Das Bundesverfassungsgericht wird nun prüfen, ob sie die Beschwerde des Transmannes annimmt (Bild: Mehr Demokratie / flickr)
Ein transsexueller Mann aus Berlin hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Einstufung als Mutter einzureichen. Das hat die Bundesvereinigung Trans* am Mittwoch bekannt gegeben. Er wehrt sich damit gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom letzten Monat, wonach er in der Geburtsurkunde seines Kindes, das er selbst zur Welt gebracht hatte, als "Mutter" mit seinem alten weiblichen Vornamen eingetragen worden war (queer.de berichtete). Dabei handle es sich nach Ansicht des Mannes um eine grundgesetzwidrige Diskriminierung.
Das Kind war im März 2013 geboren worden. Zu diesem Zeitpunkt war der Transsexuelle bereits von staatlicher Seite als Mann anerkannt, hatte aber seine Hormone abgesetzt, weshalb er schwanger werden konnte.
Unterschiedliche Ansichten zum Kindeswohl
"Kinder mit transgeschlechtlichen Eltern müssen in allen Lebensbereichen wie Kindergarten, Schule und Freizeit vor Diskriminierung geschützt werden. Dazu zählt, dass sie Geburtsurkunden besitzen, die ihrer Lebensrealität entsprechen", erklärte Sacha Rewald von der Bundesvereinigung Trans*. Immerhin werde mit der aktuellen Regelung eine Person als Mutter eingetragen, "die rechtlich nicht mehr existiert". "Das damit verbundene ständige Outing hat Irritationen bis zu rechtliche Probleme zur Folge, z.B. beim Reisen oder Abholen des Kindes in der Kita." Im Sinne des Kindeswohls müssten daher Männer, die ein Kind geboren haben, rechtlich als Väter anerkannt und mit ihren männlichen Vornamen registriert werden.
Das BGH hatte allerdings argumentiert, dass der Staat "ein berechtigtes Anliegen" verfolge, wenn er ausschließen wolle, "dass rechtlich dem männlichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder gebären oder rechtlich dem weiblichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder" zeugten. Kinder sollten ihren biologischen Eltern "rechtlich so zugewiesen werden, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt werden könne", heißt es in der Entscheidung. Die Eintragung unter dem weiblichen Vornamen sei außerdem wichtig für das Wohl des Kindes, da so bei Nachweis seiner Herkunft die Transsexualität eines Elternteils nicht offengelegt werden müsse.
Dass die Justiz über diese Fragen entscheiden muss, hängt auch mit der Schlamperei des Gesetzgebers zusammen: Im Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ist nicht vorgesehen, dass ein Transmann ein Kind gebären kann, weil dort ein Sterilisationszwang verankert worden war. Dieser Zwang wurde aber bereits 2011 vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt (queer.de berichtete). Die Bundesregierung versäumte es bislang, das Gesetz zu ändern.
Die Bundesvereinigung Trans* fordert vom Gesetzgeber, dass Trans-Eltern im Geburtenregister und in Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell geführten Vornamen eingetragen werden sollten. (dk)
Vielleicht trotzdem Mutter mit männlichen Namen versehen. Dann hat alles seine Ordnung, das ist in Deutschland sehr sehr wichtig :-P