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Online-Petition

Schwules Paar kämpft gegen Abschiebung des afghanischen Patensohns

Die Pateneltern eines Afghanen aus Fürth schlagen Alarm: Die bayerischen Behören wollen ihren Patensohn abschieben.


Lothar und Claus Oehlen wünschen sich, dass ihr Patensohn Amir S. in Deutschland bleiben darf

Lothar und Claus Oehlen, ein verpartnertes Paar aus dem mittelfränkischen Fürth, wehren sich mit einer Online-Petition gegen die Ausweisung ihres Patensohnes Amir S., der als 15-Jähriger 2011 als Flüchtling nach Deutschland kam. Die Petition, die bereits von mehr als 30.000 Unterstützern unterzeichnet worden ist, richtet sich an den Bayerischen Landtag und trägt den Titel: "Amir darf nicht abgeschoben werden".

Die beiden Männer, die beim Jugendamt als Pflegeeltern anerkannt sind und sich bereits seit Jahren um junge Flüchtlinge kümmern, kritisieren den Umgang der deutschen Behörden mit Amir S. scharf. Diese hätten dem traumatisierten Jungen kaum geholfen und ihm auch die Integration nicht leicht gemacht. Die Behörden würden Amir S. zudem vorwerfen, seine Identität zu verschleiern, obwohl er die Kopie eines afghanischen Personalausweises vorgelegt habe.

Zudem würde dem Flüchtling verboten, mit den Pateneltern in Fürth zu leben – Amir darf auf Anweisung der Behörden seien Aufenthaltsort in Schwaben nicht verlassen. Der pensionierte Beamte Claus Oehlen fährt deshalb regelmäßig, teilweise mehr als ein Mal pro Woche, nach Schwaben, um sich um Amir zu kümmern – eine Autofahrt von zweieinhalb Stunden für eine einfache Strecke.

"Eine Abschiebung kommt einem Todesurteil gleich"

In seinem Geburtsland, in dem Amir nur als Kleinkind gelebt hat, drohe ihm der Tod, so die Pateneltern: "Amir wurde nur in Afghanistan geboren und ist im Iran aufgewachsen. Eine Abschiebung in dieses Land kommt einem Todesurteil für den jungen Hazara gleich." Die Hazara sind eine ethnische Minderheit in Afghanistan, die Verfolgung ausgesetzt sind. "Die Hazara werden in Afghanistan regelrecht abgeschlachtet", heißt es in der Petition.

Die Oehlens appellieren an die Menschlichkeit der Behörden: "Amir ist weder Straftäter, noch ist er ein Gefährder. Er ist ein noch ängstlicher junger Mann, der befürchtet, mittels Abschiebung in ein Land, das er gar nicht kennt und auch seine Sprache nicht spricht, in den sicheren Tod geschickt zu werden." (dk)

#1 TimonAnonym
  • 17.10.2017, 12:57h
  • Wieso ist es weiterhin möglich, dass integrationswillige, nicht straffällige Migranten in den sicheren Tod geschickt werden, während gewaltbereite Migranten nicht mal in sichere Länder abgeschoben werden?!

    Da läuft etwas ganz gewaltig schief.
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#2 JhgklhzjAnonym
  • 17.10.2017, 13:46h
  • Auch wenn er bereits Anfang 20 ist sollten die beiden auch die Möglichkeit einer Adoption in Erwägung ziehen. Das müsste meiner Einschätzung nach seinen Aufenthaltsstatus bei uns sichern.
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#3 wiking77
  • 17.10.2017, 15:03h
  • ob man dem Fünfzehnjährigen unterm Strich damit einen Gefallen getan hat, ihm diese Pflegeeltern zu geben? Die Gefahr einer Abschiebung steht ja oft im Raum. Und wenn diese Barbaren in Afghanistan mitkriegen, dass der Junge bei schwulen Eltern waren, ist der ja sozusagen "abgestempelt", denn viele Menschen dieses Zuschnitts glauben ja an die Imprägantionstheorie bzw. Telegonie, nach dem Motto, wer bei schwulen Pflegeelentern war, ist schwul geworden.
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#4 Anton MartinAnonym
  • 17.10.2017, 15:39h
  • Der Umgang mit Armir S. spottet jeder Beschreibung. Afghanistan ist als Rückführland ohnehin höchst umstritten, aber wenn der Junge dann in den Iran zurückgeschickt wird, wird es keine Gnade geben. Wenn sich Armir bereits seit 2011 hier aufhält, hat er sich doch integriert und spricht gewiss fließend Deutsch. Angesichts der Azubi-Knappheit hier zu Lande, würde er bestimmt auch einen Ausbildungsplatz finden und sich dann vollends in unsere Gesellschaft eingliedern. Ein reiner Willkürakt ist auch, dass man den jungen Mann von seinen Pflegeeltern fernhält; eine Art behördenwillkürliche Schikane. Man kann nur hoffen, dass es doch noch zu einem guten Ende kommen wird und Armir S. dort bleiben darf, wo er sich auch heimisch füht.
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#5 Erik RotbartAnonym
#6 LeisetreterAnonym
#7 andreAnonym
  • 17.10.2017, 16:13h
  • Kopie ist so eine Sache. In Deutschland zählt nur das Original zur Identifizierung. Oder eine, vom Amt beglaubigte Kopie. Die Person spielt keine Rolle. Selbst wenn ich eine Kopie von meinem PA einstecken hätte, weil ich meinen richtigen PA, aus Angst vor Verlust zu Hause gelassen habe, zählt das nicht. In der Begründung zur Petition steht auch, er hätte das Original (vermute ich), im Konsulat, ohne Quittung und ohne das jemand dabei war, abgegeben. Kann sein, aber schon sehr abenteuerlich. Aber, kann sein....
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#8 NoetikAnonym
  • 17.10.2017, 17:59h
  • Antwort auf #5 von Erik Rotbart
  • Also ich muss schon sagen, dass ich Deine Antwort so bescheuert finde, denn von dem war überhaupt keine Rede. Du scheinst nicht zu verstehen um was es tatsächlich geht. Und mir gefallen die Typen nicht aber wenn jemand so deutsch spricht, sich integriert und solche Menschen hinter sich hat, ist mir das tausendmal lieber und unterstütze ich als die Mörder und Vergewaltiger. Und wenn Du das nicht verstehst solltest Du dich in keine Diskussion einmischen. Das ist einfach zu oberflächlich und Dein Einwand viel zu banal. Und Du kommst an dieser Tatsache nicht vorbei. Egal was Du darauf antwortest.
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#9 Erik RotbartAnonym
#10 hugo1970Ehemaliges Profil