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NRW
Mann begrapschte einen 17-jährigen Behinderten: Bewährungsstrafe
Ein 50-jähriger Mann erhält in Siegen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil er einem geistig behinderten Jugendlichen an die Hose gegangen ist.

- 11. Oktober 2017, 15:39h 2 Min.
Die große Strafkammer des Siegener Landgerichts hat am Dienstag einen heute 50-jährigen Mann aus dem eine knappe Autostunde östlich von Köln gelegenen Bergneustadt zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von 13 Monaten verurteilt, weil er vor rund drei Jahren einen damals 17-jährigen geistig behinderten Jungen mehrmals sexuell genötigt hatte. Das berichtet die "Westfalenpost". Außerdem habe der Angeklagte den Jugendlichen in seinem 150 PS starken Opel fahren lassen, obwohl dieser keinen Führerschein hatte.
Der Angeklagte hatte den Jugendlichen über einen gemeinsamen Freund kennengelernt und sich mit ihm angefreundet. Die beiden hätten besonders über Musik und Autos gesprochen, so der geständige Angeklagte. Er war drei Mal alleine mit dem Jungen im Auto unterwegs. Bei allen drei Fahrten habe er den Jungen gegen dessen Willen sexuell berührt, gab der 50-Jährige zu. Einmal habe er ihn im stehenden Auto durch die offene Hose gefasst, ein anderes Mal dessen Hand in seinen eigenen Schritt geführt. Nach dem zweiten Vorfall bat der Junge via WhatsApp, ihn nicht mehr anzufassen – dennoch wurde der Mann erneut zudringlich.
"Heterosexueller" Angeklagter "verguckte" sich in den Jungen
Der Angeklagte erklärte, er habe sich in den Jungen "verguckt", aber dessen Signale falsch interpretiert. Außerdem sagte der Witwer, der einst mit einer Frau verheiratet war, dass er zuvor nie gleichgeschlechtliche Gefühle entwickelt habe.
Das Gericht kritisierte, der Angeklagte habe gewusst, dass sein Opfer eine geistige Behinderung habe, weil er an eine entsprechende Schule gegangen sei. Allerdings habe der Mann von sich aus eine Therapie gesucht und sei geständig, wodurch er dem inzwischen 20-jährigen Opfer die Aussage ersparte. Daher falle das Urteil milde aus. (cw)
