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München
Mord an 80-jährigem Schwulen nach 31 Jahren vor Gericht
Ein Callboy soll Anfang 1986 einen schwulen Rentner in der bayerischen Hauptstadt ermordet haben. Nach über drei Jahrzehnten wird dem inzwischen 56-Jährigen der Prozess gemacht.

Hans Splinter / flickr) Mord verjährt nie; das musste ein mutmaßlicher Schwulenmörder feststellen, dem 31 Jahre nach der Tat der Prozess gemacht wird (Bild:
- 4. Oktober 2017, 12:35h 2 Min.
Über 30 Jahre nach dem Mord an einem 80-jährigen schwulen Rentner hat am Mittwochvormittag vor dem Münchener Landgericht die juristische Aufarbeitung begonnen: Der heute 56-jährige Angeklagte Bozidar S. wird beschuldigt, das Opfer im Januar 1986 in dessen eigener Wohnung in der Auerfeldstraße erschlagen zu haben. Der damals 25-jährige Arbeitslose soll den Rentner aus Habgier getötet haben.
Opfer und Täter hatten sich laut Staatsanwaltschaft am Münchner Hauptbahnhof kennengelernt. Der 80-Jährige hielt dort nach einem Callboy Ausschau und entdeckte den jungen und schlanken S., der seine sexuellen Dienste gegen Bezahlung und Verköstigung anbot. Der Rentner nahm den Callboy mit serbischem Pass mit in seine Wohnung und stellte ihn dort noch seinen beiden Mitbewohnern vor. Diese verließen am Abend die Wohnung.
S. soll am selben Abend mit einem Aschenbecher und einer Parfümflasche brutal auf Kopf und Hals des 80-Jährigen eingeschlagen haben. Er riss auch das Telefonkabel aus der Buchse, damit das sterbende Opfer keine Hilfe holen konnte. Dann durchwühlte er die Wohnung nach Wertgegenständen. Der Rentner erstickte laut Anklageschrift um 1.45 Uhr an seinem Blut. Er wurde später halbnackt auf seinem Bett entdeckt.
Österreichische Behörden entdeckten mutmaßlichen Täter
Der mutmaßliche Täter konnte vergangenes Jahr durch Zufall ermittelt werden: Die österreichischen Behörden kontrollierten im Rahmen einer ausländerrechtlichen Überprüfung mit verfeinerten Methoden seine DNS, woraufhin der Computer eine Übereinstimmung mit dem Mordfall in München aufzeigte. Daraufhin wurde er in Wien, wo er jahrelange unbescholten gelebt hatte, verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert.
Für den Prozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe. (dk)
