimmen: Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Botswana, Burundi, China, Indien, Irak, Japan, Katar, Saudi-Arabien, USA, Vereinigte Arabische Emirate
Enthaltungen: Indonesien, Kenia, Kuba, Nigeria, Philippinen, Südkorea, Tunesien
Die Todesstrafe für Homosexualität wird derzeit noch in acht Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verhängt: im Iran, in Saudi-Arabien, in Jemen und im Sudan, zudem in bestimmten Regionen von Somalia und Nigeria sowie durch in einigen vom "Islamischen Staat" besetzten Gebieten im Irak und Syrien. In fünf weiteren Staaten steht die Todesstrafe zumindest noch auf dem Papier (Pakistan, Afghanistan, Vereinigte Arabische Emirate, Katar and Mauretanien).
Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der UN-Generalversammlung. Seine 47 Mitglieder werden auf jeweils drei Jahre gewählt; für einen Staat sind höchstens zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Amtszeiten erlaubt. (cw)
