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- 20. Juni 2005 1 Min.
Neustadt Ein schwuler Beamter hat trotz eingetragener Lebenspartnerschaft kein Anrecht auf den Familienzuschlag, den verheiratete Beamte erhalten. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt in Rheinland-Pfalz hervor. Die Richter urteilten, zwar habe der Gesetzgeber eine solche Gleichstellung im Gesetz zur Homo-Ehe vorgesehen, der Passus im Ergänzungsgesetz sei aber im Bundesrat gescheitert. Die tarifrechtlichen Vorschriften für Angestellte im öffentlichen Dienst, die den Zuschlag erhalten, seien auf die Beamten nicht übertragbar. Auch auf die europäische Richtlinie gegen Diskriminierungs aufgrund von sexueller Orientierung in Arbeit und Beruf könne sich der Kläger nicht berufen. Sie enthalte eine Bestimmung, die ihren Anwendungsbereich einschränke. Danach gelte das Diskriminierungsverbot nicht für gesetzliche Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten über den Familienstand und die daran anknüpfenden Leistungen, zitiert AP die Urteilsbegründung (Verwaltungsgericht Neustadt 6 K 1761/04.NW). (nb)















gleichstellung in allen lebensbereichen!