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Ehe für alle ab Januar 2018?

Österreich: Verfassungsgericht überprüft Ehe-Verbot für Schwule und Lesben

Nach der Nationalratswahl ist eine Öffnung der Ehe durch die Politik in der Alpenrepublik in weite Ferne gerückt. Jetzt schreitet aber die Justiz ein.


Das Schicksal von Schwulen und Lesben liegt in den Händen der Verfassungsrichter (Bild: VfGH / Achim Bieniek)
  • 17. Oktober 2017, 13:09h 13 2 Min.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien hat am Dienstag bekannt gegeben, dass er das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben verfassungsrechtlich prüfen werde. Es könne sich dabei um eine unzulässige Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung handeln.

Als Grund gaben die Höchstrichter an, dass Ehe und eingetragene Partnerschaften mit wenigen kleinen Ausnahmen zwar die gleichen Rechte und Pflichten enthielten, es aber trotzdem zwei Rechtsinstitute gebe. Dies führe zu dem Problem, dass diese Vorgabe "vor dem Hintergrund einer bis in die jüngste Vergangenheit reichenden rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung von Personen gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung" in erster Linie einen "diskriminatorischen Effekt" haben könne – obwohl Ehe und eingetragene Partnerschaft "in ihrem Wesen und ihrer Bedeutung für den individuellen Menschen grundsätzlich gleiche Beziehungen" schütze. Die Richter forderten daher die österreichische Bundesregierung auf, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.

Die Diskriminierung könne darin bestehen, dass "Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offenlegen müssen und angesichts der historischen Entwicklung Gefahr laufen, diskriminiert zu werden." LGBTI-Aktivisten in Österreich kritisierten bereits seit Jahren dieses Zwangsouting; immerhin müssten verpartnerte Paare ihren Familienstand nicht nur bei der Wohnsitzmeldung am Gemeindeamt angeben, sondern auch beim Arzt, im Krankenhaus und beim Arbeitgeber.

Konkret prüfe das Gericht die Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" in Paragraf 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem die Ehe festgelegt ist. Ebenfalls geprüft werde das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG). Der Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrfach Diskriminierungen im EPG bemängelt – so ordnete das Gericht 2015 die Gleichstellung beim Adoptionsrecht an (queer.de berichtete).

"Der Champagner darf kaltgestellt werden"

Der Anwalt Helmut Graupner von der LGBTI-Organisation Rechtskomitee Lambda, die bereits seit Jahren eine Überprüfung des Gesetzes fordert, begrüßte die Prüfung und zeigte sich zuversichtlich, dass gleichgeschlechtliche Paare schon in wenigen Monaten heiraten dürfen. "Wenn alles gut geht, dürfen gleichgeschlechtliche Paare ab Jänner [Januar] 2018 auch in Österreich heiraten. Der Champagner darf kaltgestellt werden", so Graupner auf der Facebook-Seite des RKL.

Freilich dürfte eine Ehe-Öffnung derzeit politisch kontrovers sein: Obwohl sich laut Umfragen eine Mehrheit der Österreicher für die Gleichbehandlung im Ehe-Recht ausspricht, haben bei der Nationalratswahl am Sonntag mit ÖVP und FPÖ zwei Parteien gewonnen, die am Ehe-Verbot für Schwule und Lesben festhalten wollen. Es wird erwartet, dass sich die Konservativen und die Rechtspopulisten noch in diesem Jahr auf eine Koalitionsregierung einigen werden. (dk)

#1 Heiko TAnonym
  • 17.10.2017, 13:28h
  • Ein Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare verstößt nicht nur gegen den demokratischen Gleichheitsgrundsatz, sondern auch gegen die österreichische Verfassung und gegen die EU-Grundrechtecharte, die auch für Österreich gilt.

    Eigentlich können die Richter, wenn sie sich an Recht und Gesetz halten, gar nicht anders, als die Ehe zu öffnen.
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#2 Stimme der VernunftAnonym
  • 17.10.2017, 13:40h
  • Antwort auf #1 von Heiko T
  • Sehr richtig. Und der Verfassungsgerichtshof legt ja bereits in seinem Prüfungsbeschluss ausführlich und äußerst plausibel dar, warum das Eheverbot für Schwule und Lesben rechtswidrig ist.

    Auf juristisch tragfähige Gegenargumente zu dieser Auffassung darf man gespannt sein. Die gibt es nämlich nicht.
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#3 OrthogonalfrontAnonym
  • 17.10.2017, 14:19h
  • Antwort auf #2 von Stimme der Vernunft
  • "Auf juristisch tragfähige Gegenargumente zu dieser Auffassung darf man gespannt sein. Die gibt es nämlich nicht."

    Stimmt! Anders wäre das wohl dann, wenn Österreich ein "Gottesstaat" wie Polen, Serbien oder die Slowakei wäre. In diesen Ländern besitzt das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare Verfassungsrang, vornehmlich aus "kulturellen" Gründen.
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