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  • 20. Juni 2005 19 1 Min.

Neustadt Ein schwuler Beamter hat trotz eingetragener Lebenspartnerschaft kein Anrecht auf den Familienzuschlag, den verheiratete Beamte erhalten. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt in Rheinland-Pfalz hervor. Die Richter urteilten, zwar habe der Gesetzgeber eine solche Gleichstellung im Gesetz zur Homo-Ehe vorgesehen, der Passus im Ergänzungsgesetz sei aber im Bundesrat gescheitert. Die tarifrechtlichen Vorschriften für Angestellte im öffentlichen Dienst, die den Zuschlag erhalten, seien auf die Beamten nicht übertragbar. Auch auf die europäische Richtlinie gegen Diskriminierungs aufgrund von sexueller Orientierung in Arbeit und Beruf könne sich der Kläger nicht berufen. Sie enthalte eine Bestimmung, die ihren Anwendungsbereich einschränke. Danach gelte das Diskriminierungsverbot nicht für gesetzliche Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten über den Familienstand und die daran anknüpfenden Leistungen, zitiert AP die Urteilsbegründung (Verwaltungsgericht Neustadt 6 K 1761/04.NW). (nb)

-w-

#1 garten-freundAnonym
  • 20.06.2005, 16:10h
  • sauerei!
    gleichstellung in allen lebensbereichen!
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#2 SvenAnonym
  • 20.06.2005, 16:17h
  • Deutschland ist halt doch nur ein Rechtsstaat und kein gerechter Staat.
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#3 WernerAnonym
  • 20.06.2005, 16:52h
  • Verwaltungsgerichte stellen die unterste Stufe in der Rechtsprechung im Verwaltungsrecht dar. Wie die also entscheiden, ist vollkommen egal. Wir brauchen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht, aber der Weg bis dahin dauert ewig. Ich habe selbst eine solche Klage anhängig und warte immer noch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, und das schon seit 2002.

    Hoffe, das endlich bald ein Fall beim Bundesverwaltungsgericht landet, ich weiss nicht, wie alt ich noch werden muss, um das selbst in meinem Fall zu erleben. Und erst wenn das BVG negativ entscheidet, kann man sich hier beschweren und seinen Unmut bekunden, vorher macht es wenig Sinn.
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